Inhalt

18.01.2014

Schule verlässlich gestalten – Wahlfreiheit sichern (D)

Inhalt

I. Schulfrieden erreichen: Angebot an alle
II. Unsere Grundschulen: Auf den Anfang kommt es an
III. Pakt für den Nachmittag: Bildungs- und Betreuungsgarantie schaffen, Ganztagsschulprogramm ausweiten
IV. Junge Menschen: Jedem eine Berufsausbildung ermöglichen
V. Chancen bieten: Stärken und Schwächen erkennen
VI. Lehrerbildung: Schlüssel für gute Schulen
VII. Schulverwaltung modernisieren: Eigenverantwortung stärken
VIII. Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen

D. Schule verlässlich gestalten – Wahlfreiheit sichern

Gute Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen entscheidet maßgeblich über die Möglichkeiten zur Teilhabe in unserer Gesellschaft. Bildung ist eine unserer zentralen Zukunftsaufgaben. Wir haben uns daher zum Ziel gesetzt, jedes Kind zum bestmöglichen Bildungserfolg zu führen. Unser Land ist dann zukunftsfähig, wenn es uns gelingt, die vorhandenen Begabungen zu fördern und Fähigkeiten zu entwickeln. Deshalb ist Bildung ein Schwerpunkt unserer Politik.

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden gemeinsam Neues auf den Weg bringen, Bewährtes erhalten und Notwendiges verlässlich absichern. Wir haben uns vorgenommen, unsere Bildungspolitik nicht an Ideologien zu orientieren, sondern die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen – in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit. Wir wollen ihnen differenzierte Bildungsangebote machen, die ihre unterschiedlichen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten optimal fördern. Der Elternwille ist uns eine maßgebliche Richtschnur. Daher werden wir auch Bildungsformen nicht von oben verordnen und bei der Umsetzung besserer Bildungschancen verschiedene Wege ermöglichen.


I. Schulfrieden erreichen: Angebot an alle

Hessen braucht neue Antworten auf die wichtige Frage, wie sich Bildungspolitik verlässlich und gleichzeitig innovationsfähig gestalten lässt. Jahrzehntelang wurde in Hessen ein unproduktiver und ideologisch aufgeladener „Schulkampf“ geführt – mit der Folge, dass unser Schulsystem permanent umgekrempelt wurde. Unsere Schulen brauchen das Gegenteil davon: Eine langfristige, verlässliche Grundlage und klare Ziele für ihre Arbeit. Den Weg dahin wollen CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der kommenden Legislaturperiode ebnen. Wir werden ihn damit beginnen, dass wir alle an Schule Beteiligten sowie die Fraktionen im Landtag zu einem Bildungsgipfel einladen, um mit ihnen eine Vereinbarung über die Schulentwicklung in Hessen für die nächsten zehn Jahre zu erreichen. Uns ist es wichtig, auf diese Weise den Schulen, Schulträgern und Eltern Planungssicherheit zu geben.

Wir werden unseren Schulen Verlässlichkeit in der Lehrerausstattung geben und Schulen, die im Landesvergleich unter besonders herausfordernden Bedingungen arbeiten, besonders unterstützen. Wir halten an der 105prozentigen Lehrerversorgung im Landesschnitt fest. Die infolge des Rückgangs der Schülerzahlen um 6 bis 8 Prozent bis zum Jahr 2019 frei werdenden Lehrerstellen werden wir im Bildungssystem belassen und nutzen, um die nachfolgenden Verbesserungen zu erreichen.

Schulvielfalt, gegliedertes Schulwesen, längeres gemeinsames Lernen

Die Koalition trägt dem Elternwillen nach einem vielfältigen Schulsystem Rechnung. Wir werden keine Schulform abschaffen, die von den Eltern vor Ort akzeptiert wird. Daher werden wir sowohl Schulen des gegliederten Schulwesens als auch Schulen, in denen länger gemeinsam gelernt wird, verlässlich ausstatten und ihnen pädagogische Weiterentwicklungen ermöglichen. Die integrierten Gesamtschulen können künftig im Rahmen ihrer pädagogischen Konzeption auch vollständig binnendifferenziert (ohne Aufteilung in Kursen) unterrichten. Konkret können sie entscheiden, ob sie den Unterricht ganz oder in einzelnen Jahrgangstufen vollständig binnendifferenziert, in Kursen oder in abschlussbezogenen Klassen organisieren. Für Klassen, die ausschließlich binnendifferenziert unterrichtet werden, wird die Klassenhöchstgrenze auf 25 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Diese neue Möglichkeit des längeren gemeinsamen Lernens wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 garantieren – Elternwillen ernst nehmen

