Inhalt

04.04.2014

Umwelt schützen – Schöpfung bewahren (C)

Inhalt

I. Umwelt- und Klimaschutz: Lebensgrundlagen erhalten
II. Natur- und Artenschutz: Reichtum und Lebendigkeit
III. Energiewende: Das Zeitalter der Erneuerbaren Energien beginnen
IV. Zukunftsfähige Landwirtschaft: Verträglich für Mensch und Natur
V. Zum Wohl der Tiere: Rücksicht nehmen


C. Umwelt schützen – Schöpfung bewahren

Die Bewahrung der Schöpfung und der Schutz von Natur und Umwelt sind unsere Grundanliegen in der Verantwortung für kommende Generationen. Wir wollen unsere Heimat Hessen mit den zahlreichen wertvollen Landschaftsstrukturen und unseren wichtigen Lebensgrundlagen erhalten. Sauberes Wasser, gesunde Luft, intakte Böden, eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt, unsere Wälder und der sparsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen sind Kernpunkte der Umweltpolitik von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Hessen. Sie bedeutet für uns ökologische, ökonomische und soziale Zukunftsfähigkeit. Dieser Verantwortung wollen wir uns gemeinsam stellen.


I. Umwelt- und Klimaschutz: Lebensgrundlagen erhalten

Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung und erfordert größte Anstrengungen aller. Die Auswirkungen sind auch in Hessen erkennbar und spürbar. Wir stellen uns der gemeinsamen Herausforderung für eine deutliche Verminderung der klimaschädlichen Treibhausgase. Deshalb werden wir uns auf allen politischen Ebenen für den Klimaschutz einsetzen.

Wir unterstützen auch in Zukunft gemeinsame Initiativen von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zum Klimaschutz. Wir werden die bestehende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel weiterentwickeln. Darüber hinaus werden wir ein hessisches Klimaschutzkonzept mit Klimaschutzzielen sowie konkreten Maßnahmen erarbeiten.

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten darüber hinaus für einen konsequenten Klimaschutz auf Bundesebene ein, so wie sie sich gleichfalls für verbindliche Klimaschutzziele auf EU-Ebene und nationaler Ebene einsetzen werden. Der europäische Emissionshandel ist ein sinnvolles Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen wie CO2 unter möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken. Wir werden uns für einen funktionierenden Emissionshandel einsetzen, der dauerhaft das Problem überschüssiger CO2-Zertifikate auf dem Markt löst.

Schutz unserer Lebensgrundlagen

Eine große Herausforderung liegt darin, wie wir mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen umgehen und wie wir dies in Verantwortung auch für kommende Generationen tun. In der
„Nachhaltigkeitsstrategie Hessen“ arbeiten viele Akteure über Ressort-, Politik- und Fachgrenzen hinweg gemeinsam daran, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen der Gegenwart in Chancen für eine lebenswerte Zukunft zu verwandeln. Die Nachhaltigkeitskonferenz hat wichtige Impulse geliefert. Wir werden sie daher fortsetzen und zielgerichtet weiterentwickeln. Wir sehen auch bei uns in Hessen im Zusammenwirken mit der Wirtschaft besondere Chancen bei Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz. Wir werden deshalb eine Ressourcenschutzstrategie für Hessen entwickeln, welche die Aktivitäten der Landesregierung bündelt und dabei die Wissenschaft, die Wirtschaft und die Verbände mit einbezieht.

Gewässer- und Hochwasserschutz

Ohne Wasser gibt es kein Leben. Deshalb ist ein umfassender Schutz aller Gewässer und des Grundwassers ein wichtiges Anliegen der Koalition. Wir wollen unsere Gewässer mit vielfältigen Maßnahmen in einem guten ökologischen Zustand erhalten beziehungsweise versetzen. Zum Erhalt und zur Schaffung natürlicher Lebensräume werden wir die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie engagiert voran bringen. Für Maßnahmen wie beispielsweise Verbesserung der Durchlässigkeit, Renaturierungen, Kauf oder freiwilligen Flächentausch, Schaffung von Anreizen zur extensiven Bewirtschaftung für Landwirte sowie Beratung kombinieren wir die bereitstehenden Fördermittel von Bund und EU.

Im Sinne eines vorsorgenden Hochwasserschutzes wollen wir unseren Flüssen wieder mehr Raum geben. Dafür werden wir das hessische Hochwasserschutzkonzept, das auf einer Vielzahl von Maßnahmen und Projekten basiert, hinsichtlich des vorbeugenden Hochwasserschutzes, des baulichen Hochwasserschutzes sowie der Eigenvorsorge der Betroffenen evaluieren und weiterentwickeln. Sommerdeiche werden wir grundsätzlich erhalten.

Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried

Wir werden den “Runden Tisch“ bei der Erarbeitung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried im Hinblick auf eine für alle Seiten tragfähige Lösung begleiten und unterstützen. Ebenso sehen wir uns der Mitwirkung an der Umsetzung der Ergebnisse verpflichtet.

Schutz von Werra und Weser

Die Koalition verfolgt das Ziel, die Belastung des Grundwassers und des Oberflächenwassers im Naturraum Werra-Weser durch Salzabwässer dauerhaft zu beenden. Dies wollen wir im Einklang mit der Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Kali-Standortes in Nordhessen und der vielen tausend Arbeitsplätze erreichen. Grundlage für unser Handeln sind die Empfehlungen des Runden Tisches
‚Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion‘. Dabei unterstützen die Koalitionspartner auf der Grundlage der bestehenden Genehmigungen alle Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Beendigung der Salzabwassereinleitung in die Werra führen. Hier erwarten wir – auch aufgrund der absehbaren Beendigung der Versenkung – seitens des Unternehmens K+S weiterhin entsprechende Anstrengungen. Die Hessische Landesregierung wird ihrerseits in Verhandlungen mit den Anrainerländern alles tun, um die Voraussetzungen für eine zügige umweltgerechte Entsorgung der Salzabwässer zu schaffen (u.a. Pipeline an die Oberweser oder an die Nordsee).

