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26.09.2015
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Staatsleistungen in Hessen beenden!

Die Landesmitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen hat am 26. September 2015 folgenden Beschluss gefasst:

Artikel 52 der Hessischen Verfassung lautet: ‚Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden im Wege der Gesetzgebung abgelöst.‘ Dazu soll ein Dialogprozess innerhalb wie außerhalb der Partei in Gang gesetzt werden, um zu eruieren auf welche Art und Weise, ob vertraglich oder gesetzlich diesem Ziel in absehbarer Zeit nähergekommen werden kann.

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