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14.12.2022

Beschleunigung des Ganztagsausbaus an Grundschulen

Novelle des Hessischen Schulgesetzes

 

Mit der Novelle des Hessischen Schulgesetzes, die in der vergangenen Plenarwoche in dritter Lesung beraten und verabschiedet wurde, erfolgt insbesondere eine Beschleunigung des Ganztagsausbaus an Grundschulen. Denn ganztägige Bildung und Betreuung ermöglicht eine bessere individuelle Förderung der Schüler*innen und erhöht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der Schulgesetznovelle erhalten die Schulträger darum die neue Möglichkeit, den Ausbau vor Ort gezielt zu steuern und voranzutreiben. Denn das auf GRÜNE Initiative bereits 2014 geschaffene Landesprogramm „Pakt für den Ganztag“ (früher Pakt für den Nachmittag) kann nun im Schulentwicklungsplan verankert werden. Das ist auch mit Blick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter wichtig.

Weitere Bausteine der Gesetzesnovelle ist die Umsetzung des Koalitionsvorhabens eines durchgängigen Politikunterrichts an weiterführenden Schulen. Vorgesehen ist auch die Verbesserung des Übergangs zwischen Schule und Beruf durch die Datenweitergabe derjenigen Schulabgänger*innen ohne eine Anschlussperspektive an die Arbeitsagentur. Mit diesen Maßnahmen werden die Demokratiebildung und die Chancengerechtigkeit an den Schulen gestärkt.

Auf Grundlage von Anregungen aus der Ausschussanhörung wurde der betreffende Personenkreis in einem Änderungsantrag sogar noch weiter ausgedehnt – auf Schüler*innen mit Fachhochschulreife. Darüber hinaus wurde auf Grundlage der Anhörung beispielsweise der Förderanspruch von Schüler*innen mit Teilleistungsstörung konkretisiert sowie wurden Verfahrensvereinfachung für die Arbeit der Eltern- und Schülervertretungen vorgenommen. Damit wird das Hessische Schulgesetz in zahlreichen Punkten modernisiert.


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