Boden- und Flächenschutz

Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zu senken und die Ziele der Nachhaltigkeitskonferenz ehrgeizig weiterzuentwickeln. Zum Erhalt dieser natürlichen Lebensgrundlagen setzen wir uns für die schonende, effiziente Nutzung von Flächen und Böden ein. Deshalb werden wir einem übermäßigen Flächen- und Bodenverbrauch entgegenwirken. Daher wollen wir ein Aktionsbündnis ‚Flächen gewinnen in Hessen‘ mit allen relevanten Akteuren gründen.

Luftreinhaltung

Saubere Luft bedeutet Lebensqualität, Gesundheitsvorsorge und Umweltschutz. Dafür sind effiziente und gleichzeitig verhältnismäßige Maßnahmen erforderlich. Für eine gute Luftqualität zu sorgen, ist eine besondere Herausforderung für Stadt und Umland. Wir werden deshalb zwischen Land und Kommunen einen Dialog initiieren, um ein abgestimmtes Maßnahmenpaket zur Senkung der Luftschadstoffbelastung zu erarbeiten. Dazu wollen wir unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips Luftreinhaltepläne aufstellen bzw. fortschreiben und gemeinsam mit betroffenen Kommunen Maßnahmen festlegen.

Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung verbessert werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einführung von Umweltzonen, die Aufstellung von Pförtnerampeln, LKW-Durchfahrverbote, verkehrssensitive Ampelschaltungen und die Einrichtung von Park+Ride-Parkplätzen sowie die Verbesserung des ÖPNV und ein attraktives Radwegenetz.

Abfallwirtschaft

Die Kreislaufwirtschaft in Hessen soll weiterhin zur Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit beitragen. Abfälle sind weiterhin, in Abstufung, vorrangig zu vermeiden, wieder zu verwenden, zu recyceln, anderweitig – auch energetisch – zu verwerten und zuletzt zu beseitigen. Kreislaufwirtschaft wird auch weiterhin konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet, ohne das ökologisch hochwertige Entsorgungsverfahren zu gefährden.

Wir werden weiterhin „Sauberhaftes Hessen“ als etablierte und bewährte Umweltschutzkampagne gegen das Wegwerfen von Abfällen auf öffentlichen Plätzen und in der Natur fortsetzen.


II. Natur- und Artenschutz: Reichtum und Lebendigkeit

Wir wollen Hessens einzigartige Landschaft und Natur um ihrer selbst willen und für uns Menschen erhalten. Der Schutz der Artenvielfalt und Lebensräume ist von besonderer Bedeutung. Die naturraumtypische Vielfalt von Lebensräumen soll im Rahmen eines funktionsfähigen, auch Länder übergreifenden ökologischen Netzwerkes (z.B. Nationalparks, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete im Wald und Offenland) dauerhaft gesichert werden. Zur besseren Vernetzung kann auch die Neuausweisung von Schutzgebieten gehören. Dabei bleibt auch zukünftig der erfolgreiche Vertragsnaturschutz Ziel unserer Politik.

Schutz und Vernetzung von Naturräumen

Das Land Hessen bekennt sich zu den internationalen und europäischen Vereinbarungen im
Naturschutz und deren Umsetzung auf Landesebene. Dazu zählen das europäische Netzwerk Natura
2000 sowie die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Ein Dialog zwischen den Kommunen, der Land- und Forstwirtschaft und den Naturschutzverbänden soll die Grundlage für die Erstellung von Managementplänen und die Sicherung von Schutzgebieten nach Natura 2000 sein.

Wir wollen dem Artenverlust auch in Hessen Einhalt gebieten. Wir werden deshalb die vorhandenen
Artenschutzprogramme nutzen, um die Gefährdungssituation für Rote-Liste-Arten deutlich zu senken.

Naturschutzprojekte

Die bedeutenden regionalen Naturschutzprojekte wie der Nationalpark Kellerwald- Edersee, das Biosphärenreservat Rhön, der Naturpark Hoher Vogelsberg, aber auch das Grüne Band Deutschland sowie die Geoparks Odenwald-Bergstraße, Westerwald-Lahn-Taunus und die Grenzwelten in Waldeck-Frankenberg sollen weiterentwickelt werden. Das UNESCO-Biosphärenreservat in der Rhön wollen wir als einzigartigen Natur- und Lebensraum erhalten und weiter entwickeln. Wir werden darüber hinaus im Dialog mit den betroffenen Landkreisen und der Stadt Wiesbaden die Möglichkeit einer Machbarkeitsstudie über ein Biosphärengebiet Rheingau-Taunus/ Wiesbaden/ Mainspitze erörtern.

Biodiversitätsstrategie

Zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Schönheit der in unseren Regionen charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt wird die Hessische Biodiversitätsstrategie umgesetzt und weiterentwickelt. Dies soll im Dialog mit den Verbänden auf der Basis der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ressortübergreifend im Rahmen einer hessischen Nachhaltigkeitspolitik geschehen.

Das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HNatSchG) wird im Hinblick auf die Biodiversitätsstrategie des Landes überprüft.

Naturschutzarbeit, Umweltbildung und Finanzierung

Wir sehen die Umwelt- und Naturschutzverbände als wichtige Partner an und schätzen deren ehrenamtliche Tätigkeit. In naturschutz- und umweltpolitischen Fragestellungen werden wir auf den verschiedenen Ebenen deren Einbindung verstärken. Fachbeiräte für Naturschutz können für viele Fragen auf Ebene der Regierungspräsidien für alle Seiten hilfreich sein. Deshalb empfehlen wir dort deren Einbindung.

Wir werden die Umweltbildung und nachhaltiges Handeln bei Kindern und Jugendlichen weiter fördern. Dabei ist dem Umweltbildungsangebot des Landesbetriebs Hessen Forst, der Jugendwaldheime, der Waldkindergärten und weiteren Akteuren eine hohe Bedeutung beizumessen.

Projekte im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes benötigen entsprechende finanzielle und vor allem zielgerichtete Unterstützung. Daher setzen wir uns unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer deutscher Länder bei der Landeslotteriegesellschaft für die Wiedereinführung einer neugestalteten Umweltlotterie ein.