Neben den kooperativen Gesamtschulen können seit dem Schuljahr 2013/2014 auch die Gymnasien wählen, ob sie in der Mittelstufe G8 oder G9 anbieten wollen. Diese Wahlfreiheit wollen wir weiter stärken. Den begonnenen Schulversuch für das parallele Angebot von G8 und G9 an einer Schule werden wir dergestalt weiterentwickeln, dass auch die Bildung einzelner G8-Klassen an einer Schule erleichtert wird (Turboklassen). Wir sehen das Kultusministerium in einer moderierenden Rolle zwischen dem Elternwunsch nach G8 bzw. G9 und dem vorhandenen schulischen Angebot. Unser Ziel ist, gemeinsam mit den Schulträgern zu einem bedarfsgerechten Angebot an G8 und G9 zu kommen. Durch eine zeitnahe Änderung des Schulgesetzes werden wir für Schulen, die zu G9 zurückkehren, die Möglichkeit schaffen, auch ihre jetzigen 5. und 6. Klassen in diesen Prozess einzubeziehen. An Schulen, die ab Beginn des Schuljahres 2014/15 von G8 zu G9 zurückkehren, wird auch für die jeweils laufenden 5. und 6. Klassen ein Wechsel zu G9 möglich sein. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz sowie eine anonymisierte Befragung der Eltern durch das Staatliche Schulamt, ob sie G8 oder G9 für ihr Kind wollen. Bei einem einstimmigen Ergebnis oder bei Erreichen der notwendigen Schülerzahl zur Bildung mindestens einer G8-Klasse ist die Rückkehr möglich. In dieses Verfahren sind auch die laufenden 6. Klassen an Schulen, die mit Beginn des Schuljahres 2013/14 von G8 zu G9 zurückgekehrt sind, einzubeziehen.

Schulen in freier Trägerschaft angemessen ausstatten

Die Koalition bekennt sich ausdrücklich zu den Schulen in freier Trägerschaft, denn diese bereichern das schulische Angebot in Hessen. Sie trägt dafür Sorge, dass diese auch in Zukunft angemessen und verlässlich auf Grundlage des in der 18. Wahlperiode novellierten Ersatzschulfinanzierungsgesetztes (ESchFG) finanziert werden. Auf die Einhaltung der in der Verfassung verbrieften Bestimmungen zur Höhe der Schulgelder werden wir achten.

Bildungspolitische Zusammenarbeit

Hessen steht in Bildungsfragen nicht allein, sondern ist Teil einer bildungspolitischen Landschaft. Es gibt in vielen Bereichen des schulischen Lebens Schnittmengen zwischen den Aufgaben der verschiedenen staatlichen Ebenen. Daher wollen wir gezielt die Zusammenarbeit mit den Kommunen, den anderen deutschen Ländern und dem Bund suchen und die Abstimmungs- und Koordinationsprozesse fortsetzen und intensivieren.

Bei der Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften zeigen sich Notwendigkeiten und positive Wirkungen einer gemeinsam getragenen Verantwortung für die Bildung von Land und Kommunen: Gemeinsam können die Übergänge zwischen Kindertagesstätte, Schule, Ausbildungs- und Arbeitswelt und lebensbegleitendem Lernen besser organisiert und schulische Angebote mit der Jugendhilfe verschränkt werden.

In der Zusammenarbeit mit anderen Ländern und dem Bund streben wir die Fortsetzung der Abstimmungs- und Koordinationsprozesse insbesondere in Bezug auf die Unterrichtsinhalte und die Lehrerausbildung an. Ländergrenzen innerhalb Deutschlands sollten bei einem Umzug weder für Eltern und ihre Kinder noch für Lehrerinnen und Lehrer eine Hürde sein. Wir unterstützen die Entwicklung von bundesweit einheitlichen Abiturstandards und generell die höhere Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen.


