Inhalt

04.04.2014

Bürgerinnen und Bürger schützen – Freiheit sichern (E)

Inhalt

I. Freiheit braucht Sicherheit: Polizei als Partner und Garant
II. Extremismus bekämpfen
III. Recht und Verfassung
IV. Strafvollzug


E. Bürgerinnen und Bürger schützen – Freiheit sichern

Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, den Einwohnerinnen und Einwohnern unseres Landes zugleich Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten.


I. Freiheit braucht Sicherheit: Polizei als Partner und Garant

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden die personellen, technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen und erhalten, die erforderlich sind, damit die Polizeibeamtinnen und -beamten ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich erfüllen können. Dabei verstehen wir unsere Polizei in ihrer Aufgabenwahrnehmung als Teil der Bürgergesellschaft, denn nur im Miteinander von Polizei und Bürgern kann eine gute Balance von Freiheit und Sicherheit verwirklicht werden.

Eine moderne Polizei zeichnet sich durch eine innere Führungskultur aus, die von Kommunikation, Transparenz, Beteiligung und Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen geprägt ist.

Die Polizei ist Partner für Sicherheit aller Menschen in Hessen, unabhängig von deren Herkunft und kulturellem Hintergrund. Das gegenseitige Verständnis wurde durch die Polizeibeamtinnen und – beamten mit Migrationshintergrund bereits deutlich gesteigert. Durch die Förderung des interkulturellen Dialoges wollen wir dieses gegenseitige Verständnis ausbauen.

Der Schutz vor Kriminalität kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Polizei mit den sich wandelnden Ausprägungen von Kriminalität schritthält. Daher sprechen wir uns für die Anwendung modernster Ermittlungs- und Fahndungsmethoden in der Strafverfolgung aus.

Die mit der letzten Novelle des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) neu geschaffenen Eingriffsbefugnisse werden wir auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen bewerten.

Kriminalität macht vor Ländergrenzen nicht halt. Um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten, werden wir die länderübergreifende Zusammenarbeit von Polizei und Behörden weiterführen und ausbauen.

Wir wollen eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches ergreifen, um den Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie anderen Einsatzkräften bei gewalttätigen Übergriffen zu verbessern.

Um den Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüberzutreten und eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen, werden hessische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte grundsätzlich ein Namensschild tragen. Um ihre Sicherheit nicht zu gefährden, haben sie das Recht, ihr Namensschild gegen eine Nummer zu tauschen. Es wird sichergestellt, dass geeignete Vorkehrungen getroffen werden, damit keine unbefugten Personen aus der Nummer auf den Namen der Beamtin oder des Beamten schließen können und dies nur dem Dienstherrn bzw. den Strafverfolgungsbehörden möglich ist.

Ebenso stellen wir sicher, dass private Sicherheitskräfte, die im Auftrag des Landes tätig sind, bei Einsätzen einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.

Das Grundrecht, friedlich und ohne Waffen zu demonstrieren, ist ein hohes Gut des demokratischen Rechtsstaates. Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass dieses Recht gewährleistet ist. Wir werden eine friedliche Demonstrationskultur unterstützen und durch Dialogangebote und Deeskalationsmaßnahmen im Rahmen der Gesetze schützen. Wir werden im Interesse und zum Schutze der Allgemeinheit nicht dulden, dass sich Straf- und Gewalttäter unter dem Deckmantel des Demonstrationsrechts verstecken, um Leib, Leben oder Eigentum anderer zu beschädigen.

Wir wollen, dass die Wachpolizistinnen und Wachpolizisten angemessen eingesetzt werden und werden ihnen Perspektiven zur beruflichen Weiterentwicklung eröffnen, indem wir entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und zum Aufstieg anbieten.

Der persönliche Kontakt zur Polizei und deren Präsenz vor Ort steigern das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und verbessern das Vertrauensverhältnis. Daher werden wir am „Schutzmann vor Ort“ als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger festhalten und das Programm weiter ausbauen.