Waldwirtschaft, Jagd und Fischerei

Der Wald, als größter weitgehend naturnaher Lebensraum in Hessen hat vielfältige ökologische und soziale Funktionen. Gleichzeitig ist er Energie- und Rohstofflieferant und Arbeitsplatz für viele Menschen sowie Grundlage für einen bedeutenden Wirtschaftszweig. Wir wollen einen gesunden Wald mit einer naturgemäßen und nachhaltigen Waldwirtschaft auf Grundlage strukturreicher, altersgemischter Wälder. Dabei sollen die Wildbestände in einem fairen Interessenausgleich von Wald und Wild an die Tragfähigkeit des Ökosystems angepasst werden. Zur Sicherung und Verbesserung des Natur- und Artenreichtums unseres Waldes sollen die Schutzziele der nationalen und der hessischen Biodiversitätsstrategie und die Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald beitragen.

Naturschutz im Wald

Es ist unser Ansatz in der Waldpolitik, Naturschutzziele in die Bewirtschaftungsstrategie einzubinden. Dazu zählt auch, dass auf Kahlschläge sowie den Einsatz von Pestiziden in unseren Wäldern möglichst verzichtet werden soll. Dabei soll aber auch gewährleistet werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Land- und Forstwirtschaft zum einen gesichert und zum anderen gefördert wird. Neben einer ganzheitlichen Forstwirtschaft und Naturschutzmaßnahmen im bewirtschafteten Wald wollen wir erreichen, dass gemäß der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Anteil ungenutzter Wälder bei der gesamten hessischen Waldfläche auf fünf Prozent gesteigert wird. Der hessische Staatswald soll dabei verantwortungsvoll und vorbildlich vorangehen und acht Prozent seiner Flächen aus der wirtschaftlichen Nutzung nehmen.

Zertifizierte Waldwirtschaft

Eine nachhaltige Holzwirtschaft wird durch das Zertifizierungssystem Forest Stewardship Council (FSC) abgesichert. Dahinter stehen die Förderung einer umweltfreundlichen, sozialförderlichen und ökonomisch tragfähigen Bewirtschaftung von Wäldern und ein verantwortungsvoller Umgang mit den globalen Waldressourcen. Wir wollen eine schrittweise Zertifizierung des hessischen Staatsforstes nach den Kriterien des „FSC Deutschland“. Dabei werden wir so vorgehen, dass die ökologischen und ökonomischen Ergebnisse bei den Umsetzungsschritten berücksichtigt werden.

Bannwaldschutz

Besonders Wälder in städtischen Gebieten erfüllen vielfältige Funktionen. Sie absorbieren schädliche Emissionen und dienen der Erholung. Deshalb muss die Rodung und Umwandlung von mit dem Schutzstatus „Bannwald“ gekennzeichneten Gebieten in eine andere Nutzungsart grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Schutz alter Buchenwälder

Die wertvollsten Waldbereiche des Nationalparks Kellerwald Edersee gehören zur UNESCO- Welterbestätte „Buchenurwälder der Karpaten und Alte Buchenwälder Deutschlands“. Dieser Status ist ein bedeutender Schritt für den Naturschutz in Deutschland und in Hessen. Das Land Hessen sieht es als seine Verpflichtung an, das Welterbe zu schützen und zu erhalten. Um den Schutz alter Buchenwälder weiter auszubauen, setzt sich Hessen dafür ein, dass die Welterbestätte ergänzt und vervollständigt wird. Weiterhin sollen das Management-System für die Welterbestätte eingerichtet und ein transnationaler Forschungs- und Monitoringplan erstellt werden.

Landesbetrieb Hessen Forst

Der Landesbetrieb Hessen-Forst leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt unserer Wälder. Daher werden wir weiterhin gewährleisten, dass gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine qualitätsvolle Arbeit leisten können.

Wir werden das auf breiter Grundlage erarbeitete Personalentwicklungskonzept 2025 des Landesbetriebs Hessen-Forst umsetzen. Durch die vorgesehenen Einstellungskorridore werden Nachwuchskräften Chancen geboten und gleichzeitig der Überalterung des Personals entgegen gewirkt. Die Angebote zur Weiterqualifizierung von Forstwirtinnen und Forstwirten zu Forstwirtschaftsmeistern schaffen zusätzliche Perspektiven für engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies dient sowohl der Beschäftigungssicherung und Personalqualifizierung als auch der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes.

Jagd und Fischerei

Das Hessische Jagdgesetz hat in seiner derzeitigen Fassung Bestand. Wir werden die Regelungen zur Tötung wildernder Hunde und Katzen einer wissenschaftlichen Bewertung unterziehen und gegebenenfalls ändern. Wir wollen die Liste der jagdbaren Tierarten auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüfen. Dazu gehört für uns auch, dass der Jagdschutz auf bestandsbedrohte Tierarten ausgeweitet wird.

Wir unterstützen den wissenschaftsbasierten Prozess auf Bundesebene zur Verwendung bleifreier Munition. Gleichzeitig wollen wir den Einsatz bleifreier Munition im Staatswald anstreben, wo es ohne Einschränkung der Wirkung möglich ist.

Noch vor einigen Jahrzehnten galten viele Fischarten in hessischen Flüssen als ausgestorben. Inzwischen hat sich die Bestandsituation zum Positiven hin verändert. Doch noch immer bedarf es umfangreicher Aktionen, um die hessische Fischfauna und die Biodiversität in den hessischen Gewässern auszuweiten und zu schützen. Wir fördern beispielsweise die Wiederansiedlung ehemaliger Arten wie des Maifisches.

Die Belange hessischer Fischerinnen und Fischer werden wir beim Interessenausgleich mit der
Energieerzeugung durch Wasserkraftwerke und mit dem Gewässertourismus berücksichtigen.


III. Energiewende: Das Zeitalter der Erneuerbaren Energien beginnen

Die Energiewende und der Klimaschutz sind zentrale Vorhaben der Koalition in dieser Legislaturperiode. Die Landesregierung wird mit ganzer Kraft für die Umsetzung der Energiewende arbeiten Über eine nachhaltige Umsetzung unter Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Aspekte sowie im Einklang mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt werden wir auch in Hessen entscheidende Weichen stellen. Grundlage ist eine sichere, umweltschonende, bezahlbare und gesellschaftlich akzeptierte Energieversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für Mittelstand und Industrie. Darüber hinaus liegt in der Energiewende auch eine große Chance für Innovationen und neue Technologien. Dies kann die führende Rolle Deutschlands und Hessens im Bereich der Technologie stärken und neue Arbeitsplätze schaffen.

