Die GRÜNEN sehen die inhaltliche Verantwortung für die Rechtswidrigkeit der hessischen Stilllegungsverfügungen beim Bund. Der Bundesumweltminister hat allen Ländern im März 2011 vorgegeben, welche Atomkraftwerke für wie lange und mit welcher Begründung vorübergehend stillgelegt werden sollten. Auch wenn sie es wie die anderen Bundesländer machen wollte, hätte die hessische Umweltministerin, wie wir nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes wissen, nicht auf eine Anhörung verzichten dürfen oder diese zumindest nachholen müssen. weiterlesen
Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag muss sich das Strafrecht schnell den Gegebenheiten der digitalen Welt anpassen. Die Cyberkriminalität wächst rasend schnell, und das Internet ist schon jetzt zum größten Tatort der Welt geworden. Dabei nutzen die Kriminellen auch die Computer von Unbeteiligten. In vielen Fällen können Ermittler aber gar nicht gegen klar erkennbare unredliche Absichten vorgehen, weil die entsprechenden Tatbestände fehlen. Diesen Zustand muss der Gesetzgeber angehen. weiterlesen
Mit ihrer Weigerung, die bestehende Glücksspielregelung zu ändern, provozieren die Länder nicht nur eine Klage des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), sondern lassen auch einen Milliarden-Markt ungeregelt. Denn die Geschäfte laufen momentan auch ohne rechtssichere Regelung munter weiter. Mehr oder weniger seriöse Anbieter bieten von vielen Orten der Welt aus Wetten an, ohne sich um den Jugendschutz oder das Problem der Spielsucht zu scheren. Und der Steuerzahler guckt dabei in die Röhre. weiterlesen
Wir wissen, dass wir den Beamtinnen und Beamten einen spürbaren Beitrag abverlangen. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Wir wissen, dass die Beamtinnen und Beamten für ihre gute und engagierte Arbeit auch eine finanzielle Wertschätzung erwarten. Wir können aber auch nicht immer neue Schuldenberge anhäufen und auf Kosten der kommenden Generationen leben. Aus dieser Verantwortung haben wir uns für eine Begrenzung des Anstiegs der Besoldung entschieden. weiterlesen
Der Dreiklang aus Schutzschirm, KFA und Kommunalem Investitionsprogramm hilft beim Abbau der Altschulden, garantiert die Finanzierung der laufenden Ausgaben und ermöglicht Zukunftsfähigkeit durch Investition. Bei allen drei Paketen unterstützt und berät das Land die Kommunen, die das Angebot freiwillig annehmen können. Die Entscheidungen treffen die Kommunen selbst. Deswegen sollte die Opposition die Kommunen nicht kleinreden und als wehrlose Subventionsempfänger darstellen. Sondern vielmehr darin bestärken, die angebotenen Möglichkeiten zu nutzen. weiterlesen