Straftaten im öffentlichen Raum beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Menschen in besonderem Maße. Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir ein Aktionsbündnis „Sicherheit in Bussen und Bahnen“ schaffen.

Zu den für die Menschen besonders belastenden Straftaten gehört auch der Wohnungseinbruch. Wohnungseinbrüche zählen bundesweit zu den großen Herausforderungen für die Polizei. Ein Einbruch in die geschützte Wohnung, also in die Intimsphäre, ist für die Opfer oft nur schwer zu ertragen. Deshalb ist für uns die Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen eine zentrale Aufgabe.

Ältere Menschen haben ein größeres Sicherheitsbedürfnis und fühlen sich in einer immer komplexer werdenden Welt oft unsicher. Zudem gibt es Kriminalitätsformen, die überwiegend Seniorinnen und Senioren betreffen. Um zu verhindern, dass diese Opfer von Straftaten werden, werden wir die speziellen Präventionsmaßnahmen für Seniorinnen und Senioren weiterentwickeln.

Einen Schwerpunkt werden wir auf die energische Bekämpfung von menschenverachtenden Deliktsformen legen, insbesondere Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie organisierte Kriminalität.

Das Internet bietet Chancen und Risiken. Es wird jedoch zunehmend flächendeckend über viele Kriminalitätsbereiche als Tatmedium zur Begehung von Straftaten verwandt. Deshalb werden wir entschlossen präventive und repressive Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität ergreifen.

Wir stärken die Präventionsarbeit und bekämpfen die Kriminalität im Internet, indem wir die „Internet- Kommissariate“ zu „Kompetenzzentren Internetkriminalität“ ausbauen, die die Kompetenzen von Polizei und Staatsanwaltschaft bündeln und vernetzen.

Das „Netzwerk gegen Gewalt“ leistet in Zusammenarbeit des Landes, der Kommunen und vieler anderer örtlicher Präventionseinrichtungen seit vielen Jahren einen wertvollen Beitrag in der Präventionsarbeit. Wir wollen seine Bündelungs- und Koordinierungsfunktion für die Präventionsarbeit innerhalb der Landesregierung verstärken.


II. Extremismus bekämpfen

Wir sind uns der Verantwortung zur Bekämpfung jeder Form von Extremismus bewusst. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und die Sicherung der Grundrechte unserer Demokratie sind oberstes Gebot. Extremismus, Rassismus und Antisemitismus dürfen in Hessen keinen Platz finden. Es braucht hierzu ein starkes zivilgesellschaftliches Bewusstsein, Engagement und staatliches Handeln. Das Land Hessen setzt beträchtliche Mittel hierfür ein. Dieses Engagement werden wir fortführen und intensivieren.

Deshalb werden wir Rechts-, Links- und islamistischen Terrorismus und Extremismus nachhaltig und entschlossen bekämpfen. Insbesondere dem Rechtsextremismus werden wir durch die Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und durch die Ausweitung der Aktivitäten im

Rahmen des Landesprogramms IKARUS entgegentreten. Darüber hinaus soll das Landespräventionsmodell mit den Komponenten Erstansprache, Elternberatung und Jugendarbeit ausgebaut werden.

Den Gefahren des Islamismus, insbesondere des djihadistischen Salafismus, werden wir durch konsequente Ausreiseverhinderungen und Intensivierung der Präventions- sowie Deradikalisierungsmaßnahmen begegnen. Darüber hinaus werden wir das Beratungsnetzwerk ausbauen und ein eigenes Aussteigerprogramm schaffen.

Das Hessische Kompetenzzentrum Extremismus werden wir weiter fördern und stärken. Mit einem Landesprogramm für die verstetigte und dauerhafte Präventionsarbeit werden wir Maßnahmen zur Bekämpfung von Extremismus fördern.