Umsetzung und Weiterentwicklung des hessischen Energiegipfels

Die Basis der Umsetzung sind die im Hessischen Energiegipfel getroffenen Vereinbarungen. CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bekräftigen das Ziel einer 100-prozentigen Energieversorgung aus erneuerbaren Energien bis 2050. Im Strombereich wollen wir den Anteil der Erneuerbaren Energien in Hessen in dieser Legislaturperiode verdoppeln. Wir werden dieses Ziel mit aller Kraft umsetzen.

Zur Überprüfung der Zielerreichung des Energiegipfels wird die neue Monitoringstelle des Landes nach dem Energiezukunftsgesetz eingerichtet. Sie erarbeitet Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der jährlichen Sanierungsrate und der Energieeffizienz. Die Landesregierung wird außerdem jährlich in einem Energie- und Klimaschutzbericht über die erreichten Erfolge berichten.

Für eine erfolgreiche Energiewende muss der Verkehrssektor mitbetrachtet werden. Aus diesem
Grund setzen wir den Energiegipfel für den Verkehrsbereich fort.

Ausbau der Erneuerbaren Energien

Die Koalition unternimmt ambitionierte Schritte im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Energiegipfels beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und strebt an, den Anteil der Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung bis zum Ende der Legislaturperiode zu verdoppeln. Dazu werden wir folgende Maßnahmen ergreifen:

– Ausbau der Windenergie

Das größte Potenzial der Erneuerbaren Energien in Hessen liegt in der Nutzung der Windkraft. Wir wollen die Windenergie in Hessen deutlich ausbauen und haben uns daher zum Ziel gesetzt, 2
Prozent der Landesfläche zu Vorrangflächen für den Ausbau von Windenergie auszuweisen. Aktuell werden in allen drei Regionalversammlungen Hessens entsprechende Regionalpläne mit diesem Ziel aufgestellt. Sollte dieses Ziel auch nach der Beschlusslage nicht realisiert werden können, wird die Koalition den Sachverhalt neu bewerten und zeitnah geeignete Maßnahmen zur Erreichung des 2- Prozent-Ziels ergreifen. Dazu gehört gegebenenfalls auch eine Änderung des Landesentwicklungsplans. Auch in diesem Fall soll die Abstandsvorgabe von 1.000 Metern beibehalten werden.

Der Ausbau der Windkraft erfolgt an hierfür geeigneten Standorten mit möglichst geringen Auswirkungen auf die natürliche Umgebung und nach den Vorgaben der Landesplanung. Interessen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Aspekte des Kultur- und Landschaftsschutzes werden bei der Errichtung von Windkraftanlagen berücksichtigt. Unter der Maßgabe eines möglichst geringen Flächenverbrauchs sollen Windkraftanlagen an bereits vorhandenen Standorten modernisiert werden („Repowering“).

Zur Erleichterung der Akzeptanz der Entwicklung von Windparks an geeigneten Standorten unterstützen wir eine Solidargemeinschaft zwischen dem Land und Kommunen einerseits und von Kommunen untereinander andererseits. Wir wollen die Kommunen an einem Teil des wirtschaftlichen Ertrags aus landeseigenen Flächen (Pachteinnahmen) beteiligen, unter der Voraussetzung, dass auch unter den Kommunen ein solidarischer Ausgleich erfolgt. Innerhalb der jeweiligen Solidargemeinschaft für ein konkretes Projekt gelten für das Land die gleichen Konditionen wie für die übrigen kommunalen Beteiligten.

Wir unterstützen die Forderung der 81. Umweltministerkonferenz, nach der die Deutsche Flugsicherung gemeinsam mit den Ländern ein Konzept zur Einzelfallprüfung bezüglich der Abstände von Windkraftanlagen zu Funkfeuern erarbeiten soll.

– Nachhaltige Nutzung der Biomasse

Wir wollen die Potenziale von Biomasse zur Energiegewinnung effizient nutzen. Biomasse, zum Beispiel aus energiereichen Pflanzen, soll in Zukunft gerade als flexible Erzeugungskapazität eingesetzt werden können. Statt auf Quantität setzen wir dabei auf Qualität. Wir wollen die Biomassenutzung aus der Landwirtschaft und dem Wald im Einklang mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt bringen. Vorrangig sollen Abfall- und Reststoffe zur Energieerzeugung verwendet werden. Die notwendige Anpassung des Biomasseaktionsplanes werden wir vornehmen.

– Wasser und Geothermie

Wasserkraftanlagen sollen im Rahmen der neuen europäischen Wasserrichtlinien und im Einklang mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt bestehen bleiben und ausgebaut werden.

Die Erforschung und praktische Anwendbarkeit der Energiegewinnung durch Tiefengeothermie werden wir weiter fördern, sofern der Umweltschutz dabei berücksichtigt bleibt.

– Gute Rahmenbedingungen auf Bundesebene schaffen

Wir setzen uns für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes über die Erneuerbaren Energien (EEG) mit dem Ziel ein, die Förderung Erneuerbarer Energien marktwirtschaftlich auszugestalten und die Stromversorgung bezahlbar, verlässlich und in einem abgestimmten System sicherzustellen. Hierbei streben wir nach Lösungen, mit denen die Ziele des Hessischen Energiegipfels erreicht werden. Befreiungen im EEG sollen dabei auf stromintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Industrien begrenzt werden.

Wir treten für die Entwicklung eines Kapazitätsmarktes auf dem Energiemarkt mit Anreizen für hocheffiziente, flexible und emissionsarme Kraftwerke ein. Es ist für den Umbau des Energiesystems hin auf Erneuerbare Energien notwendig, dass nicht mehr nur die Einspeisung von Strom in das Netz vergütet wird, sondern auch die Vorhaltung von Leistung, die schnell und flexibel bereitgestellt wird, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint.

