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Landeshaushalt 2013/14

Bildungspolitische Akzente von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat wie in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungsanträge zum Haushalt eingebracht. In sie sind auch viele Ideen und Vorschläge aus unseren vielfältigen Gesprächen und Kontakten eingeflossen. Mit diesen parlamentarischen Initiativen zeigen wir unsere GRÜNEN Alternativen zur Politik der schwarz-gelben Regierungskoalition. Unsere Anträge beschreiben, wie eine andere Bildungspolitik, die dringend nötig ist, ganz konkret bereits jetzt begonnen werden könnte. Da Bildung eines der wichtigsten Zukunftsthemen ist, das entscheidend die Chancen der nachfolgenden Generationen und die Entwicklung unseres Landes bestimmt, brauchen wir für Schulen auch unter Bedingungen der Schuldenbremse mehr Mittel als bislang. Alle von uns geforderten Mehrausgaben sind durch Einsparungen oder realistische Mehreinnahmen gegenfinanziert.

Im Einzelnen haben wir beantragt:

  • Unsere Schulen brauchen wieder Luft zum Atmen, für kreative pädagogische Konzepte und für individuelle Förderung. Beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 soll daher die Lehrerversorgung auf 105 Prozent erhöht werden. Dafür werden im Jahr 2013 zusätzlich 28 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, im Jahr 2014 67,2 Millionen. Die Schulen sollen bei den zusätzlichen 5 Prozent frei zwischen einer Zuweisung von Lehrerstellen oder von Mitteln zur Finanzierung anderer pädagogischer Projekte oder Stellen entscheiden können. Die 105-prozentige Lehrerversorgung legt das Fundament für weitere nötige Verbesserungen und soll dazu beitragen, zunächst den Stress und die Hektik aus den Schulen herauszunehmen, um auf solider Grundlage Neues beginnen zu können (Landtagsdrucksache 18/6421).
  • Nichts ist wichtiger für guten Unterricht als gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer und wer wie die Landesregierung die Axt an eine qualifizierte Lehrerausbildung legt, der kürzt am Unterricht. Wir wollen die die Kürzungen bei den Zeiten der Ausbilderinnen und Ausbilder, die diesen pro Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zur Verfügung steht, entsprechend korrigieren. Hierfür werden 5 Millionen Euro im Jahr zusätzlich in den Haushalt eingestellt (Landtagsdrucksache 18/6422).
  • Für die Förderung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten werden im Schuljahr 2013/2014 zusätzliche Mittel im Umfang von 10 Millionen Euro bereitgestellt, im Schuljahr darauf im Umfang von 20 Millionen. Die zusätzlichen Mittel dienen dazu, den bedarfsdeckenden Ausbau zu forcieren und verstärkt Angebote zu fördern, die über eine pädagogische Mittagsbetreuung hinausgehen. Den Schwerpunkt wollen wir auf Angebote an Grundschulen legen (Landtagsdrucksache 18/6415).
  • Für das Programm „Neue Schule“ werden in 2013 und 2014 insgesamt 15 Millionen Euro neu zur Verfügung gestellt. Es soll eine Abkehr vom strikt gegliederten Schulsystem in Hessen eingeleitet werden, ohne den Schulkampf des vergangenen Jahrhunderts wieder zu beleben. Mit dem Landesprogramm soll beginnend im Haushaltsjahr 2013 innerhalb von fünf Jahren die Hälfte aller weiterführenden Schulen die Möglichkeit erhalten, sich auf freiwilliger Basis zu „Neuen Schulen“ weiterzuentwickeln. Kennzeichen dieser „Neuen Schulen“ sind das gemeinsame Lernen alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Sekundarstufe I, die deutliche Reduzierung der Klassengrößen auf maximal 25 Schülerinnen und Schüler und ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot. Das Sitzenbleiben und die Querversetzung in eine andere Schulform sollen durch mehr individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers ersetzt werden. Zudem sollen durch eine enge Verzahnung der Schule mit der Jugend- und Sozialarbeit sowie durch die Einbeziehung von Sozialpädagogen in den Schulalltag insbesondere Schülerinnen und Schülern mit vielfältigen schulischen und außerschulischen Problemen von Anfang an besser gefördert werden. An den „Neuen Schulen“ sollen alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I sowie das Abitur möglich sein. Zu diesem Zweck soll die „Neue Schule“ entweder eine eigene Oberstufe haben oder eine Kooperationsvereinbarung mit einer benachbarten Oberstufe schließen. Der Weg zu einer „Neue Schule“ steht allen bisherigen Gymnasien, Haupt- und Realschulen, kooperativen und integrierten Gesamtschulen offen. Das Angebot beruht auf Freiwilligkeit; die Entscheidung, am Programm „Neue Schule“ partizipieren zu wollen, geht von Schulgemeinden und Schulträgern aus (Landtagsdrucksache 18/6419).
