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Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen

verabschiedet von der Landesmitgliederversammlung am 24.11.85 in Butzbach und Bestandteil der Satzung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hessen; zuletzt geändert auf der Landesmitgliederversamm-lung am 7. Oktober 2006 in Petersberg (Fulda).

PRÄAMBEL
Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben als politische Partei und als Teil neuer sozialer Bewegungen, zu denen auch die Frauenbewegung gehört, den Anspruch, ihre Ziele selbst einzulösen und ihren Idealen nach innen gerecht zu werden.

Ein wesentliches Ziel ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von Frauen. Hier gibt es eine große Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Ebenso wie in den herkömmlichen Parteien sind die inneren Verhältnisse von Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein Spiegelbild der äußeren patriarchalischen Gesellschaft. Auch innerhalb der Arbeitsstrukturen der Partei, die einen Teil des öffentlichen Lebens darstellen, haben wenige Frauen zumeist untergeordnete Positionen inne. Gleichzeitig wird ihnen im privaten Bereich die volle Verantwortung zugewiesen.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben allerdings in dem ernstzunehmenden Bestreben, Denken und Handeln in Einklang zu bringen, spezifische „GRÜNE“ Verhaltensformen im Umgang mit Frauen ausgeprägt, die widersprüchliche Tendenzen in sich tragen.

Auf der einen Seite steht der Wunsch, neue Umgangsformen im politischen Alltag zu finden, neue Inhalte zuzulassen und Unterdrückungsmechanismen zu vermeiden. Für viele Männer bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN bedeutet das, den emanzipatorischen Forderungen von Frauen nicht entgegen zu treten oder sogar scheinbar auf eigene Interessen zu verzichten.

Andererseits gibt es Tendenzen des bewussten und unbewussten Zurückfallens auf traditionelle Denkmuster und alte Formen männlicher Dominanz, die die ungleiche Stellung und die mangelnde Berücksichtigung der Interessen von Frauen in der GRÜNEN Politik festschreiben.

Unübersehbar ist, dass gegenwärtige bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hessen nur wenige Frauen in öffentlich und innerparteilich bedeutsamen Positionen zu finden sind. Damit wird Frauen auch bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Entscheidungsgewalt, die ihnen gesellschaftlich zusteht, vorenthalten.

Frauen und Männer bei den GRÜNEN wissen, dass sich eine Veränderung durch das bloße Hoffen auf gute Vorsätze nicht erreichen lässt. Veränderungen müssen auf vielen Ebenen ansetzen.

Bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hessen wird mit dem Beschluss des Frauenstatuts ein Anfang gemacht. Den Auftrag dazu hat die Landesmitgliederversammlung am 07.04.1984 in Borken gegeben.

Das Frauenstatut benennt verbindliche Korrektivmaßnahmen, die den gewöhnlichen Strukturen entgegen wirken und neue Entwicklungen und Erfahrungen möglich machen. Wesentliche Elemente darin sind die Schaffung paritätischer Bedingungen und die Garantie der Sichtbarkeit von Frauen nach innen und außen.

Die Parität in den auf Landesebene zu besetzenden Gremien ist nicht allein ein Zugeständnis auf Zeit, sondern ein Grundgedanke GRÜNER Utopie und echter Teil der Verwirklichung der Rechte und Interessen von Frauen.

Unser Ziel ist, dass Frauen nicht nur ihre formalen Rechte einfordern, sondern dass sie in allen Bereichen über ihre Interessen selbst bestimmen.

Das Frauenstatut reicht als Ansatz allein nicht aus, da es Probleme zunächst nur auf einer organisatorischen, formalen Ebene angeht. Die im Statut enthaltenen Maßnahmen sind nicht unser Ziel, sondern nur ein Weg, die Interessen von Frauen zu verwirklichen. Es hat deshalb vor allem die Zielsetzung, weitere Veränderungen voranzutreiben und zu erleichtern.

Dieses Vorgehen führt jedoch nur dann zum Erfolg, wenn eine Grundlage, d.h. die Bereitschaft zum Umdenken und die Offenheit für neue Entwicklungen, vorhanden und gewollt sind.

1. PARITÄT BEI DER BESETZUNG VON GREMIEN
Die auf Landesebene zu besetzenden Gremien sind paritätisch, d.h. mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen.

Dies gilt im einzelnen für

a) den Landesvorstand;

b) die hessischen Delegierten im Länderrat;

c) die Landesschiedskommission;

d) die Landesliste zu Landtagswahlen;

e) die Landesliste zu Bundestagswahlen.

Parität beschränkt sich nicht auf die numerische Repräsentanz von Frauen in den Gremien. Parität heißt vielmehr, dass eine Gleichverteilung sämtlicher Aufgabenfelder innerhalb dieser Gremien vorgenommen werden muss.

2. WAHLGANG
Bei den Wahlen zu den Gremien a) bis c) wird getrennt nach Männern und Frauen gewählt. Das Wahlverfahren ist danach auszurichten. Sollten nicht genügend Frauen für die Arbeit in einem dieser Gremien gewählt werden, bleiben die Plätze zunächst unbesetzt. Die Wahl wird auf die nächste Wahlversammlung verschoben, zu der ausdrücklich mit dem Hinweis auf die anstehende Wahl eingeladen wird. Die Landeslisten werden über ein alternierendes Wahlverfahren aufgestellt. Sollte keine Frau für einen nach der Parität Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die Landesmitgliederversammlung über das weitere WahIverfahren.

3. DURCHFÜHRUNG VON LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNGEN
Das Präsidium wird paritätisch besetzt. Die Diskussionsleitung übernimmt abwechselnd ein weibliches bzw. männliches Präsidiumsmitglied.

Das Präsidium hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, dass das Recht von Frauen auf die gleiche Anzahl von Redebeiträgen gewährleistet, ggf. durch die Führung getrennter Redelisten.

4. GETRENNTE ABSTIMMUNG
Bei Fragen, die das Selbstbestimmungsrecht berühren oder von denen Frauen besonders betroffen sind, wird auf Antrag unter den Frauen abgestimmt, ob vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung unter den Frauen stattfinden soll. Sollten die Abstimmungsergebnisse voneinander abweichen, haben die Frauen ein Vetorecht.

5. EINSTELLUNGSPRAXIS VON BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HESSEN
Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden als Arbeitgeberin auf die Gleichverteilung der Aufgaben unter Männern und Frauen achten. Daher werden alle Stellen auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie so lange bevorzugt eingestellt, bis mindestens die Parität erreicht ist.

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