Eine Energiewende für und mit den Bürgerinnen und Bürgern

Eine hohe Akzeptanz entsteht durch die Einbindung und Beteiligung der Menschen vor Ort. Aus diesem Grund werden wir neue Beteiligungsformen wie Energiegenossenschaften oder Netzbeteiligungen bei Investitionen der Bürgerschaft ermöglichen. Außerdem wollen wir einen frühzeitigen Dialog mit der Bevölkerung und Interessenverbänden vor Ort mit den Projektentwicklern von Energie- und Infrastrukturvorhaben anstoßen. Wir werden das Mediationsangebot für den Ausbau Erneuerbarer Energien insbesondere im Bereich Windkraft verstetigen und weiterentwickeln. Durch

frühzeitige Einbindung, Information und breite Vernetzung von Politik, Wissenschaft, Gesellschaft und
Wirtschaft werden wir aktiv für die Akzeptanz werben.

Überdies werden wir Kommunen und Kreise weiterhin bei der Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten sowie deren Umsetzung unterstützen. Eine energiewirtschaftliche Betätigung der Kommunen wollen wir durch eine Änderung des § 121 HGO ermöglichen, wenn die Betätigung in den Bereichen der Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien sowie der Verteilung von Strom und thermischer Energie bis zum Hausanschluss erfolgt, sie innerhalb der Kommune oder im regionalen Umfeld in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit stattfindet, und wenn sie in Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Kommune und dem voraussichtlichen Bedarf steht.

Energieeinsparung und Energieeffizienz

In der Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz liegen die größten Potenziale für Verbesserungen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Sanierungsrate im Gebäudebestand zu. Für CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist das Ziel des Energiegipfels einer Sanierungsquote von 2,5 bis 3 Prozent im Jahr der Maßstab unseres Handelns. Deswegen streben wir eine Reihe von Maßnahmen an und wollen auch das Energiezukunftsgesetz entsprechend fortentwickeln.

Wir sehen eine Schlüsselfunktion in der Information und in attraktiven Anreizen für Bürgerinnen und Bürger sowie in der Motivation und Einbindung der heimischen Wirtschaft. Gerade unserer eigenen Verantwortung wollen wir dabei gerecht werden.

Wir wollen die Vorbildfunktion des Landes bei Neubauten und Sanierungen von landeseigenen Liegenschaften oder bei Beschaffungen stärken. Unser tragendes Ziel ist die CO2-neutrale Landesverwaltung. Deshalb setzen wir das Aktionsprogramm zur Energieeinsparung und Energieeffizienz bei Liegenschaften des Landes fort. Eine besondere Bedeutung für die CO2-neutrale Landesverwaltung kommt unseren Hochschulen zu. Durch eigene Haushaltsbudgets wollen wir bei den Hochschulen Anreize zum Energiesparen setzen und durch Extraprämien besonderes Engagement bei der Energieeinsparung belohnen. Im Hochschulbauprogramm HEUREKA wird zukünftig ein Schwerpunkt auf dem Thema Energieeffizienz liegen. Die Nutzung der Förderprogramme „EnEffStadt“ und „EnEffCampus“ werden wir initiieren.

Wir werden die Energieberatung für die Kommunen, für Privathaushalte und die mittelständische Wirtschaft ausbauen. Durch die Unterstützung bei der Gründung von lokalen Energieagenturen werden wir das Energiesparen flächendeckend auch bei Kreisen, Städten und Gemeinden verankern. Die Mittel für die Hessische Energiesparaktion „HESA“ werden aufgestockt, um verstärkt für das Energiesparen in Privathaushalten und Unternehmen zu werben. Die Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand wird fortgeführt.

Eine einheitliche Qualifizierung von Energieberatern trägt zu einer guten Qualität der Beratung und einem hohen Maß an Transparenz für die Verbraucher bei. Wir unterstützen daher alle Maßnahmen, die dies fördern. In Kooperation mit den Kammern werden die Weiterbildungsangebote für Energieberater optimiert.

Durch eine Vielzahl von Maßnahmen werden wir Anreize zur energetischen Sanierung und zum Einsparen von Energie setzen. In einem ersten Schritt werden wir eine Studie zur Ermittlung der Sanierungsrate in Hessen in Auftrag geben, um das Potenzial der energetischen Sanierung nutzbar zu machen.

Gemeinsam mit Handwerkern und Stadtwerken wollen wir für intelligente Austauschprogramme für
Heizungsumwälzpumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern werben (z.B. Ratenzahlung der Kosten der

neuen Heizungspumpe anhand der errechneten Stromeinsparung auf der Stromrechnung). Den Etat des hessischen Programms „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“ werden wir aufstocken.

Um die Rahmenbedingungen bei Sanierung und Neubau zu verbessern, wird die Hessische Bauordnung im Hinblick auf Erneuerbare Energien und Energieeffizienz überprüft. Im Dorfentwicklungsprogramm sollen Maßnahmen der energetischen Sanierung stärker berücksichtigt werden.

Auf Bundesebene werden wir uns dafür einsetzen, dass bei der Förderung der wärmetechnischen Gebäudesanierung ein Schwerpunkt auf Quartierssanierung gelegt wird, wobei Sanierung und effizienteste Wärmeversorgung kombiniert angegangen werden. Auf Bundesebene werden wir uns für die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen.

Atomkraft

Wir werden den Rückbau des Kernkraftwerks Biblis unter Wahrung höchster Sicherheitsmaßstäbe vorantreiben. Dabei werden wir die Bevölkerung weiterhin durch einen transparenten Beteiligungsprozess informieren.

Die Lagerung zusätzlicher Castoren aus La Hague und Sellafield sollte unter dem Vorrang fachlicher Gesichtspunkte erfolgen. Sollte es nach sorgfältiger Prüfung erforderlich sein, auch in Biblis zwischenzulagern, weil es in Deutschland keine anderen Möglichkeiten gibt, so werden wir eine Lagerung in Biblis dulden.

Fracking

Die Landesregierung lehnt die Förderung von Schiefergas aus tieferen Gesteinsschichten, das so genannte Fracking, ab. Dies geschieht auf der Grundlage, dass Gesundheits- und Umweltrisiken nicht ausgeschlossen werden können. Wir wollen deshalb bereits die Aufsuchung rechtssicher unterbinden.

