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14.03.2014

Rückkehr zu G9 für laufende 5., 6. und 7. Klassen

Stärkung der Wahlfreiheit und des Elternwillens

  1. Die Grüne Position zur Stärkung der Wahlfreiheit zwischen G8 und G9
    Wir GRÜNE haben uns bei der Frage, wie die gymnasiale Mitt elstufe zeitlich organisiert werden kann, immer schon für eine Stärkung des Elternwillens und der Wahlfreiheit eingesetzt. Wir sind der Meinung, dass Eltern selbst entscheiden sollen, ob ihre Kinder in 8 oder 9 Jahren die Schulzeit bis zum Abitur durchlaufen. Auf Grundlage eines von den GRÜNEN eingebrachten Gesetzes können die kooperativen Gesamtschulen bereits seit 2008 zu G9 zurückkehren. Zum Schuljahr 2013/14 haben auch die Gymnasien diese Möglichkeit erhalten. Grundlage war ein gemeinsamer Beschluss von CDU, FDP und GRÜNEN. Die Rückmeldung zahlreicher Schulgemeinden, dass auch laufenden G8-Klassen die Möglichkeit eröff net werden sollte, sich für G9 zu entscheiden, haben wir GRÜNE ernst genommen, uns im Wahlkampf dafür eingesetzt und jetzt gemeinsam mit unserem Koaliti onspartner CDU eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes auf den Weg gebracht. Sie wird nach Beschluss des Landtags ab dem kommenden Schuljahr greifen. Wir stärken damit die Wahlfreiheit der Eltern und setzen auf das Prinzip „Ermöglichen statt Verordnen“.
  2. Erweiterung der Koalitionsvereinbarung: Rückkehr für 5., 6. und jetzt auch für die 7. Klassen!
    In den Koalitionsverhandlungen haben wir deutlich gemacht, dass uns die Eröff nung von Rückkehrmöglichkeiten für laufende G8-Klassen wichtig ist. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir im schwarz-grünen Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir für die heutigen 5. und 6. Klassen zum Schuljahr 2014/15 eine Rückkehrmöglichkeit zur 9-jährigen Gymnasialzeit eröff nen werden. Aufgrund der vielfachen Anfragen von Eltern haben CDU und GRÜNE das Kultusministerium darüber hinaus um eine ergebnisoffene Prüfung gebeten, ob eine Rückkehr zu G9 rechtlich und schulfachlich auch für weitere Jahrgangsstufen möglich ist. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Wahlfreiheit bis zu den 7. Jahrgangsstufen des laufenden Schuljahres eingeräumt werden kann. Diese zusätzliche Möglichkeit wird durch die Schulgesetzänderung nun eröffnet. Der erste Gesetzentwurf von Schwarz-Grün realisiert somit eine uns GRÜNEN wichtige bildungspolitische Forderung.
  3. Welche Schulen betrifft die Veränderung?
    Alle Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen mit derzeit noch verkürztem gymnasialen Bildungsgang, die zu G9 wechseln wollen oder die bereits zum Beginn des Schuljahres 2013/14 mit ihren 5. Klassen den Wechsel zu G9 vollzogen haben.
  4. Wie funktioniert die Rückkehr?
    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
    Die Entscheidung über eine Rückkehr zu G9 für die Jahrgänge 5, 6 und 7 trifft die Schulkonferenz auf der Grundlage einer Konzeption der Gesamtkonferenz. Sie entscheidet darüber hinaus, ob sie ggf. in einzelnen Jahrgängen ein Parallelangebot von G8- und G9-Klassen ermöglichen will. Die Zusammensetzung der Schulkonferenz aus Lehrern, Eltern und Schülern gewährleistet die breite Einbindung der gesamten Schulgemeinde.
    Wenn die Schulkonferenz sich für die Möglichkeit entscheidet, nicht nur neuen 5. Klassen, sondern auch laufenden Jahrgängen G9 anzubieten, werden die betroff enen Eltern durch die jeweilige Schulaufsichtsbehörde anonym befragt.
    Wenn das Ergebnis der Befragung zeigt, dass sich entweder die Eltern eines Jahrgangs einstimmig für G9 aussprechen oder dass es genügend Stimmen für die Bildung mindestens einer einzelnen G8- oder G9-Klasse gibt (16 Schülerinnen und Schüler), dann kann der Wechsel erfolgen. Ist dies nicht der Fall, dann bleibt für den betroffenen Jahrgang alles wie bisher. Hintergrund ist, dass der „Vertrauensschutz“ für G8-Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden muss. Hessische Verwaltungsgerichte haben entschieden: Wer unter G8-Voraussetzungen in eine weiterführende Schule aufgenommen wurde, muss dort den verkürzten gymnasialen Bildungsgang durchlaufen können, sofern gewünscht.
  5. Ab wann greift die Veränderung und wie können die Schulen sich frühzeitig auf die Rückkehr vorbereiten?
    Die notwendige Schulgesetzänderung wird schon im März 2014 in den Landtag eingebracht. Da das reguläre parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung des Gesetzes voraussichtlich noch mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, wird den Schulen in dem Gesetzentwurf ausdrücklich auch das Recht eingeräumt, entsprechende rechtskräftige Beschlüsse im Vorfeld (sogenannte Vorratsbeschlüsse) zu treff en. Hierfür gilt die Regelung, dass alle Beschlüsse, die ab dem 13. März 2014 von den entsprechenden Konferenzen beschlossen werden, rechtkräftig sind. Schulen, die rechtzeitig diese Beschlüsse gefasst haben und auch die weiteren nötigen Voraussetzungen erfüllen, können schon ab dem Beginn des kommenden Schuljahres 2014/15 zu G9 wechseln.
  6. Wo erhalte ich weitere detaillierte Informationen zum Thema?
    Auf der Homepage des Kultusministeriums sind unter

    https://kultusministerium.hessen.de/schule/schulformen/gymnasium/g8-und-g9/haeufig-gestellte-fragen
    ( Kurzlink: http://gruenlink.de/puu )

    detaillierte Informationen zu den Rückkehrmöglichkeiten zu G9 zu finden.