Bezahlbare und lebenswerte Wohnungen

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Bezahlbare und lebenswerte Wohnungen

Bezahlbarer Wohnraum ist kein Luxus, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. Gerade in Ballungsgebieten gibt es aber einen Mangel an erschwinglichen Wohnungen – nicht nur für Menschen mit geringem, sondern auch mit mittlerem Einkommen. Bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu schaffen, wird auch in den nächsten Jahren eine der dringlichsten Aufgaben unserer Gesellschaft sein. Die Grundsteine dafür haben wir in unserer Regierungsverantwortung gelegt.

Hildegard Förster-Heldmann erklärt, wie wir lebenswerten Wohnraum und mehr bezahlbare Wohnungen schaffenwollen.

 

Masterplan Wohnen

Der Masterplan Wohnen ist ein Gesamtpaket für mehr bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum in Hessen. Bis 2020 stehen insgesamt 1,7 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Das entspricht etwa 20.000 Wohnungen für ungefähr 60.000 Menschen. Darin enthalten sind 17 Millionen Euro für den Kauf von Belegungsrechten – damit bleiben mehr als 1.800 Sozialwohnungen erhalten. Für Wohnraum für Studierende und Menschen mit mittlerem Einkommen gibt es flexible Zuschüsse und Darlehensprogramme. Für die Städtebauprogramme stehen jeweils 102,2 Millionen Euro für 2018 und 2019 zur Verfügung.
Mit dem 2018 neu geschaffenen Wohnrauminvestitionsprogramm unterstützen wir die Kommunen bis 2020 mit 257 Millionen Euro für sozialen Wohnraum und Wohnungen für Geflüchtete.

 

Allianz für Wohnen und mehr Flächen für Wohnraum

Die „Allianz für Wohnen“ wurde auf Initiative der GRÜNEN Wohnungsbauministerin Priska Hinz ins Leben gerufen. Sie dient dem fachlichen Austausch und erarbeitet konkrete Punkte zur Verbesserung der Wohnraumsituation in Hessen. Auf deren Anregung wurde beispielsweise der Wohnraumbedarf untersucht, eine Servicestelle Wohnen eingerichtet und die Baulandoffensive Hessen gegründet. Die Baulandoffensive unterstützt Kommunen dabei, verfügbare und geeignete Flächen für bezahlbaren Wohnraum zu identifizieren und zu bebauen.
Auch über die Novelle der Hessischen Bauordnung wurde eine Erleichterung für die Aufstockung von Gebäuden geschaffen. Damit kann mehr Wohnraum ohne weiteren Flächenverbrauch geschaffen werden.

 

Bezahlbare Mieten

Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Dies gilt derzeit in 29 Kommunen in Hessen. Bei der Wiedervermietung regelt die Mietpreisbremse für 16 betroffene hessische Gemeinden und kreisfreie Städte, dass die Mieten nur noch maximal 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen dürfen.

 

Gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Die letzte Bauplanrechtsnovelle des Bundes erlaubt Ferienwohnungen in nahezu allen Baugebieten. Damit sich die Lage am Wohnungsmarkt in den Städten dadurch nicht noch weiter anspannt, haben wir das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz geändert. So können Gemeinden per Satzung die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung unterbinden.

 

Das haben wir vor

Schon bei der Planung muss die Lebensqualität eine wichtige Rolle spielen: genug Grün und Frischluft, Platz für Radfahrer und Fußgänger, öffentliche Aufenthaltsplätze für soziales Miteinander, kurze Wege, gute soziale und ökonomische Infrastruktur. Dafür wollen wir sozialen Wohnungsbau und Quartiersplanung enger verzahnen.
Wir wollen Genossenschaften und gemeinschaftliche Wohnformen wie Senioren-WGs oder Mehrgenerationen-Projekte stärker finanziell fördern. Dafür wollen wir eine Landesberatungsstelle einrichten und beim Verkauf von Landesgrundstücken solche Wohnformen mit in den Blick nehmen.
Weil wir Flächen für mehr Wohnraum brauchen, wollen wir die Baulandoffensive ausweiten, ein Flächenkataster für Kommunen erarbeiten und Flächen intelligenter nutzen. Neue Anreize sollen zur Umnutzung von Büros zum Wohnen ermuntern.

 

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