Auf Bundesebene wollen wir uns für eine Änderung des Bundesbergrechts im folgenden Sinne einsetzen: Der Einsatz von umwelttoxischen Substanzen beim Fracking muss ausgeschlossen sein. Auch die Entsorgung des Flow-Back bei Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien ist wegen nicht auszuschließender Risiken nicht verantwortbar. Darüber hinaus wollen wir eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung einführen und das Wasserhaushaltsgesetz ändern.

Netzausbau

Die Energiewende macht einen Netzausbau nötig, sowohl der Übertragungsnetze, als auch der Verteilnetze. Diese große Herausforderung wollen wir anpacken und dabei die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Blick nehmen. Wir werden uns mit dem Bund und den anderen Ländern abstimmen und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligen. Der Netzausbau muss so kosteneffizient und umweltverträglich wie möglich erfolgen. Dabei gilt für uns das Prinzip „NOVA“ (Netz-Optimierung vor Verstärkung).

Wir werden vorab eine Studie zur Leistungsfähigkeit der Verteilnetze in Auftrag geben, um die Grenzen und Anpassungsoptionen für die Einspeisung Erneuerbarer Energien in Verteilnetze zu ermitteln.

Der Erdverkabelung wird in besonderen Fällen, wie in ökologisch sensiblen Bereichen oder bei
Konflikten mit Siedlungsgebieten, der Vorzug von Freileitungen gegeben.

Wir engagieren uns bei der Weiterentwicklung intelligenter Stromnetze, so genannter „smart grids“, um die Energieversorgung von der Stromgewinnung bis zur Stromnutzung im Haushalt so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten, insbesondere auf der Mittelspannungsebene, wo Windparks und Photovoltaik-Freiflächen angeschlossen sind.


IV. Zukunftsfähige Landwirtschaft: Verträglich für Mensch und Natur

Weit über die Produktion von Lebensmitteln hinaus erbringt die Land- und Forstwirtschaft in Hessen wichtige gesellschaftliche Leistungen gerade im Hinblick auf den Erhalt unserer Kulturlandschaft. CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben das Ziel, die familiengeprägte, bäuerliche Landwirtschaft in Hessen mit einem Nebeneinander von konventioneller und ökologischer Erzeugung zu erhalten. Zu deren Zukunftssicherung brauchen wir eine ressourcen- und umweltschonende, qualitativ hochwertige und multifunktional ausgerichtete Landwirtschaft, die gute Arbeitsplätze und Einkommen im ländlichen Raum erhält.

Wir wollen eine Politik für und mit den Landwirtinnen und Landwirten und setzen auf Dialog. Wir wollen die Chance nutzen, dass die Landwirtschaft die ökologischen und sozialen Anforderungen der Zukunft erfüllen kann. Klimawandel, Erhalt der biologischen Vielfalt und die nachhaltige Sicherung des Boden- und Wasserhaushaltes sind dabei wesentlich. Um dies zu erreichen, setzen wir uns für eine verlässliche, nachhaltige und tragfähige Förderung der Land- und Forstwirtschaft auf allen politischen Ebenen ein.

Perspektiven für die Landwirtschaft sichern

Die Landwirtschaft in Hessen ist Teil nachhaltigen Wirtschaftens und wird auch in Zukunft ein wichtiger Gesellschafts- und Wirtschaftsfaktor bleiben – insbesondere in den ländlichen Regionen. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen wollen wir mit den Landwirtinnen und Landwirten erhalten und weiterentwickeln.

Der „Zukunftspakt hessische Landwirtschaft“ hat Bestand. Wir streben an, diesen Zukunftspakt auf eine breitere Basis zu stellen und weitere gesellschaftliche Akteure einzubeziehen.

Die ländlichen Gebiete Hessens sind durch zahlreiche familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe geprägt. Um diese Struktur auch in Zukunft zu erhalten, werden wir die hessischen Landwirtinnen und Landwirte bei der Hofnachfolge beratend unterstützen.

Förderung

Der in Aufstellung befindliche neue hessische Entwicklungsplan für die EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 muss den festgelegten Zukunftsanforderungen der EU (u.a. Klimawandel, Biodiversität, Umweltschutz und artgerechte Tierhaltung) entsprechen. Der Entwicklungsplan zur neuen Verteilung der Fördermittel beruht auf der von der 81. Agrarministerkonferenz beschlossenen Ausstattung mit Bundesmitteln sowie deren Verteilungsschlüssel und -kriterien.

Wir erwarten von der Bundesregierung, dass die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz um 200 Millionen Euro aufgestockt werden. Falls sich die Bedingungen ändern, wird der Entwicklungsplan überprüft und gegebenenfalls inhaltlich sowie bei der Mittelverteilung angepasst.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bildet den Rahmen für die finanzielle Förderung der Ländlichen Entwicklung als sogenannte „Zweite Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Der Anteil der Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme im Rahmen von ELER wird in der neuen Förderperiode erhöht. Dafür werden zusätzliche Mittel durch die Umverteilung der GAP genutzt.

Wir wollen, dass die Agrarförderung an die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen geknüpft wird, und werden Agrarmaßnahmen aufwerten, die gleichzeitig mehreren umweltpolitischen Zielen dienen.

Bei zukünftigen Verhandlungen über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und der Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder wird sich Hessen dafür einsetzen, dass die Mittel in der „Zweiten Säule“ mindestens im heutigen Umfang erhalten bleiben.

Zum Ausgleich von natürlichen, aber ungünstigen Standortbedingungen oder Produktionsnachteilen werden wir die Landwirtschaft auch künftig mit der Ausgleichszulage fördern.

Die Abwicklung der Agrarförderprogramme werden wir auf ihre Effizienz und Effektivität hin überprüfen und weiterentwickeln.

Die naturschutzfachlichen Sonderleistungen von Schaf- und Ziegenhaltern werden wir gesondert fördern.

Wir werden die einzelbetriebliche Investitionsförderung beibehalten und diese weiterentwickeln. Besondere Förderungen werden geleistet, wenn Haltungsbedingungen über den gesetzlichen Standards der Tierhaltung liegen.

Bienen

Imkerinnen und Imker tragen mit ihren Bienenvölkern wesentlich zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei. Die Bestäubungsleistung von Bienen und anderen Insekten ist unersetzbar, trägt zur Artenvielfalt bei und ist für einen Großteil des Ernteertrags unerlässlich. Daher unterstützen wir und setzen uns für eine bienenfreundliche Landwirtschaft ein (z.B. Förderung von Blühstreifen).