II. Unsere Grundschulen: Auf den Anfang kommt es an

Das Fundament für den Bildungsweg unserer Kinder wird insbesondere in den Familien, Kindertagesstätten und Grundschulen gelegt. Für die Zukunft unseres Landes ist es unabdingbar, dass allen Kindern von Anfang an das richtige Rüstzeug mitgegeben wird. Als Landesregierung sehen wir uns gemeinsam mit den Elternhäusern und der kommunalen Ebene in der Verantwortung. Wir wollen mit der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen dazu beitragen, dass Bildungsprozesse von Anfang an gelingen.

Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans

Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan rückt die ersten zehn Lebensjahre in den Blickpunkt aller, die Kinder erziehen und bilden. Er gibt Anregungen, wie die Aktivitäten und Konzepte der an Bildung und Erziehung beteiligten Personen und Institutionen so miteinander verknüpft und vernetzt werden können, dass sich ihre Wirksamkeit erhöht. Mit dem Bildungs- und Erziehungsplan wurde eine Grundlage zur Verfügung gestellt, um jedes Kind in seinen individuellen Lernvoraussetzungen, seiner Persönlichkeit und seinem Entwicklungsstand anzunehmen, angemessen zu begleiten und zu unterstützen. Ein besonders wichtiger Bereich ist die gemeinsame Gestaltung des Übergangs zwischen Elternhaus, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in deren gemeinsamer Verantwortung.

Wir wollen Kindertagesstätten und Grundschulen dabei unterstützen, ihre Zusammenarbeit in Tandems zu intensivieren, um die Chancen des Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) auch nutzen zu können. Wir werden uns zudem für die Verankerung einer niedrigschwelligen Elternbildung und eine stärkere Einbindung der Eltern in Kitas und Schulen einsetzen. Im Rahmen der Umsetzung des BEP soll auch die Gesundheits- und Mobilitätserziehung stärker an Grundschulen verankert werden. Um im Sinne einer zusammenhängenden Bildungskette für Kinder von 0-10 Jahren den Wechsel zwischen den altersspezifisch unterschiedlichen Bildungsorten möglichst bruchlos zu gestalten, wollen wir die Zusammenarbeit zwischen dem Hessischen Kultusministerium und dem Hessischen Sozialministerium intensivieren.

Kleine Grundschulen im ländlichen Raum

Wir wollen gemäß dem Motto „kurze Beine, kurze Wege“ wie bereits in der Vergangenheit kleine Grundschulen im ländlichen Raum nach Möglichkeit erhalten. Wir setzen auf die bereits erfolgreich angewendeten Instrumente des jahrgangsübergreifenden Unterrichts und der Verbundlösungen.

Ausbau des flexiblen Schulanfangs an Grundschulen

Wir werden es mindestens 100 zusätzlichen Grundschulen, die dies wünschen, ermöglichen, den flexiblen Schulanfang umzusetzen. Das ist eine Verdoppelung der bisherigen Anzahl. Dabei werden die ersten beiden Jahrgänge zu einer pädagogischen Einheit zusammengefasst, die je nach Entwicklungsstand des Kindes in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden kann. Lehrkräfte werden dabei durch sozialpädagogische Kräfte unterstützt. Kinder, die mehr Förderung benötigen, erhalten die Lernzeit, die sie brauchen, und Schülerinnen und Schüler, die ein höheres Tempo haben, werden nicht unterfordert. Außerdem werden wir eine Erweiterung der Grundschul-Stundentafel in den Fächern Deutsch und Mathematik prüfen.


III. Pakt für den Nachmittag: Bildungs- und Betreuungsgarantie schaffen, Ganztagsschulprogramm ausweiten

Kinder brauchen Zeit, Raum und Anregungen, um ihre Talente voll entfalten zu können. Nicht nur das Elternhaus, sondern auch unsere Bildungseinrichtungen spielen dafür eine wichtige Rolle. Wir wollen durch eine Ausweitung des Ganztagsschulprogramms unsere Schulen dabei unterstützen, im Unterricht und darüber hinaus Kindern vielfältige Lernanregungen zu geben – mit Angeboten, die sie fördern, bereichern und ihr Interesse wecken. Gerade Kinder aus bildungsfernen Haushalten sind auf diese Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Bildungschancen besonders angewiesen. Qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote sind zudem Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Bedürfnis vieler Eltern endet nicht mit dem Übergang vom Kindergarten in die Schule. Unser „Pakt für den Nachmittag“ will eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für Grundschulkinder verwirklichen. So leisten wir sowohl einen Beitrag für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern, als auch für mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe.

Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir allen Eltern, die dies für ihre Grundschulkinder wollen oder für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen, ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr machen. Dafür sind wir als Land bereit, alle Grundschulen auf freiwilliger Basis in das Ganztagsschulprogramm des Landes aufzunehmen und an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr unseren Beitrag für den „Pakt für den Nachmittag“ zu leisten. Im Gegenzug streben wir an, mit den Kommunen Vereinbarungen zu schließen, mit denen sie ihrerseits für den Zeitraum von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr und in den Schulferien verlässlich die weiteren Bildungs- und Betreuungsangebote derjenigen Kinder sicherstellen, deren Eltern dies wünschen. Vorhandene Träger bewährter Betreuungsangebote vor Ort sollen in die Konzeption einbezogen werden. Im Zusammenwirken von Land, Kommunen, Eltern und den bereits jetzt im Bereich der Betreuung aktiven Initiativen entsteht so eine bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsgarantie für alle Grundschulkinder.

Mit dem Angebot, durch den „Pakt für den Nachmittag“ alle Grundschulen in das Ganztagsschulprogramm des Landes aufzunehmen, wird der Ausbau des Ganztagsschulprogramms weiter beschleunigt und intensiviert. Nach Möglichkeit wollen wir darüber hinaus auch die Weiterentwicklung vorhandener Ganztagsangebote von Profil 1 zu Profil 2 oder zu Ganztagsschulen nach Profil 3 fördern. Wir geben aber der Schaffung eines landesweiten Angebots für alle Grundschulen Priorität.


IV. Junge Menschen: Jedem eine Berufsausbildung ermöglichen

Der beste Abschluss nutzt den hessischen Schülerinnen und Schülern nichts, wenn sie ihre Schulzeit nicht auch dafür nutzen konnten, sich von den vielfältigen Arbeitsfeldern und Berufen ein Bild zu machen und sich ihrer berufsbezogenen Kompetenzen und Präferenzen bewusst zu werden. Vor allem junge Menschen mit schlechtem oder ohne Abschluss landen häufig in unproduktiven „Warteschleifen“. Daher setzt die Koalition auf eine Reform des Übergangs von Schule und Beruf, der bereits in der Mittelstufe mit der Berufsorientierung und einem verstärkten Praxisbezug beginnt und mit dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung und der Einmündung in den Beruf enden sollte.

Schülerinnen und Schüler in Kontakt mit der Berufswelt bringen

Die Koalition setzt darauf, in den allgemeinbildenden Schulen den Bezug zur beruflichen Praxis zu verstärken und Schülerinnen und Schülern die Berufsorientierung zu erleichtern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Schülerinnen und Schüler schon ab Klasse 7 eine systematische Lebens- und Arbeitsweltberatung erhalten. In enger Kooperation mit den Schulträgern wollen wir eine bessere Verzahnung und Koordinierung der Maßnahmen im Bereich Berufsorientierung schaffen und dadurch die Ausbildungsreife verbessern. Wir schlagen die Einrichtung einer schulinternen Koordination und fester schulischer Ansprechpartner vor. Die Koalition orientiert sich dabei an positiven Beispielen unter anderem an den hessischen Schulen, die mit dem Gütesiegel „Berufs- und Studienorientierung Hessen“ ausgezeichnet wurden. Die Landesregierung wird die Einrichtungen und Akteure im Umfeld der Schule dazu ermutigen, die entsprechenden Aktivitäten auf kommunaler bzw. regionaler Ebene abzustimmen und zu koordinieren.

Die vielfältigen Aktivitäten der hessischen Hochschulen bei der Zusammenarbeit mit den Schulen, etwa über vereinbarte Bildungspartnerschaften, Schülercampus und –akademien, Schnupperstudien oder Schülerforschungszentren begrüßen wir und werden diese auch weiterhin unterstützen.

