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11.10.2014
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Überprüfung der Regelungen zur Schülerbeförderung nach §161, Absatz 2 des Hessischen Schulgesetzes

  1. Die LMV nimmt zur Kenntnis, dass es im Wetteraukreis und in anderen Regionen Klärungsbedarf in Bezug auf die Erstattung der Schülerbeförderungskosten gibt. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Kriterien Schulwege gerade mit Blick auf die Sicherheit erfüllen müssen. Durch unterschiedliche Auslegungen des Kriteriums der „besonderen Gefahr“ (§161, Absatz 2, Hessisches Schulgesetz) sind hier Unklarheiten entstanden.
  2. Die LMV spricht sich dafür aus, den Schulträgern auf deren Vorschlag hin bei der Auslegung des Kriteriums der „besonderen Gefahr“ größeren Ermessensspielraum einzuräumen, um besser auf die jeweiligen Situationen vor Ort reagieren zu können. Konkreter Anlass ist der Wunsch des Wetteraukreises unbeleuchtete, weder der sozialen Kontrolle noch der Gewährleistung von Winterdienst unterliegende und zwischen zwei geschlossenen Orten (Ortsteilen) ‚über freie Landschaft‘ führende Wege als sichere Schulwege auszuschließen. Zudem will der Wetteraukreis eine Orientierung an den Schulwegen gemäß Schulwegeplan statt der reinen Orientierung an der kürzesten Wegstrecke ermöglichen.
  3. Die Landtagsfraktion wird gebeten, das Thema mit der Landesregierung zu erörtern und dabei  auch die besonderen Haushaltskriterien von Schutzschirmkommunen zu thematisieren.
  4. Davon unberührt bleibt die im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbarte Prüfung der Einführung eines hessenweiten Schülertickets.

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