Das Bieneninstitut in Kirchhain beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen leistet hierbei wertvolle Arbeit und wird weiterhin unterstützt.

Ökolandbau stärken

Wir erkennen die besonderen Leistungen der ökologischen Landwirtschaft für Natur und Umwelt an. CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nehmen es als Ansporn, dass Hessen mit über 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche schon heute zu den führenden deutschen Flächenländern bei der ökologischen Nutzung des Agrarlandes zählt. Um den Anteil der ökologischen Landwirtschaft weiter deutlich zu steigern, werden wir den Ökolandbau verlässlich und dauerhaft fördern.

Hierzu werden wir einen Ökoaktionsplan erarbeiten. Dieser soll auch Ausbildung, Wissenstransfer und Forschung berücksichtigen. Er ist mit der Absicht verbunden, Vertriebs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen zu stärken und eine Informations- und Motivationskampagne aufzulegen.

Unser Ziel ist es, den Anteil von hessischen Bioprodukten im Markt deutlich zu steigern. Hierbei ist uns sowohl die quantitative als auch die qualitative Erweiterung des ökologischen Landbaus wichtig.

Die Entwicklung der Steigerung des ökologischen Landbaus ist zu evaluieren, die Maßnahmen und der Mitteleinsatz sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Weinbau

Die Winzerinnen und Winzer im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße leisten mit dem Weinbau einen besonderen Beitrag zu einer einzigartigen Kulturlandschaft. In Zeiten globalisierten Wettbewerbs werden wir Absatzchancen und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Weinbaubetriebe stärken und sichern.

Wir werden prüfen, wie die Reaktivierung von stillgelegten Weinbauflächen erleichtert werden kann. Der Steillagenweinbau, der die Landschaften gerade im Weltkulturerbe „Mittelrheintal“ maßgeblich prägt, erfährt auch weiterhin unsere Förderung.

Ausbildung, Beratung und Forschung

Die Beratung für die Landwirtschaft sollte insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung und Verantwortung für den Umwelt-, Natur- und Tierschutz weiter intensiviert und gefördert werden. Dies gilt vor allem auch für Informationen und Beratung über umweltschonende und nachhaltige Flächenbewirtschaftung sowie tiergerechte Haltung. Die flächendeckende Offizialberatung durch den Landesbetrieb Landwirtschaft auf Grundlage der Vorgaben des Kuratoriums für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen Hessen ist hier ein wichtiger Baustein. Die Zusammensetzung des Kuratoriums wird im Hinblick auf die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union überprüft.

In der landwirtschaftlichen Beratung wollen wir die partnerschaftlichen Aus- und Weiterbildungsstrukturen mit Landwirtinnen und Landwirten sowie den landwirtschaftlichen Verbänden beibehalten und weiterentwickeln, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und des Tierwohls.

Die Ausbildung in der Landwirtschaft muss sich an den Erfordernissen einer zukunftsgerichteten, nachhaltigen Landwirtschaft orientieren. Deshalb werden wir das Fachgebiet Ökolandbau wieder in den Lehrplan für angehende Landwirtinnen und Landwirte in den landwirtschaftlichen Berufsschulen und Technikerschulen aufnehmen.

Die globalen Herausforderungen der Ernährungssicherheit, der nachhaltigen Ressourcennutzung, des Klimawandels und der Biodiversität können wir nur dann verantwortungsvoll angehen, wenn wir dabei auch die wertvollen Beiträge der Agrarforschung berücksichtigen. Deshalb wollen wir die Agrarforschung als wichtigen Bestandteil einer starken Landwirtschaft weiter unterstützen.

Gentechnik

Wir wollen die Land-und Forstwirtschaft Hessens gentechnikfrei erhalten. Um diesen Anspruch zu verdeutlichen, wird Hessen dem „Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen“ beitreten. Damit unterstützen wir die Gentechnikfreiheit auf europäischer Ebene. Darüber hinaus verpflichten wir uns zur Gentechnikfreiheit auf allen landeseigenen Flächen und werden eine eigene Eiweißstrategie für Hessen erstellen, um Landwirte und Züchter zu unterstützen, die gentechnikfreies Futter beziehen bzw. vermehren wollen.

Wertschöpfung stärken – Faire Preise für gute Produkte aus der Region

Direkte Vermarktung aus der Region gewinnt sowohl für die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte immer mehr an Bedeutung. Für die hessische Landwirtschaft ergeben sich durch Erzeugergemeinschaften und Hofläden vielfältige Chancen, gerade weil sie einen Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raumes leisten. Sie ermöglichen eine für Kunden und Erzeuger gleichermaßen faire Preisgestaltung, darüber hinaus werden die Nachteile

einer langen Lieferkette vermieden. Der direkte Kontakt von Erzeugern und Kunden stärkt das Vertrauen in sichere und gesunde heimische Agrarprodukte, können sich die Kunden doch direkt vor Ort darüber informieren, wie ihre Lebensmittel hergestellt und wie Tiere gehalten werden.

Wir unterstützen Landwirtinnen und Landwirte, die sich in Erzeugergemeinschaften für regionale Produkte zusammenschließen oder als Direktvermarkter arbeiten. Ziel ist es, ihre Marktstellung zu verbessern, einen fairen Preis für ihre Produkte zu erzielen und die regionalen Wertschöpfungsketten zu stärken. Die hessischen Milchbauern werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auf Landes-, Bundes- und Europaebene bei der Erzielung fairer Preise unterstützen.

Mit der Marketinggesellschaft „Gutes aus Hessen“ als leistungsstarkem Partner wollen wir die Vermarktung regionaler und saisonaler Produkte mit geprüfter Qualität stärken und somit zu deren Erhalt beitragen. Dabei soll sich das wachsende Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an regionalen, ökologischen Erzeugnissen und Tierschutz auch im Agrarmarketing wiederfinden.

Unsere hessischen Produkte wollen wir durch Markenschutz, insbesondere auch auf europäischer Ebene (geschützte geografische Angabe und geschützte Ursprungsbezeichnung), sichern.

