Immer mehr Menschen in Hessen haben kein Dach über dem Kopf. In Hessen liegt die Zahl der offiziell Wohnungslosen laut Bundesstatistik bei 29.035 Menschen – 12.000 davon leben mit Kindern in Notunterkünften. Hinzu kommen etwa 1.700 Menschen, die auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben, sowie rund 1.900 verdeckt Wohnungslose, die vorübergehend bei Bekannten unterkommen. Auch die Verweildauer in Notunterkünften und kommunalen Einrichtungen steigt: Immer mehr Menschen bleiben über zwei Jahre in prekären Unterkünften stecken – ohne Perspektive auf eine eigene Wohnung.
Jedes Jahr stellt das Land Fördermittel für den Bau von geförderten Wohnungen in Hessen bereit. Wir GRÜNE haben in Regierungsverantwortung immer dafür gesorgt, dass ausreichend Geld vorhanden war, um jedes angemeldete soziale Neubauvorhaben auch wirklich zu fördern. Darauf konnte sich die Wohnungsbaubranche verlassen. Unter Schwarz-Rot wendet sich aber das Blatt: In den Jahren 2024 und 2025 fehlten insgesamt 900 Millionen Euro. Konkret heißt das: Schwarz-Rot hat den Bau von rund 3.500 Sozialwohnungen verhindert. Stattdessen plant die Landesregierung jetzt, die Förderung weniger attraktiv zu machen, um nicht mehr Geld für bezahlbares Wohnen ausgeben zu müssen. Um es ganz klar zu sagen: Die aktuelle Wohnraumkrise lässt eine solche Unterfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus nicht zu.
Wohnungslosigkeit ist kein Schicksal, sondern das Ergebnis politischer Versäumnisse. Doch es gibt Lösungen. Am 13. November 2025 haben wir GRÜNE im Hessischen Landtag ein umfassendes Konzept gegen Wohnungslosigkeit vorgestellt – mit klaren Forderungen an die Landesregierung und konkreten Schritten, wie wir die Situation verbessern können. Wir wollen Wohnungslosigkeit nicht nur lindern, sondern überwinden. Unser Konzept umfasst unter anderem:
Während wir einen konkreten Plan vorgelegt haben, feiert sich die Landesregierung in ihrem Antrag hauptsächlich dafür, das Problem Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu „analysieren“. Die Bedeutung präventiver Strategien wird hervorgehoben und die Arbeit der Landesregierung als „beispielhaft“ gelobt – ohne dies mit auch nur einer einzigen Maßnahme zu belegen. Das ist zu wenig. Die Landesregierung darf die Schwächsten nicht länger im Stich lassen und muss endlich handeln.