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13.07.2016
Portraitfoto von Martina Feldmayer vor grauem Hintergrund.

Martina Feldmayer: Denkmalschutzgesetz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Landtagspräsidentin! Wir haben schon viel darüber geredet, welche Aufgaben der Denkmalschutz hat. Ich möchte kurz darauf eingehen. Hier wurden schon verschiedene Belange genannt, nämlich die Eigentümerinteressen, aber auch der Denkmalschutz. Der ist in Art. 62 der Hessischen Verfassung verankert. Er lautet:
Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und Kultur sowie der Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden.
Natürlich geht es um den Erhalt unserer wertvollen Kulturdenkmäler in Hessen.
(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
– Huch.
(Die Rednerin fährt das Rednerpult hoch.)
Ist es so besser? – Gut, danke schön.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Geschichte des Landes Hessen ist ein wertvolles Gut, das wir erhalten wollen. Darüber wurde auch schon gesprochen. Ich möchte beim allgemeinen Teil meiner Rede darauf eingehen, dass es an der einen oder anderen Stelle beim Denkmalschutz – Herr Kollege Schmitt, Sie haben darauf hingewiesen –, was den Klima- und Ressourcenschutz angeht, hakt. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, in diesem Gesetz einen Schwerpunkt darauf zu legen bzw. darauf hinzuweisen, dass auf der einen Seite der Denkmalschutz Verfassungsrang genießt. Auf der anderen Seite haben wir aber auch den Umweltschutz als Staatsziel in unserer Verfassung.
Von daher denke ich, dass wir, wenn wir das Denkmalschutzgesetz so weiterentwickeln, wie es im Entwurf vorgesehen ist, diese Belange sehr gut und harmonisch in Einklang bringen können. Denn es ist tatsächlich so, dass, wenn Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie – ich wohne in Frankfurt-Höchst, da ist ein ganzes Ensemble, die Fachwerkstadt, denkmalgeschützt –, wenn sie in erneuerbare Energien investieren wollen, wenn sie energetisch sanieren wollen, wenn sie vielleicht eine Fotovoltaik-Solaranlage auf dem Dach anbringen wollen, es an der einen oder anderen Stelle Probleme gibt.
Wir wissen alle, dass die Menschen, die in einer denkmalgeschützten Immobilie wohnen, mehr Geld für Sanierungen ausgeben. Eine denkmalgeschützte Immobilie kommt teurer. Von daher ist es auch im Sinne der Eigentümerinnen und Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie, wenn wir in diesem Gesetzentwurf bzw. dem Gesetz, wenn es beschlossen wird, darauf hinweisen, dass der Klimaschutz eine besondere und wichtige Aufgabe ist.
Meine Damen und Herren, in dem Spannungsfeld, das ich gerade aufzumachen versucht habe, bewegt sich dieser Gesetzentwurf. Ich bin der Kollegin Wissler dankbar, dass sie darauf hingewiesen hat, dass der Klimawandel unsere UNESCO-Welterbestätten bedrohen kann. Deswegen ist Klimaschutz im Hinblick auf den Denkmalschutz wichtig. Es gibt einen Hinweis der UNESCO. Die Direktorin des UNESCO-Welterbezentrums sagt: Der Klimawandel bedroht unsere UNESCO-Welterbestätten. – Von daher liegen wir mit unserem Entwurf für das Denkmalschutzgesetz goldrichtig.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Vielleicht noch ein kleiner Hinweis auf das Ehrenamt. Man mag es vielleicht lustig finden, dass das Ehrenamt in diesem Gesetzentwurf an herausragender Stelle steht. Aber ich glaube, es nützt uns nichts, wenn wir uns immer wieder gegenseitig beteuern, dass das Ehrenamt ganz wichtig ist, es aber keinen Niederschlag in dem einen oder anderen Gesetzentwurf findet. Sie haben es lustig dargestellt, Kollegin Alex, aber ich finde, es ist auch wichtig, das in einem Gesetz festzuschreiben.
Es ist auch nicht nur so, dass dann darin steht, dass das Ehrenamt wichtig ist, sondern es ist so, dass die ehrenamtlich tätigen Menschen als Sachverständige beigezogen werden können, wenn es notwendig ist. Von daher haben sie eine ganz wichtige beratende Funktion. All das war uns wichtig mit diesem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, meine Damen und Herren.
(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP), zum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt – Beifall der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
– Klatschen ist nicht notwendig zu so später Stunde. – Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, wie viele Menschen in einem Förderverein beim Thema Denkmalschutz tätig sind. Ich habe es mir angeschaut. Stellvertretend möchte ich die Archäologische Gesellschaft in Hessen e. V. nennen. Das ist ein wichtiger Förderverein, in dem sich mittlerweile 1.600 Mitglieder befinden.

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

 

Frau Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen.

Martina Feldmayer:

Ja, ich komme zum Ende. – Er ist 1979 gegründet worden und engagiert sich seitdem hervorragend im Bereich der archäologischen und paläontologischen Denkmalpflege. In diesem Sinne möchte ich mich bei diesen Mitgliedern, aber auch bei allen, die sich im ehrenamtlichen Denkmalschutz engagieren, noch einmal bedanken.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bin gespannt, was zum Thema Klima- und Ressourcenschutz gesagt wird.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

 

Vielen Dank, Frau Kollegin Feldmayer.

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