Verfassungsschutz

Wir sind stolz auf die offene, freiheitliche und vielfältige Gesellschaft, die wir gemeinsam in Hessen geschaffen haben. Intoleranz, Ausgrenzung und Diskriminierung haben hier keinen Platz. Terroristischen und Menschen verachtenden Extremisten, die unser friedliches und demokratisches Miteinander angreifen und abschaffen wollen, werden wir entschlossen entgegen treten. Der Verfassungsschutz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Wir werden die Neuausrichtung und Reform des Verfassungsschutzes zu einer modernen Behörde durchführen. Hierzu werden wir u. a. das Berufsbild Verfassungsschützer, eine standardisierte und transparente Regelung beim V-Leute- Einsatz sowie Informations- und föderale Austauschpflichten schaffen. Wir wollen zudem eine Stärkung der Koordinierungsfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz erreichen. Unverzichtbar ist jedoch, dass es transparente Organisationsstrukturen und eine wirkungsvolle demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes gibt. Durch eine Intensivierung der Informationspflichten gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission werden wir die Kontrollrechte der Abgeordneten stärken.

NSU

Die erschreckende Serie von Morden und Anschlägen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) löste tiefe Trauer und Betroffenheit aus. Die Sicherheitsbehörden der Länder wie des Bundes haben die über Jahre hinweg geplanten und ausgeführten Verbrechen nicht rechtzeitig aufdecken und verhindern können. Der Deutsche Bundestag hat hierzu einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der zur sorgfältigen und zügigen Aufklärung der Hintergründe beitragen sollte und inzwischen einen ausführlichen Abschlussbericht vorgelegt hat. Die dabei deutlich gewordenen Defizite müssen behoben werden. Wir werden uns für die Umsetzung der einvernehmlichen Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses einsetzen. Dieser Prozess soll durch eine von der Landesregierung benannte Expertenkommission unterstützt werden, die Vorschläge zur zukünftigen Arbeit der hessischen Sicherheitsbehörden sowie zur Zusammenarbeit zwischen den Ländern und mit dem Bund machen soll.


III. Recht und Verfassung

Das Grundgesetz und die Hessische Verfassung bilden die Grundlage für unser Gemeinwesen und das staatliche Handeln. Eine lebendige Verfassung lebt auch von der gesellschaftlichen Debatte über ihre Ausgestaltung und ihre behutsame Anpassung an geänderte Lebensrealitäten. Wir wollen an Debatten früherer Jahre anknüpfen und eine gesellschaftliche Diskussion über die Modernisierung unserer Verfassung anstoßen.

Eine stabile, verlässliche und gut erreichbare Justiz mit qualitativ hochwertigen organisatorischen Strukturen ist ein Garant für den Rechtsfrieden und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die hessische Justiz leistet eine bürgernahe, effektive Rechtsprechung auf hohem Niveau.

Verfassung

Die Hessische Verfassung stammt aus dem Jahre 1946 und ist älter als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die hessischen Verfassungsväter haben ein Jahr nach dem Ende des zweiten Weltkriegs eine historische Leistung vollbracht und als erste einem deutschen Bundesland eine demokratische Grundordnung gegeben. Seit ihrer Verkündung vor mehr als sechzig Jahren ist die Hessische Verfassung nur wenige Male verändert worden. Sie enthält weiterhin Regelungen, die aus unterschiedlichen Gründen überholt sind.

Im Rahmen eines Verfassungskonvents wollen wir, aufbauend auf den Ergebnissen der
„Enquetekommission zur Verfassungsreform 2005“, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen in einen Dialog über eine moderne Verfassung für das Land Hessen eintreten. Wir streben im Rahmen des Verfassungskonventes an, eine zeitgemäße Verfassung auf breitem Konsens zu erarbeiten, die die Tradition der Hessischen Verfassung bewahrt.

Unabhängig von dem Ergebnis des Verfassungskonvents werden wir der hessischen Bevölkerung folgende, die Verfassung ändernde Regelungen noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung vorlegen:

  1. Verankerung des Staatsziels Ehrenamt
  2. Abschaffung der Todesstrafe
  3. Erleichterungen bei den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von Volksbegehren und Volksentscheiden
  4. Herabsetzung des passiven Wahlalters.