Schutz von Böden und Gewässern in der Landwirtschaft

Der Boden und die Gewässer stellen nicht nur für die hessische Landwirtschaft die wertvollste Grundlage dar, sie sind unser aller Lebensraum. Rund 43 Prozent der Fläche in Hessen werden landwirtschaftlich genutzt. Es gilt, die Nutzung dieser Flächen gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten nachhaltig und vielfältig weiterzuentwickeln.

Auf Grundlage des Beschlusses der Nachhaltigkeitskonferenz wird das Ziel der Reduzierung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen weiter verfolgt.

Zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen werden wir die Agrarfachplanungen bei den Regierungspräsidien bei flächenbedeutsamen Vorhaben als Fachplanung für diese berücksichtigen und bei Bedarf fortschreiben.

Bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen im Eigentum des Landes werden wir die Vergaberichtlinien der mit der Verpachtung beauftragten Hessischen Landesgesellschaft weiterentwickeln, um eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung und eine tiergerechte Haltung sicherzustellen und den Belangen der Biodiversität gerecht zu werden.

Unser Ziel ist es, zum Schutz der Böden, des Wassers und der Artenvielfalt den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln in der Landwirtschaft zu reduzieren.

Im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen wird der Einsatz von Totalherbiziden nicht gefördert. Sobald wissenschaftlich anerkannte Ergebnisse über negative Folgen der Verwendung vorliegen, bewerten wir den Einsatz von Totalherbiziden rechtlich neu.


V. Zum Wohl der Tiere: Rücksicht nehmen

Seit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz vor mehr als zehn Jahren hat das Tierwohl Verfassungsrang. Dieser Auftrag verpflichtet uns, den Tierschutz kontinuierlich zu verbessern. Das gilt von der Zucht über die Haltung bis hin zu Transport und Schlachtung. Für uns zählt ein aktiver Tierschutz ganz selbstverständlich zu einer nachhaltigen Politik, die die Schöpfung bewahrt. Wir werden daher unsere Spielräume auf Landesebene nutzen und eine aktive Politik zum Schutz der Tiere betreiben. Dazu zählen Maßnahmen gegen nicht artgerechte Tierhaltung und Tierquälerei, Informationen zum artgerechten Umgang mit Haustieren sowie Maßnahmen gegen die

Vernachlässigung von Tieren und die Unterstützung der wichtigen Arbeit der Tierheime in Hessen. Durch die Arbeit der Landesregierung und der Hessischen Tierschutzbeauftragten sind zahlreiche Verbesserungen, auch im Zusammenspiel mit anderen deutschen Ländern, zugunsten der Tiere umgesetzt worden. Im Laufe der Wahlperiode werden CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weitere Initiativen zur Stärkung des Tierschutzes anstoßen und umsetzen.

Unter Beteiligung des landwirtschaftlichen Berufsstandes werden wir einen Runden Tisch einrichten, der Fragen zum Tierwohl, zu artgerechter Tierhaltung und Tiergesundheit (u.a. Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes) berät, und eine Tierschutzoffensive mit konkreten Handlungsmaßnahmen erarbeitet.

Wir streben die Gründung einer „Stiftung Hessischer Tierschutz“ an, die unter anderem zur Unterstützung von Tierheimen in schwierigen Finanzsituationen beitragen soll, um deren wichtige Arbeit zukunftssicher zu machen.

Wir sprechen uns dagegen aus, Pflanzen und Tiere als Bestandteile der Natur zu patentieren. Aus diesem Grunde lehnen wir Patente in diesem Bereich ganz entschieden ab.

Haltung und Transport von Haus- und Nutztieren

Wir werden uns der Problematik der Fundtierregelung annehmen, um die engagierte Arbeit der Tierheime nicht dauerhaft zu gefährden, und wollen Halterinnen und Halter von Haustieren besser über den artgerechten Umgang informieren. Zur Verbesserung der Sachkunde von Hundehalterinnen und -haltern ist aus unserer Sicht eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht der Hunde notwendig.

Überdies werden wir die „Rasseliste“, in der Hunderassen aufgeführt sind, die rassebedingt als gefährlich angesehen werden oder deren Gefährlichkeit vermutet wird, weiterhin überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln.

Wir wollen die Kontrolle der Tierschutzbestimmungen bei Transport und Schlachtung verstärken. Qualvolle Tiertransporte müssen vermieden werden, deshalb setzen wir uns für den Erhalt von Schlachtstätten in Hessen ein. Regionale Nähe und die Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Tierschutzstandards verhindern unnötiges Leid der Tiere. Für diese Maßstäbe werden wir uns auch auf Bundesebene einsetzen.

Einrichtungen der industriellen Landwirtschaft, wie Mastställe mit Massentierhaltung, sollen über eine nachhaltige Bauleitplanung reguliert werden. Dazu sollen die Kommunen zukünftig mehr Mitspracherecht erhalten. Die Regionalversammlung soll dabei lenkend mitwirken.

Wir wollen darauf hinwirken, dass es besondere Investitionsbeihilfen nach dem Hessischen Ländlichen Entwicklungsprogramm nur noch für solche Ställe gibt, die nach den Grundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz deutlich über den gesetzlichen Standards der Tierhaltung liegen.

Situation von Wildtieren

Wir werden die Situation der Wildtierauffangstationen überprüfen, um eine bedarfs- und artgerechte Haltung der Tiere zu gewährleisten. Außerdem werden wir zur Frage, welche Wildtiere im Zirkus künftig zugelassen werden sollen (Positivliste), einen Vorschlag in den Bundesrat einbringen. Überdies unterstützen wir Maßnahmen des Bundes zum Verbot von gewerblichen Tierbörsen für exotische Tiere.

Tierversuche

Wir streben an, Tierversuche langfristig durch alternative Verfahren zu ersetzen. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen werden wir prüfen.

Die ehrenamtliche Arbeit in den Ethikkommissionen für Tierversuche soll eine besondere Wertschätzung erhalten. So wollen wir uns dafür einsetzen, die Rechte der Tierversuchskommission gegenüber den Genehmigungsbehörden zu stärken.


Dies ist ein Auszug aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Den kompletten Vertrag gibt es hier: Koalitionsvertrag(pdf ca. 2MB)