Ausbildung ermöglichen – Übergangssysteme reformieren

Trotz erheblicher finanzieller Anstrengungen, zahlreicher guter Reformansätze und dem Engagement vieler Akteure bleiben weiterhin viele Jugendliche ohne Berufsausbildung zurück. Das derzeitige „Übergangssystem“ zwischen Schule und Beruf erweist sich jedoch insgesamt zu oft als wenig zielführende Warteschleife. Wir wollen dies verändern und sehen dabei Kommunen, Land und Wirtschaft in einer gemeinsamen Verantwortung. Unser Ziel ist es, jedem jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, bevorzugt im bewährten dualen System oder – falls dies nicht gelingt – durch eine geförderte, möglichst praxisnahe vollqualifizierende Berufsausbildung. Auch Produktionsschulen sehen wir als einen Baustein zur Aktivierung bzw. Nachqualifizierung junger Menschen. Wir wollen die Mittel und Zuständigkeiten für die Förderung des Übergangs von Schule zu Beruf in einem Ministerium bündeln.

Berufliche Schulen

Eine qualitativ hochwertige Ausbildung an den beruflichen Gymnasien, beruflichen Schulen und in den Ausbildungsbetrieben im Rahmen der dualen Ausbildung ermöglicht jungen Menschen vielfältige Bildungschancen und Zukunftsperspektiven. Zugleich legt sie das Fundament für die Fachkräftesicherung in Industrie und Handwerk. Die niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland verdanken wir dabei ganz maßgeblich der hervorragenden Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer an den beruflichen Schulen und dem Erfolgsmodell der dualen Ausbildung. Wir werden daher ein regional ausgewogenes Berufsschulangebot in der Fläche fördern. Den begonnenen Prozess, beruflichen Schulen mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen, werden wir fortsetzen. Dabei stehen für uns die weitere Verbesserung der Unterrichtsqualität und die Einbindung der beruflichen Schulen in eine abgestimmte regionale Bildungslandschaft im Mittelpunkt.


V. Chancen bieten: Stärken und Schwächen erkennen

In unseren Schulen begegnen sich Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Lernausgangslagen. Während einige erhebliche Schwierigkeiten beim Lernen und mit den Leistungen haben, fällt anderen die Schule mehr oder weniger leicht. Wieder andere sind ganz besonders leistungsstark.

Mehr Unterstützung für Abschluss gefährdete Schülerinnen und Schüler

Bildungspolitik steht in der Verantwortung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Kinder und Jugendlichen Kompetenzen entwickeln, um aktiv in Gesellschaft und Wirtschaft teilhaben zu können. Zu viele Jugendliche in Hessen gehören zur Gruppe der Abschluss gefährdeten Schülerinnen und Schüler. Eine Kombination von schulisch und außerschulisch bedingten Problemen kann dazu führen, dass sie ihre Potenziale nicht ausschöpfen und ihr individuelles Bildungsziel nicht erreichen. Wir wollen möglichst keine Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss zurücklassen. Deswegen werden CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Projekt „Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb“ (SchuB) weiterentwickeln und flächendeckend ausbauen. Es richtet sich künftig an alle dafür geeigneten Schulformen, die Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschlussperspektive unterrichten. Darüber hinaus wird die zukünftige Landesregierung Förderangebote nach dem Vorbild der Osterferiencamps ausweiten.

Förderung nach Sozialindex

Die Lehrerzuweisung nach Sozialindex werden wir um 300 Stellen ausweiten und damit verdoppeln. Damit werden Schulen gezielt dabei unterstützt, noch besser auf Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf eingehen zu können. Für einen noch zielgenaueren Einsatz der Sozialindex-Stellen sollen diesbezügliche Absprachen mit den Schulen und Schulträgern getroffen werden.

Darüber hinaus soll der Sozialindex geöffnet werden, um Schulen, die dies wünschen, weitere sozialpädagogische Unterstützung zu ermöglichen. Schulen, die Stellen über den Sozialindex erhalten, haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie diese ganz oder teilweise für Lehrkräfte oder für Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen einsetzen wollen. Zudem kann auch ein Teil der Lehrerversorgung, die über 100 Prozent hinausgeht, ebenfalls für die Einstellung von Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen verwendet werden (Schulsozialarbeit).

