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25.07.2014

Kinderbetreuung besser gefördert

Dialog mit Beteiligten aufgenommen

Im Koalitionsvertrag mit der CDU haben wir uns viele Verbesserungen in der Kinderbetreuung vorgenommen. Dabei geht es um mehr als das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das wir in der vergangenen Wahlperiode zu Recht heftig kritisiert haben. Die Opposition wirft uns vor, wir hätten unsere Position zum KiföG geändert. Das stimmt nicht: Das KiföG wurde bereits verändert und wir planen weitere Verbesserungen. Die Umsetzung des KiföG wird durch ein permanentes Qualitätsmonitoring eng begleitet. Falls Probleme auftreten, wollen wir nachsteuern.
Eine zentrale Bedeutung kommt dabei dem „Runden Tisch Kinderbetreuung“ zu. Diesen Betreuungsgipfel hatten wir gefordert, um die von vielen Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Trägern von Kindertageseinrichtungen geäußerten Befürchtungen ernsthaft zu diskutieren. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Runde Tisch tagte im Juli zum ersten Mal. Dort haben wir den Dialog mit den an der Kinderbetreuung Beteiligten aufgenommen. Wichtig war uns GRÜNEN, dass alle Akteure wieder miteinander reden statt übereinander. Das ist gelungen: Der Runde Tisch verlief konstruktiv und positiv. Selbst die Opposition im Landtag musste das eingestehen.

KiföG deutlich nachgebessert

Unsere Kritik am ursprünglichen KiföG-Entwurf – und was wir erreicht haben:

  • Zur Betreuung von Grundschulkindern gab es im KiföG keinerlei Aussage. Wir haben mit der CDU vereinbart, noch in dieser Wahlperiode gemeinsam mit den Schulträgern und Kommunen eine Bildungs- und Betreuungsgarantie zu schaffen. Allen Grundschülerinnen und -schülern in Hessen soll ein freiwilliges Angebot von 7.30 bis 17.00 Uhr unterbreitet werden. Die sechs Pilotregionen, in denen wir mit der Umsetzung beginnen, sind bereits ausgesucht. Die Arbeit an dem Projekt hat begonnen.
  • Es gab keine ausreichende Festschreibung der Standards für die Inklusion von Kindern mit Behinderung. Wir haben für die gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen zehn Millionen Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt. Dieser Beschluss ermöglichte, dass die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und die Kommunalen Spitzenverbände nach lange festgefahrenen Verhandlungen in der „Rahmenvereinbarung Integrationsplatz“ die Standards für die Inklusion vereinbart haben.
  • Die Träger sollten bis zu 20 Prozent fachfremdes Personal einsetzen dürfen. Die Kritik vieler Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und auch von uns GRÜNEN hat dieses Vorhaben schon im Gesetzgebungsverfahren verhindert.
  • Die maximale Gruppengröße bei Kindern unter drei Jahren sollte auf bis zu 16 Kinder erhöht werden. Wir haben im Gesetzgebungsverfahren erreicht, dass sie auf zwölf begrenzt bleibt.
  • Ein unabhängiges Institut wird die Umsetzung des KiföG begleiten und auf eventuelle Probleme hinweisen, damit wir in der Praxis nachsteuern können. Voraussichtlich wird es dabei vor allem um die Öffnungszeiten sowie um finanzielle Probleme kleinerer Einrichtungen gehen. Das Gesetz regelt, dass die Landeszuschüsse nicht mehr nach den vorhandenen Gruppen berechnet werden, sondern nach der Zahl der Kinder. Das könnte in kleinen Kitas auf dem Land zu Schwierigkeiten führen. Wir haben mit unserem Koalitionspartner vereinbart, in solchen Fällen flexibel zu reagieren.
  • Bisher wird das KiföG erst von rund 15 Prozent der Einrichtungen angewendet, weil es eine gesetzliche Übergangsfrist bis September 2015 gibt. Der Runde Tisch hat ergeben, dass es in diesen Einrichtungen bisher nicht zu alarmierenden Problemen gekommen ist.

Weitere Fortschritte in der Kinderbetreuung

Auf Hinweise von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Runden Tisches haben wir einige weitere Verbesserungen in der Kinderbetreuung bereits beschlossen:

  • Von den Mitteln, die für Baumaßnahmen im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung zur Verfügung standen, wurden 15 Millionen Euro noch nicht abgerufen. Wir haben deshalb die Frist verlängert, in der Kommunen diese Mittel beantragen können.
  • Für die Finanzierung von Kitas nach dem KiföG ist die Zahl der betreuten Kinder und der Gruppen maßgeblich. Der Stichtag für die Abrechnung (1. März) wurde von einigen Einrichtungen als nicht praktikabel kritisiert. Wir haben daher beschlossen, dass Träger, die nach diesem Tag eine neue Gruppe oder eine neue Einrichtung für unter Dreijährige eröffnet haben oder noch eröffnen, bis zum 15. September eine Anschubfinanzierung beantragen können.
  • Der Fachkräftemangel ist nach wie vor ein Problem, wenn auch regional sehr unterschiedlich drängend. Zum 1. August wird eine Stabsstelle Fachkräfte beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingerichtet, die sich der stärkeren Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern widmet. Sie soll Möglichkeiten wie den Einsatz älterer Fachkräfte, mehr Teilzeitbeschäftigung und Initiativen zur Gewinnung von Quereinsteigern prüfen. Auch neue Ausbildungsmodelle, etwa eine betriebliche Ausbildung, kommen in Frage.
  • Die Kindertagespflege wird bisher oft nicht als gleichrangiges Angebot zu Kindertagesstätten gesehen. Wir wollen gemeinsam mit den Jugendämtern prüfen, wie sich das ändern lässt. Dazu kann beispielsweise eine Harmonisierung der Gebühren beider Betreuungsweisen beitragen.
  • Wir wollen die hessenweite Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes in den Einrichtungen und mit den Eltern verbessern. Dazu werden Sprachförderung und Elternarbeit zukünftig besser unterstützt.

Dies alles zeigt: Kinderbetreuung bleibt für uns ein aktives Handlungsfeld, ganz oben auf der Tagesordnung. Wir werden dauerhaft auswerten und falls nötig nachsteuern. Der nächste Runde Tisch Kinderbetreuung soll im September 2015 stattfinden.