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07.10.2006
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Für ein Bleiberecht – Abschiebestopp jetzt!

Die Landesmitgliederversammlung hat beschlossen:

1. Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hessen fordern die am 16./17. November in Nürnberg tagende Konferenz der InnenministerInnen und -senatorInnen der Länder (IMK) auf, eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge zu erlassen.

2. Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hessen begrüßen, dass nunmehr auch der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) die Notwendigkeit einer Bleiberechtsregelung erkannt hat und einen eigenen Vorschlag in die Debatte gebracht hat. Ferner begrüßen die GRÜNEN die Positionierung des Bundesinnenministers, der sich in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 22. Juli 2006 ebenfalls für eine Lösung dieses Problems im Sinne eines Bleiberechts für die lange Geduldeten ausgesprochen hat. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wird mit den Worten zitiert:„Jeder sieht doch, dass man Kinder, die hier geboren wurden, zur Schule gingen und oft sogar einen guten Abschluss gemacht haben, nicht irgendwohin abschieben kann.“ Er beschreibt eine Notwendigkeit, die bisher in der realen Politik der großen Parteien nicht berücksichtigt wurde.

3. Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hessen begrüßen, dass viele Stadtparlamente und Kreistage die Forderung nach einer Bleiberechtsregelung aufgegriffen haben und die Landesregierung in Resolutionen auffordern, sich für eine humanitäre Lösung dieses Problems einzusetzen.

4. Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern die hessische Landesregierung auf, dem Beispiel der Bundesländer Berlin und Schleswig-Holstein zu folgen und bis zur Findung einer Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge einen Abschiebestopp nach §60a (1) AufenthG zu erlassen.

5. Die Ausländerbehörden werden aufgefordert, bis zum Erlass einer Bleiberechtsregelung den Ermessensspielraum zugunsten von Personen zu nutzen, die unter eine solche fallen können.

6. Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern die hessische Landesregierung auf, die unmenschliche Praxis der Kettenduldungen in Hessen zu beenden. Insbesondere soll §25 (5) des Aufenthaltsgesetzes so angewandt werden, dass AusländerInnen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich und mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Die Aufenthaltserlaubnis soll auch erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist und ein Verschulden des Ausländers nicht vorliegt.

7. Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern die hessische Landesregierung weiterhin auf, unverzüglich die inhumane und skandalöse Abschiebepraxis in Hessen zu beenden, bei der immer wieder Familien getrennt und teilweise Kinder allein abgeschoben werden.