Inklusion und Förderschulen

Vielfalt, Individualität und Heterogenität sind ein Reichtum. Für dieses pädagogische und bildungspolitische Leitbild setzen wir uns in Hessen ein. Wir verfolgen das Ziel der Inklusion von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen oder Behinderungen im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention und deren Realisierung. Das Wohl des einzelnen Kindes muss stets im Mittelpunkt stehen. Bis zum Ende der Legislaturperiode streben wir an, die Voraussetzungen für die inklusive Beschulung insbesondere im Grundschulbereich so weit zu verbessern, dass möglichst kein Elternwunsch auf inklusive Beschulung mehr abschlägig beschieden werden muss. Dort, wo es von den Eltern gewünscht wird, werden wir das Förderschulsystem weiterentwickeln.

Die Koalition strebt für diesen Zeitraum ebenfalls an, mit möglichst allen Schulträgern Vereinbarungen nach dem Vorbild der Modellregionen Wiesbaden und Hochtaunus zu schließen. Das bedeutet insbesondere, dass die Ressourcen der Förderschule für Lernhilfe sowie für emotionale und soziale Entwicklung gemäß dem Elternwillen für die inklusive Beschulung an der allgemeinen Schule und an der Förderschule zur Verfügung gestellt werden.

CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wollen, dass Förderschullehrer bei inklusiver Beschulung wieder fest dem Kollegium der allgemeinen Schule zugeordnet werden. So sind auch Doppelbesetzungen möglich. Hierfür ist eine Bündelung der Ressourcen für die inklusive Beschulung an allgemeinen Schulen notwendig.

Für Schülerinnen und Schüler, deren spezifischer Förderbedarf eine Reduzierung der Klassengrößen notwendig macht, können die allgemeinen Schulen auf Antrag des Förderausschusses vom Staatlichen Schulamt eine entsprechende Förderung erhalten. Beratungs- und Förderzentren können auch an allgemeinen Schulen verortet werden oder nach dem Vorbild der dezentralen Erziehungshilfe als Schulen ohne Schülerinnen und Schüler organisiert werden.

Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund

Mütter und Väter wollen für ihre Kinder eine gute Bildung und gute Zukunftschancen – das gilt für Eltern mit Migrationshintergrund genauso wie für alteingesessene, für sozial benachteiligte genauso wie für besser gestellte. Derzeit schneiden Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund im Durchschnitt immer noch schlechter ab als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ohne Migrationshintergrund. Das wollen wir ändern. Die Bildungseinrichtungen in Hessen sind herausgefordert, mit der sozialen und kulturellen Vielfalt umzugehen und Bildungschancen für alle zu gewährleisten. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Förderung der Qualifizierung von Lehrkräften im Bereich der interkulturellen Kompetenz und der verstärkte Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern mit Migrationshintergrund. Bei der Gleichstellung von im Ausland erworbenen Qualifikationen für den Lehrerberuf werden wir auf die Einhaltung gleicher Eignungsvoraussetzungen achten.

Wir wollen als Land die Bildungschancen von Kindern mit Migrationshintergrund fördern. Besondere Bedeutung kommt dabei der Intensivierung von Fördermaßnahmen zum Erlernen der deutschen Sprache zu. Studien zeigen, dass auch Kinder aus Familien ohne Migrationshintergrund sprachliche Defizite aufweisen, daher sollen auch diese von den Deutsch-Vorlaufkursen im Vorfeld des Grundschulbesuchs profitieren. Die Vorlaufkurse wollen wir stärker mit dem Sprachunterricht der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen verzahnen.

Die Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund sehen wir als Wert. Wir halten den Kompetenzerwerb in der Herkunftssprache für wichtig und wollen es Schulen beispielsweise ermöglichen, Herkunftssprachen ihrer Schülerinnen und Schüler als zweite oder dritte Fremdsprache anzubieten.

Den islamischen Religionsunterricht wollen wir im Dialog mit den Religionsgemeinschaften bedarfsgerecht ausbauen und die dafür notwendigen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen schaffen.