  • Die Schulsozialarbeit an den hessischen Schulen soll deutlich ausgeweitet werden. Hierfür werden vom Land pro Jahr 5 Millionen Euro bereitgestellt. Durch eine Drittelfinanzierung von Land, Schulträger und Kommunen würden aus einem Euro Landesmitteln drei Euro für die Arbeit der Schulen. Somit stünden der Schulsozialarbeit Mittel im Gesamtumfang von 15 Millionen Euro zur Verfügung (Landtagsdrucksache 18/6420).
  • Alle Schulen, die sich der verpflichtenden Schulinspektion unterzogen haben, sollen jeweils nach Vorlage des Inspektionsberichtes als Einmalleistung und abhängig von der Größe der Schule ein Schulentwicklungsbudget in Höhe von durchschnittlich 20.000 Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Diese zusätzlichen Mittel dienen der schulischen Weiterentwicklung und somit der Verbesserung der Qualität der schulischen Arbeit. Sie geben Schulen den nötigen Spielraum, um auf die Ergebnisse der Schulinspektion reagieren zu können (z.B. durch Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen, Organisationsentwicklungsprozessen etc.). Dafür werden 10 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich in den Haushalt eingestellt (Landtagsdrucksache 18/6418).
  • Zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren an den Grundschulen werden zusätzlich 2,5 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Sie sind u.a. vorgesehen für Deputatstunden, um Lehrerinnen und Lehrern Zeit für die Kooperation mit den Kindertagesstätten zu geben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Bereich der gemeinsamen Fort- und Weiterbildung von Erzieher/innen und Grundschullehrer/innen (Landtagsdrucksache 18/6412).
  • Zur Ausweitung des inklusiven Unterrichts und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden insgesamt 2 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Ziel ist, spätestens bis zum Schuljahr 2017/2018 ein inklusives Bildungssystem in Hessen verwirklicht zu haben, in dem der gemeinsame, inklusive Unterricht von der Ausnahme zur Regel geworden ist und alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in der wohnortnahen allgemeinen Schule unterrichtet werden können (Landtagsdrucksache 18/6416).
  • Für die individuelle Förderung in schulformbezogenen Schulen werden 1 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Schulen, die auf Abschulung und Nichtversetzung verzichten, können diese Mittel verwenden, um die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern zu intensivieren (Landtagsdrucksache 18/6414).
  • Für die Verbesserung der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und Kollegien an hessischen Schulen werden zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2 Millionen Euro eingesetzt (Landtagsdrucksache 18/6410).
  • Beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 soll stufenweisen allen Grundschulen ermöglicht werden, das pädagogische Konzept des flexiblen Schulanfangs einzuführen. Im Doppelhaushalt werden für die nötigen ersten Schritte 2 Millionen Euro eingestellt. Mit diesem veränderten Schuleingang kann die die Chance für die frühe und individuelle Förderung aller Kinder besser genutzt werden (Landtagsdrucksache 18/6409).
  • Das Unterstützungssystem für Schulen soll durch zusätzliche Schulpsychologen und Schulpsychologinnen und weitere beratend tätige Berufsgruppen verbessert werden. Hierzu wird der Etat um 1 Millionen Euro pro Jahr erhöht (Landtagsdrucksache 18/6408).
  • Die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft werden im Jahr um 1 Millionen Euro erhöht, um deren Unterfinanzierung im Vorgriff auf eine umfassende Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung ein Stück weit abzubauen (Landtagsdrucksache 18/6417).
  • Um die Weiterbildung und das lebensbegleitende Lernen als wichtige Bausteine eines umfassenden Bildungssystems zu stärken, werden die Zuschüsse um 1 Millionen Euro im Jahr erhöht (Landtagsdrucksache 18/6407).
  • Zur Ausweitung der Breitenförderung von Hochbegabten an hessischen Schulen und zur Verkürzung der Wartezeiten bei der begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN an der Philipps-Universität Marburg werden zusätzlich 500.000 Euro pro Jahr eingesetzt (Landtagsdrucksache 18/6411).
  • Die Internatsschule Schloss Hansenberg soll schrittweise in eine Schule in freier Trägerschaft überführt werden, deren Finanzierung sich nach den Regelungen des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes richtet (Landtagsdrucksache 18/6413).
  • In den Haushaltsjahren 2013 und 2014 werden durch die demographische Dividende und die wegfallenden doppelten Jahrgänge Lehrerstellen frei. Diese Stellen werden nicht gestrichen, sondern reduzieren bei insgesamt steigenden Ausgaben den zusätzlichen Mittelbedarf (Landtagsdrucksache 18/6423).
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