Justiz

Der demokratische Rechtsstaat lebt von einer bürgernahen und leistungsfähigen Justiz. Ihre Unabhängigkeit ist Voraussetzung für die Sicherung des Rechtsfriedens in unserer Gesellschaft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen moderne und effiziente Arbeitsmöglichkeiten, um ihren unverzichtbaren Beitrag leisten zu können.

Durch eine kluge, effiziente Justizstandortpolitik und eine angemessene moderne Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften wollen wir den Justizgewährungsanspruch flächendeckend sichern.

Wir setzen uns für den Erhalt des Sitzes des Bundessozialgerichts in Kassel ein.

Die Sicherheit von Bediensteten, Besucherinnen und Besuchern in den hessischen Gerichtsgebäuden werden wir weiter verbessern.

Wir wollen Qualität und Effizienz der Justizbehörden weiter steigern. Den elektronischen Rechtsverkehr und die IT- Ausstattung wollen wir konsequent fortentwickeln und dabei die Erfahrungen anderer deutscher Länder berücksichtigen und einbeziehen.

Wir werden die bestehende Form der Juristenausbildung mit einem ersten und zweiten Staatsexamen und die darin enthaltene Befähigung zum Richteramt erhalten.

Die Häuser des Jugendrechts, in denen Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe und Täter- Opfer-Ausgleich gemeinsam unter einem Dach zusammenarbeiten, machen es durch kurze Wege möglich, zeitnah auf Straftaten zu reagieren, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen wurden. Auf Grundlage des im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedankens können so umgehend Angebote gemacht und Lösungswege aufgezeigt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus des Jugendrechts stehen als Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht zur Verfügung. Wir werden die bestehenden Häuser des Jugendrechts evaluieren und bedarfsgerecht fortentwickeln.

Teen-Court-Projekte werden wir weiter nutzen, um das Rechtsempfinden junger Menschen zu stärken. Sie bieten die Möglichkeit, dass kleinere Vergehen unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaft vor „Jugendlichen-Gerichten“ verhandelt werden.

Wir räumen dem Grundsatz der Selbstverwaltung der Justiz eine hohe Bedeutung ein. Zur Erhöhung der Transparenz und Akzeptanz von Entscheidungen wollen wir den Richterwahlausschuss bei Präsidentenberufungen beteiligen. Bei strittigen Entscheidungen kann vor der letztlichen Entscheidung des Justizministers der Richterwahlausschuss befasst werden.

Wir begrüßen alle Einrichtungen der außergerichtlichen Streitschlichtung, durch die Gerichtsverfahren vermieden und eine tragfähige Lösung von Konflikten in unserer Gesellschaft erreicht werden. Daher stehen wir selbstverständlich zu den Ombudsmännern und –frauen sowie Schiedsmännern und – frauen in unzähligen hessischen Kommunen und begrüßen weitere bestehende Streitschlichtungsmöglichkeiten (z.B. Mediation, Täter-Opfer-Ausgleich). Gleichzeitig gehen wir entschieden gegen jede Form illegaler Paralleljustiz vor, denn das Rechtsprechungsmonopol des Staates ist für uns unumstößlich. In diesem Zusammenhang streben wir eine Bundesratsinitiative zur Reform des Personenstandsgesetzes (Wiedereinführung des standesamtlichen Vorverheiratungsgebots) zur Stärkung der Rechte von Frauen und zum Schutz vor Zwangsehen an.

