Im Corona-Untersuchungsausschuss konzentrieren wir uns aktuell auf die rechtliche und wissenschaftlich-medizinische Aufarbeitung der Corona-Pandemie in Hessen vor und nach Februar 2020. Im weiteren Verlauf werden wir uns auch mit den Nebenwirkungen der Impfungen sowie mit den langfristigen Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben befassen. Im Vorfeld haben wir uns intensiv mit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel auseinandergesetzt. Dabei haben wir festgestellt, dass u.a. sämtliche hessische Corona-Verordnungen für rechtswirksam erklärt wurden.
Dabei spielen die damaligen rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes für uns eine wichtige Rolle. In der ersten öffentlichen Anhörung haben wir die Sachverständigen deshalb gefragt, ob die damaligen Maßnahmen jeweils geeignet, erforderlich und angemessen waren. Die geladene Juristin Frau Prof. Dr. Kießling bejahte diese Frage mit Blick auf den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Darüber hinaus wollten wir wissen, welche rechtliche Bindungswirkung der hessische Pandemieplan dabei entfaltet. Die Antwort war eindeutig: gar keine.
Von zentraler Bedeutung ist für uns außerdem die Frage, ob Hessen angesichts früherer Infektionsgeschehen besser auf eine solche Krise hätte vorbereitet sein müssen. Waren die ersten Reaktionen des Landes – etwa die Schulschließungen und die Einschränkungen persönlicher Kontakte – angesichts der damaligen Erkenntnisse gerechtfertigt? Und welche Lehren hätte man aus früheren Erfahrungen ziehen können? Der Virologe Prof. Dr. Streeck machte in der Anhörung deutlich: Das Virus sei mit nichts zu vergleichen gewesen. Insbesondere könne man nicht von einer Infektion wie Influenza auf das Corona-Virus schließen, weil gerade jede Infektion anders zu beurteilen sei. Er kritisierte aber auch, dass sich die Politik hinter der Wissenschaft versteckt habe – und zwar bundesweit.
Unsere Aufklärungsarbeit ist damit längst nicht abgeschlossen. Wir werden weiterhin kritische Fragen stellen. Bis zum Ende des Jahres werden voraussichtlich noch drei öffentliche Anhörungen mit Virolog*innen und Jurist*innen stattfinden.
Unser übergeordnetes Ziel ist es, aus der Aufarbeitung der Corona-Pandemie konkrete Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen. Wir wollen herausarbeiten, wie Hessen bei unvorhersehbaren Krisen künftig besser vorbereitet sein und angemessener reagieren kann.