Parteirat

Inhalt

Der Parteirat ist das oberste beschlussfassende Organ der Landespartei zwischen den Landesmitgliederversammlungen und arbeitet auf Grundlage einer Geschäftsordnung. Er berät den Landesvorstand, beschließt über Anträge, die von der Landesmitgliederversammlung an ihn überwiesen werden und koordiniert die Planungen der Kreisverbände. Die Parteiratssitzungen sind mitgliederöffentlich. Jedes Mitglied hat Antrags- und Rederecht. Alle Mandats- und FunktionsträgerInnen der Landespartei sind ihm berichtspflichtig.