Besondere Begabungspotenziale von Kindern und Jugendlichen entwickeln

In unseren Bildungseinrichtungen gibt es viele Kinder mit außergewöhnlichen Talenten, denn Heterogenität und Vielfalt sind dort an der Tagesordnung. Ein Teil dieser Normalität sind hochbegabte und besonders leistungsstarke Kinder. Wir wollen die Leistungspotenziale von Schülerinnen und Schülern mit besonderer Begabung verstärkt fördern. Die Internatsschule Schloss Hansenberg stellt einen Aspekt der Hochbegabtenförderung in Hessen dar. Darüber hinaus werden CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den pädagogischen Ansatz der Schulen mit „Gütesiegel Hochbegabung“ weiterentwickeln und ausbauen. Uns ist die Integration der Hochbegabtenförderung in den Regelunterricht und die Ausweitung der Breitenförderung von Hochbegabten wichtig. Zudem werden wir die begabungsdiagnostische Beratungsstelle BRAIN dahingehend stärker unterstützen, dass die bisher langen Wartezeiten für Ratsuchende verkürzt werden können.


VI. Lehrerbildung: Schlüssel für gute Schulen

Lehrerinnen und Lehrer sind mit anspruchsvollen pädagogischen Aufgaben und gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen konfrontiert. Lehrkräfte sind Begleiter, Initiatoren und Moderatoren von Lernprozessen und sind darüber hinaus im Schulalltag in vielfältigen pädagogischen Fragen gefordert. Daher hat für CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Lehrerbildung großes Gewicht. Sie legt den Grundstein für gute Schulen. Wir wollen die angehenden und bereits im Beruf stehenden Lehrkräfte unterstützen. Dazu bedarf es einer Lehrerbildung, die so konzipiert ist, dass sie diesem Anliegen bestmöglich dient. Deswegen werden wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Hessen reformieren. Dazu gehört auch ein breit angelegter Dialog über die Ausgestaltung des universitären Teils der Lehrerausbildung (1. Phase). Wir halten es für erforderlich, dass pädagogische Entwicklungen, wie beispielsweise der Wandel von der Halbtags- zur Ganztagschule oder die Herausforderungen der Inklusion, stärker in diesem Teil der Lehrerausbildung verankert werden. Das Staatsexamen und das Referendariat in der Lehrerausbildung wollen wir beibehalten.

Damit die Wahl des Lehrerberufs auf der Basis einer realistischen Einschätzung der Anforderungen des Lehrerberufes erfolgt, unterstützen wir für Lehramtsstudierende die Einführung eignungsdiagnostischer Feststellungsverfahren zum Zweck einer freiwilligen Selbstüberprüfung der Studien- und Berufswahl. Die Koalition bekennt sich grundsätzlich zur Einführung eines Praxissemesters, das auf eine Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis bei den Studierenden zielt und ihnen ein frühzeitiges Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung ermöglicht. Gleichzeitig sollen dessen konzeptionelle und organisatorische Grundlagen noch vor Start des Praxissemesters zum Wintersemester 2015/2016 überarbeitet und optimiert werden.

Die Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte wollen wir unter verstärkter Einbeziehung von Best-Practice-Modellen ausbauen und deren Qualität optimieren. Schulleitungen werden wir gezielt auf ihre herausfordernden Tätigkeiten vorbereiten und sie dabei unterstützen. Die Landesregierung wird prüfen, inwieweit hinsichtlich der Mangelfächer an beruflichen Schulen eine Qualifizierung insbesondere der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Arbeitslehre in einem weiteren Fach ermöglicht werden kann.


VII. Schulverwaltung modernisieren: Eigenverantwortung stärken

Für die Funktionsfähigkeit unseres Schulsystems und für dessen Qualitätsentwicklung spielt die Schulverwaltung eine bedeutende Rolle. Wir wollen die Verzahnung und Bündelung der administrativen Strukturen der drei Phasen der Lehrerbildung, der schulischen Qualitätsentwicklung und der Qualifizierung von Schulleitungskräften unter einem Dach. Die Staatlichen Schulämter werden unmittelbar an das Hessische Kultusministerium angebunden. Diese flexiblere Organisationsform ersetzt das Landesschulamt. Unter Gewährleistung einer unabhängigen Qualitätsentwicklung wollen wir die Ausgestaltung der Schulinspektion überarbeiten und weiterentwickeln.

Wir werden in Pilotprojekten eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von staatlichen und kommunalen Schulämtern mit dem Ziel der Dienstleistung aus einer Hand erproben. Dazu gehört auch die stärkere Zusammenführung der Budgets von Land und Kommunen. Die dort gemachten Erfahrungen werden wir ebenso wie die Ergebnisse aus dem Modellprojekt „Schule gemeinsam verbessern“ auswerten und für die Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften nutzen.

