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10.09.2026

Besoldung für Beamt*innen und Richter*innen muss verfassungskonform sein

Die Landesregierung hat im September-Plenum das Gesetz zur Änderung der Besoldung der Beamt*innen und Richter*innen verabschiedet. Die Änderungen in der Besoldung sind laut Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts notwendig. In der Vergangenheit hat es bereits Anpassungen gegeben, und nun sollte das neue Gesetz dazu führen, dass die hessischen Beamt*innen und Richter*innen endlich verfassungsgemäß besoldet werden. Doch schon in der Anhörung zum Gesetz wurde deutlich, dass es daran ernste Zweifel gibt.

 

Die Kritik richtet sich vor allem gegen das neue Berechnungsmodell, in dem ein Partnereinkommen angerechnet wird – ohne eine Regelung für den Fall, dass gar kein solches Partnereinkommen vorhanden ist. Das ist etwa bei Single-Haushalten der Fall, bei Alleinerziehenden und bei Familien, in denen es aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund der Erziehung von kleinen Kindern oder wegen der Pflege von Angehörigen nur ein Einkommen gibt. Hier müsste es unseres Erachtens zumindest eine Härtefallregelung geben. So sehen das auch fast alle anderen Bundesländer vor.

 

Wir GRÜNE teilen daher die Einschätzung, dass erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und dass der Gesetzentwurf dem Anspruch, die Besoldung der Beamt*innen und Richter*innen verfassungskonform auszugestalten, nicht genügt. Aus diesem Grund hatten wir im September-Plenum einen Antrag (https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/4/05074.pdf) vorgelegt, wonach der Landtag die Fraktion von CDU und SPD auffordern möge, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und einen neuen vorzulegen, der die verfassungsrechtlichen Bedenken aufgreift. Die Rechtssicherheit des aktuellen Gesetzes bleibt jedoch fraglich.

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