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04.07.2023

A13 für Grundschullehrkräfte kommt

Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für gleichwertige Arbeit

 

A13 für Grundschullehrkräfte kommt – eine erste Besoldungserhöhung erhalten die Hessischen Grundschullehrkräfte bereits zum 1. August dieses Jahres. Das entsprechende Fraktionsgesetz wurde im Juni-Plenum des Hessischen Landtags in zweiter Lesung beschlossen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der gleichwertigen Arbeit, die an Grundschulen tagtäglich geleistet wird, und eine folgerichtige Investition in unser Bildungssystem, für die wir GRÜNEN uns intensiv eingesetzt haben.

Denn die Anforderungen und Herausforderungen bei der Arbeit an Grundschulen sind hoch und zuletzt immer weiter gestiegen – sei es im Bereich Ganztag, Inklusion, sozialpädagogische Unterstützung oder Deutsch als Zweitsprache. Die Heterogenität der Lerngruppen steigt und macht eine gute individuelle Förderung umso wichtiger. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag verlagert sich zudem immer stärker vom Elternhaus in die Schule. Diese gestiegenen Anforderungen und Herausforderungen betreffen Grundschulen in besonderem Maße. Auch mit Blick auf den ab 2026 schrittweise geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter wird das Aufgabenspektrum hier nochmals steigen.

Insbesondere werden in der Grundschule die wichtigsten Grundlagen für den weiteren Bildungsweg gelegt und können ungleiche Ausgangsvoraussetzungen noch am besten ausgeglichen werden. Damit kommt ihr eine – wenn nicht die – zentrale Rolle bei der Verwirklichung gleicher Bildungschancen zu.

Deswegen steht für uns GRÜNE fest: Die Arbeit an Grundschulen ist zwar andersartig als an weiterführenden Schulen – aber sie ist auf jeden Fall gleichwertig. Und deswegen ist sie uns auch gleich viel wert.

Im Nachgang der Ausschussanhörung wurde zudem genau geprüft, welche finanziellen Spielräume es für eine Besoldungsanhebung auch aller Schulleitungsämter um eine Besoldungsstufe gibt. Leider musste festgestellt werden, dass der hiermit einhergehende Finanzierungsaufwand derzeit schlicht nicht darstellbar ist. Nach der vollständigen Besoldungsumstellung auf A13 im Jahr 2028 belaufen sich die jährlichen Mehrausgaben schon mit der vorgesehenen Änderung auf ungefähr 110 Millionen Euro. Das stellt angesichts der ohnehin angespannten Haushaltslage aufgrund von Pandemie, Krieg und Inflation bereits eine gewaltige finanzielle Kraftanstrengung dar. Eine weitere Anhebung im Bereich der Rektor*innen an großen Grundschulen würde aufgrund des Abstandsgebots von den Funktionsämtern anderer Schulformen, über die Schulaufsicht bis hin zur Kultusbehörde, jedoch weitere Besoldungsanhebungen nach sich ziehen, die kaum zu beziffern sind. Über eine solche Gesetzesänderung müsste im Rahmen einer größeren Besoldungsreform beraten werden. Unserer Kenntnis nach hat bisher auch keines der anderen Bundesländer mit A13 für Grundschullehrkräfte eine vollumfängliche Besoldungserhöhung der Funktionsämter an Grundschulen vorgenommen.

Mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf haben die Regierungsfraktionen gleichwohl weitere Besoldungserhöhungen im Bereich der Konrektor*innen vorgesehen. Damit erhalten mit der Gesetzesänderung zumindest auch Rektor*innen an kleinen Grundschulen sowie alle ständigen Vertretungen und alle Konrektor*innen an Grundschulen eine Besoldungserhöhung – mindestens in Form einer Amtszulage.

Gleichzeitig bringen Besoldungserhöhungen allein noch keine Entlastung im Schulalltag und wirken sich auch nicht unmittelbar auf die Lehrkräfteversorgung aus. Mit der Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften auf A13 erfolgt deswegen nur einer von vielen Schritten, die wir gemacht haben, um Lehrkräfte zu gewinnen, zu unterstützen und zu entlasten: Hierzu zählen insbesondere der massive Ausbau der Studienplatzkapazitäten in den Mangellehrämtern im Grund- und Förderschulbereich um über 70 Prozent, die inzwischen über 1.100 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte, die insbesondere an Grundschulen und weiterführenden Schulen mit dem Bildungsgang Haupt- und Realschule eingesetzt werden, 500 neue Stellen für Verwaltungsfachkräfte zur Entlastung von Schulleitungen oder die Möglichkeit der festen Zuweisung von Förderschullehrkräften an großen Grundschulen.


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