Viele Opfer von Straftaten fühlen sich nach der Tat in ihrem Leid hilflos oder allein gelassen. Viel zu oft stehen die Täter und nicht die Opfer im Mittelpunkt. Aber gerade sie brauchen Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung von traumatischen Erlebnissen, die mitunter jahrelang das tägliche Leben und das persönliche Umfeld bestimmen. Deshalb werden wir beim Opferschutz einen Schwerpunkt setzen und die Zusammenarbeit mit den Verbänden weiter stärken. Wir führen den Hessischen Opferfonds weiter, der dann eingreift, wenn das Opfer einen reinen Vermögensschaden erlitten hat oder dem Täter Vorsatz nicht nachzuweisen und somit eine Zahlung von Schmerzensgeld nach dem Opferentschädigungsgesetz nicht möglich ist. Den Weißen Ring, die Schutzambulanz und andere Opferschutzorganisationen werden wir weiter unterstützen.

Wir werden die Anerkennungs- und Fortbildungskultur für ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter stärken.


IV. Strafvollzug

Der Strafvollzug muss weitaus mehr Aufgaben bewältigen als den bloßen Vollzug der Freiheitsstrafe. Er trägt dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung in Hessen ebenso Rechnung wie der erfolgreichen Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft. Wir brauchen gut ausgebildetes Personal und umfassende Konzepte, die den Weg zurück in die Gesellschaft ebnen und unterstützen. Insbesondere jugendliche Straftäter sollen im Rahmen eines Gesamtkonzepts wirkungsvoll unterstützt werden.

Deshalb werden wir das Ziel „Resozialisierung“ ausdrücklich wieder in die Vollzugsgesetze aufnehmen. Strafvollzug soll Täter zur Verantwortung ziehen und sie davon abhalten weitere Straftaten zu begehen. Bereits in der Haft muss damit begonnen werden, den Täter zu einem Leben ohne Kriminalität zu befähigen, ihn in die Lage zu versetzen wieder den Weg zurück in die Gesellschaft und deren Normen und Werte zu finden.

Wir werden die Aus- und Weiterbildung im Jugendstrafvollzug weiter verbessern und wollen jungen Straffälligen eine berufliche Perspektive nach dem Strafvollzug ermöglichen. Der Jugendstrafvollzug folgt dem Erziehungsgedanken. Wir wollen positive Anreize setzten und helfen, kriminelle Karrieren zu beenden. Dabei ist es wichtig, einen Weg und Perspektiven aufzuzeigen.

Die Teilprivatisierung der JVA Hünfeld werden wir rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages mit dem privaten Betreiber im Jahr 2018 prüfen und bei Wirtschaftlichkeit und Effizienz fortsetzen.

Wir werden ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz schaffen, das die fortschrittliche Ausrichtung des hessischen Jugendarrestvollzugs auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage stellt. Dabei werden wir darauf achten, dass alle erzieherisch sinnvollen Maßnahmen zur Anwendung kommen können, um bei den straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden das notwendige Einstehen für das begangene Unrecht mit der Hilfestellung für die Bewältigung eines zukünftig straffreien Lebens zu verbinden. Neben den bestehenden Maßnahmen wie dem Täter-Opfer- Ausgleich, der Erteilung von Weisungen, Verwarnungen, Auflagen oder dem Jugendarrest halten wir auch die Aufnahme des sogenannten Warnschussarrestes in das Jugendarrestvollzugsgesetz für sinnvoll.

Die Erweiterung des Einsatzes von Elektronischen Fußfesseln werden wir prüfen unter anderem zur
Möglichkeit der Haftvermeidung bei Ersatzfreiheitsstrafen.

Wir werden ein Sanierungskonzept für die hessischen Justizvollzugsanstalten erarbeiten und notwendige Maßnahmen daran ausrichten.

Vor dem Hintergrund der Aufdeckung eines rechtsextremistischen Netzwerkes in hessischen Justizvollzugsanstalten werden wir zur Bekämpfung jeglicher extremistischer Netzwerke im Strafvollzug die aktive Präventionsarbeit durch intensive Schulung des Vollzugspersonals weiter verbessern. Ziel ist eine frühzeitige Identifizierung und konsequente Überwachung von Extremisten auch im Strafvollzug.


Dies ist ein Auszug aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Den kompletten Vertrag gibt es hier: Koalitionsvertrag(pdf ca. 2MB)