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15.02.2022

Einigung zum UKGM bringt Zukunftsinvestitionen in Gesundheitsversorgung, Forschung und Lehre sowie Sicherheit für die Beschäftigten

Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen Marburg (UKGM) wurde in der 16. Wahlperiode von der damaligen Landesregierung initiiert und der damaligen Parlamentsmehrheit beschlossen. Die hessischen GRÜNEN waren immer gegen diesen Schritt und haben diesen seither stets als schwerwiegenden politischen Fehler benannt. Gleichwohl bringt eine Politik des „Was wäre wenn“ niemanden weiter, sodass sich die GRÜNEN Hessen seit Eintritt in die Landesregierung darauf konzentrieren, unter den gegebenen Umständen Verbesserungen der Versorgungs-, Arbeits- und Studienbedingung am UKGM zu bewirken.

Mit der nun erzielten Einigung der Landesregierung mit dem Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) und dessen Eigentümer, der Rhön-Klinikum AG, sowie der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA über einen Letter of Intent (LOI) zur Fortführung und Weiterentwicklung des Zukunftspapiers von 2017 wurde ein wegweisender Schritt für die Zukunft des Medizinstandorts Mittelhessen und die gesamte Region erreicht. Die Einigung schafft wesentliche Voraussetzungen für eine fortlaufende Verbesserung der Gesundheitsversorgung sowie der investiven Bedingungen für die medizinische Wissenschaft.

So sagt das Land dem UKGM in den kommenden 10 Jahren knapp eine halbe Milliarde Euro Investitionsmittel für wichtige Bauprojekte und die Anschaffung von medizinischen Hochleistungsgeräten zu, obwohl es aufgrund bestehender Vereinbarungen keinen Anspruch des UKGMs auf staatlich Investitionskostenzuschüsse gibt. Eine Auseinandersetzung über die Verantwortung des Eigentümers für zusätzliche Investitionen hätte in der aktuellen Situation zu großer Verunsicherung und zu Belastungen für die tägliche Arbeit des UKGM geführt. Im Gegenzug erneuert der Eigentümer wichtige Zusagen, wie den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, die Verpflichtung zur Übernahme von Auszubildenden, das Ausgliederungsverbot von Betriebsteilen sowie das Thesaurierungsgebot, das sicherstellt, dass Gewinne des UKGM nicht ausgeschüttet werden, sondern am UKGM verbleiben und somit für weitere Investitionen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird eine Projektliste zwischen Klinik, Universität und Land abgestimmt, die die beim UKGM vorzunehmenden Investitionen festlegen wird, sodass die Investitionsmittel des Landes vor Ort in nachvollziehbaren strukturellen Verbesserungen sichtbar werden.

Nicht zuletzt durch die Wiedereinführung der Change of Control-Klausel kann es nun eine weitgehende Sicherheit für eine stabile Trägerschaft des UKGM bis mindestens 2031 geben. Das gilt selbst bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags. Die bereits zum 31.12.2019 ausgelaufene Change of Control-Klausel lebt in ihrem wesentlichen Regelungsgehalt wieder auf und wird grundsätzlich auf Asklepios erweitert. Es wird somit sichergestellt, dass das Land im Fall eines Verkaufs des UKGMs ein Vorkaufsrecht hat und die durch das Land erfolgte Investitionsförderung im Fall eines Rückkaufs gegengerechnet bzw. bei Verkauf zurückzuzahlen ist.


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