Selbstständige Schule: Mehr pädagogische Freiheit, weniger Bürokratie

Gute Schulen können nur vor Ort entstehen. Wenn die Rahmenbedingungen richtig gesetzt sind, können gut ausgebildete und engagierte Fachkräfte vor Ort sehr viel bewegen. Wenn Schulen pädagogische Freiräume und Entscheidungskompetenzen haben, können sie die gesetzten bildungspolitischen Ziele noch besser umsetzen und ihre Schülerinnen und Schüler individueller fördern. CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen daher weiteren interessierten allgemeinbildenden und beruflichen Schulen schrittweise die Möglichkeit zur Umwandlung in Selbstständige Schulen geben. Durch Best-Practice-Beispiele und Anregungen von bereits umgewandelten Schulen wollen wir das Konzept der Selbstständigen Schule weiterentwickeln. Wir wollen die Schulen von unnötiger Bürokratie befreien und ihnen gestatten, selbst zu entscheiden, in welchen Schritten sie mehr Eigenverantwortung übernehmen wollen. Das Land gewährleistet im Gegenzug Verlässlichkeit hinsichtlich der pädagogischen Zielsetzungen, der Unterstützungsangebote und der Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen.

Schule gemeinsam gestalten – Mitbestimmung und Mitwirkung der Schulgemeinde

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die demokratische Verfasstheit der Schule stärken. Wir werden die ehrenamtliche Arbeit von Eltern- und Schülervertretungen unterstützen und in einen Dialog über die Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte von Eltern sowie von Schülerinnen und Schülern eintreten. Gerade im Zuge der Entwicklung zur Selbstständigen Schule halten wir auch eine Ausgestaltung der Rolle der Schulkonferenzen und der Gesamtkonferenzen für wichtig, damit die

Akteure weiterhin gemeinsam über zentrale Fragen der Schule beraten und entscheiden können. Unabdingbar für den Bildungserfolg von Kindern sind aus Sicht der Koalition das enge Zusammenwirken und die Abstimmung zwischen den Lehrkräften und den Eltern. Um diesem Ziel näher zu kommen, sind Veränderungsprozesse nötig. Sowohl auf Seiten der Schulen als auch bei den Eltern sind Hürden abzubauen. Diese wichtigen Aufgaben werden wir unterstützen und begleiten. Zudem werden wir gezielte Initiativen für verbindliche Erziehungsvereinbarungen zwischen Schulen und Eltern auf den Weg bringen.


VIII. Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen

Die lebensbegleitende Weiterbildung ist ein wichtiger Teil unseres Bildungssystems. Durch den gesellschaftlichen und technologischen Wandel ändern sich die Anforderungen an die Menschen in unserer Gesellschaft in immer kürzeren Intervallen. Daher sind insbesondere die beruflich relevanten Kompetenzen einem rasanten Veränderungsprozess unterzogen und beeinflussen die berufliche Perspektive jedes Einzelnen. Neben berufsbezogenen Bildungsbedürfnissen hat die Weiterbildung aber auch anderen wichtigen Bildungsbedürfnissen – z.B. zur Entwicklung gesellschaftlichen Wissens sowie zur sozialen und kulturellen Teilhabe und zur Grundbildung – Rechnung zu tragen.

Um die Möglichkeiten der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens optimal zu unterstützen, wollen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hessen einen Weiterbildungspakt mit den freien und öffentlichen Trägern schließen. Dieser beinhaltet eine Erhöhung zweckgebundener Mittel für konkrete Weiterbildungsleistungen, insbesondere zur Alphabetisierung von Erwachsenen. Im Rahmen des Hessischen Weiterbildungsgesetzes sollen die Hessencampus-Initiativen durch den weiteren Abschluss regional differenzierter Kooperationsvereinbarungen zwischen Land und Kommunen weiterentwickelt werden. Ihre Rolle soll in der regionalen Bildungskoordination, -information und – beratung gestärkt werden. Weiterhin unterstützen wir die Schaffung von Anreizen zur verstärkten Nutzung von Fort- und Weiterbildungsangeboten.


Dies ist ein Auszug aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Den kompletten Vertrag gibt es hier: Koalitionsvertrag(pdf ca. 2MB)

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