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11.07.2018

Urteil im NSU-Prozess: Andenken an die Opfer ist Mahnung gegen Hetze

Die hessischen GRÜNEN erinnern aus Anlass der heutigen Urteilsverkündung im Münchener NSU-Prozess an die Opfer der Terroristengruppe. „Dass die zehn rassistischen Morde und zwei Attentate nicht verhindert werden konnten, ist eine Schande für unser Land“, erklärt die Vorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen, Angela Dorn. „Hinzu kommt, dass die Behörden die Motive für die Morde lange im Umfeld der Opfer suchten. Dafür hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Angehörigen im Namen unseres Landes um Verzeihung gebeten.“

„Das Urteil darf kein Schlussstrich sein“, so Dorn weiter. „Auch nach der Verurteilung der Mörderin Beate Zschäpe und vier Unterstützern sind wir es den Opfern und ihren Angehörigen, aber auch unserem Rechtsstaat schuldig, alles zu tun, um solche abscheulichen Taten für die Zukunft zu verhindern. Dazu gehört es zum einen, die Arbeit der Sicherheitsbehörden, ihre Zusammenarbeit, Transparenz und Analysefähigkeit weiter zu verbessern.“

„Zum anderen mahnt das Andenken an die Opfer auch dazu, jeder Hetze gegen Migranten, Flüchtlinge, Andersgläubige und Minderheiten entgegenzutreten. Die Mordlust der NSU-Terroristen entstand nicht aus dem Nichts. Aus Worten können Taten werden, hat die Bundeskanzlerin bei der zentralen Gedenkveranstaltung für die NSU-Opfer gesagt. Das war 2012. Leider haben wir seither eine Verrohung des gesellschaftlichen Klimas erlebt, wie es sie in diesem Jahrhundert noch nicht gab. Umso erschreckender ist, dass dieser Hass aus den Internet-Foren sogar schon in den Bundestag geschwappt ist. Politiker, die mit Propagandavokabeln wie ‚Kopftuchmädchen’ oder auch ‚Asyltourismus‘ um sich werfen, düngen absichtlich oder unabsichtlich den menschenfeindlichen Humus, aus dem Gewalt und Terror wachsen können. Gegen Intoleranz und Hass braucht es die Kraft aller, die für Vielfalt, offene Gesellschaft und Demokratie stehen.“


Jochen Ruoff
Politischer Geschäftsführer und Pressesprecher von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen
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