Inhalt

04.04.2014

Stabil regieren – Vertrauensvoll arbeiten (P)

Inhalt

I. Regieren: Fair und transparent
II. Arbeitsweise der Koalition
III. Ressortverteilung


P. Stabil regieren – Vertrauensvoll arbeiten

I. Regieren: Fair und transparent

Informationsfreiheitsgesetz

Wir wollen Verwaltungshandeln offen und transparent gestalten. Deshalb werden wir die Erfahrungen anderer Länder und des Bundes mit den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen auswerten und zur Grundlage einer eigenen Regelung machen. Insbesondere werden wir die Chancen und Risiken eines solchen Gesetzes vor dem Hintergrund bewerten, ob in anderen Ländern und beim Bund in der Praxis Transparenz für Bürgerinnen und Bürger über bestehende Informationsrechte hinaus erreicht wird. Dabei wollen wir sicherstellen, dass der Schutz von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder die schutzwürdigen Interessen des Staates nicht beeinträchtigt werden.

Ombudsstelle

Als Anlaufstelle für alle Einwohnerinnen und Einwohner Hessens wird eine unabhängige Ombudsstelle für „Bürgeranliegen und Beschwerden“ eingerichtet. Sie soll mit bereits vorhandenen Strukturen innerhalb der Landesregierung vernetzt werden. In dieser Anlaufstelle geht auch die Funktion des bisherigen Polizeibeauftragten im Innenministerium auf. Wir werden den anderen Fraktionen vorschlagen, die Anlaufstelle beim Landtag anzusiedeln (Petitionsreferat). Die Ombudsstelle soll sowohl Anliegen und Beschwerden gegen die Landesverwaltung als auch Anliegen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachgehen. Sie berät Beschwerdeführer unbürokratisch und klärt Sachverhalte zügig auf.

Untersuchungsausschussgesetz

Wir werden ein eigenes Hessisches Untersuchungsausschussgesetz schaffen.

Lobbyregister

Wir werden ein öffentliches Lobbyregister beim Hessischen Landtag einrichten, in dem alle aktiven Interessenverbände aufgelistet sind.

Veröffentlichung von Nebentätigkeiten der Regierungsmitglieder

Wir werden eine Pflicht zur Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Ministerinnen und Ministern sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären schaffen.

Online-Petitionen

Die Einreichung von Online-Petitionen wollen wir unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Deutschen Bundestages und anderer Länderparlamente ermöglichen.


II. Arbeitsweise der Koalition

Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 19. Legislaturperiode.

Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzusetzen. Die Koalitionspartner werden dazu ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens erstellen. Die Koalitionspartner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung.

Zusammenarbeit der Fraktionen

Die Koalitionspartner werden im Landtag und seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen. Dies gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Die Fraktionen bringen Gesetzesentwürfe, Anträge und Große Anfragen gemeinsam ein. Über Ausnahmen ist Einvernehmen herzustellen. Aktuelle Stunden sind rechtzeitig vor Beantragung mit dem Koalitionspartner abzustimmen.

Zur Abstimmung über die parlamentarische Zusammenarbeit findet zwischen beiden Fraktionen ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt.

Zusammenarbeit der Landesregierung

Die Koalitionspartner entscheiden im Kabinett einvernehmlich.

In vom Kabinett beschickten Gremien, Beiräten und Ausschüssen sind die Koalitionspartner entsprechend ihres Kräfteverhältnisses vertreten.

Abstimmungsverhalten im Bundesrat

Die Koalitionspartner legen das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat fest. Sie orientieren sich dabei am Wohl des Landes und dem Inhalt der Koalitionsvereinbarung. Wird im Kabinett zwischen den Koalitionspartnern keine Übereinkunft über das Abstimmungsverhalten erzielt, so enthält sich das Land im Bundesrat.

Europa

Um eine bestmögliche Vertretung hessischer Interessen auf europäischer Ebene zu erreichen, wird die Landesregierung ein geschlossenes Auftreten gegenüber den europäischen Institutionen sicherstellen.

Koalitionsausschuss

Die Koalitionsparteien bilden einen Koalitionsausschuss. Der Koalitionsausschuss berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. Vor einer Entscheidung des Koalitionsausschusses zu einem streitigen Thema wird keine Kabinettentscheidung getroffen.

Der Koalitionsausschuss tritt in der Regel wöchentlich zusammen. Er wird zusätzlich auf Antrag eines Partners einberufen.


III. Ressortverteilung

Die CDU stellt den Hessischen Ministerpräsidenten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den stellvertretenden Ministerpräsidenten.

Die CDU stellt den Minister und Chef der Staatskanzlei.

Die CDU stellt den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei.

Die CDU stellt die Leitung folgender Ministerien:

  • Hessisches Ministerium der Finanzen
  • Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
  • Hessisches Kultusministerium
  • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
  • Hessisches Ministerium der Justiz
  • Hessisches Sozial- und Integrationsministerium

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt die Leitung folgender Ministerien:

  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
  • Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die beiden Parteien stellen jeweils die Staatssekretärinnen und Staatsekretäre in den ihnen zugeordneten Ressorts.

Darüber hinaus stellt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eine Staatssekretärin für Integration und Antidiskriminierung im Hessischen Sozial- und Integrationsministerium.


Dies ist ein Auszug aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Den kompletten Vertrag gibt es hier: Koalitionsvertrag(pdf ca. 2MB)

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