Inhalt

02.05.2014

Kommunen stärken – Demografischen Wandel gestalten (N)

Inhalt

I. Starke Kommunen: Gestaltungskraft erhalten
II. Kommunalen Finanzausgleich zeitgemäß ausgestalten
III. Herausforderungen des Wandels als Chance begreifen
IV. Miteinander der Generationen: Erfahrungen nutzen


N. Kommunen stärken- Demografischen Wandel gestalten

Die Kreise, die Städte und Gemeinden sind der Ort, der für die Menschen in Hessen der erste Bezugspunkt im alltäglichen Leben ist. Hier leben sie, hier arbeiten sie und hier bringen sie sich ein. Es sind die kommunalen Entscheidungen vor Ort, die sich in den Stadteilen und Dörfern unmittelbar auswirken, wo aber auch für die Zukunftsgestaltung die größten Chancen liegen – gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Aufgrund dieser Nähe ist in den Kommunen aber auch der Wunsch der Menschen am größten, sich konkret einzubringen, mitzuwirken und beteiligt zu werden.


I. Starke Kommunen: Gestaltungskraft erhalten

Die kommunale Familie ist vielfältig und von starken regionalen Besonderheiten geprägt. Wir wollen als Land Partner der kommunalen Familie sein. Wir wollen den Dialog vor Ort, verlässliche Rahmenbedingungen für Finanzen, Planung und die Gestaltungsmöglichkeiten von Kreisen, Städten und Gemeinden erhalten. Fast unvermeidbar wird es immer ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen dem Land auf der einen und den Kommunen auf der anderen Seite geben. Umso mehr werben wir für Vertrauen und wollen in einen neuen Dialog mit der kommunalen Familie eintreten, der auf gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme gründet.

Den institutionalisierten Austausch zwischen der Landesregierung und der kommunalen Familie wollen wir im Rahmen des Dialogverfahrens des Landes weiter fortsetzen. Ziel dieses Dialogs ist es unter anderem, aktuelle Herausforderungen der Kommunen zu erörtern, Hinweise und Anregungen im Hinblick auf Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Finanzierungsprozesse auszutauschen und mit den Kommunen gemeinsam für den Abbau bürokratischer Hürden zu ihrer Entlastung zu sorgen.

Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass nur bei vollständigem Kostenausgleich von der
Bundesebene weitere Standards für die Kommunen gesetzt werden.

In Zeiten immer knapper werdender finanzieller Spielräume auf allen staatlichen Ebenen bei gleichbleibenden und sogar wachsenden Aufgaben ist die interkommunale Zusammenarbeit für uns ein wesentliches Instrument, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten. Dem Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit messen wir daher eine große Bedeutung bei und werden auch weiterhin Anreize dafür bieten. In Ergänzung zur Prüfung bestehender Verwaltungsstrukturen in Bezug auf Effizienz und Zukunftsfähigkeit sehen wir weitere Möglichkeiten unter anderem in der freiwilligen Bildung von Verbandsgemeinden als zusätzlichem Organisationsmodell für die Verwaltungszusammenarbeit oder im Ausbau von Beratungsstrukturen. Wir wollen Kreisen, Städten und Gemeinden außerdem Hilfestellungen in diesem Bereich dadurch geben, dass wir regelmäßig erfolgreiche Beispiele interkommunaler Lösungen in einem Bericht veröffentlichen. Die Metropolregion Rhein/ Main sowie die Rhein/ Neckar-Region über Landesgrenzen hinweg wollen wir weiterentwickeln.

Wir werden eine Stabsstelle zur Beratung von Nicht-Schutzschirm-Kommunen im Bereich der Haushaltspolitik einrichten. Außerdem werden wir die Service- und Beratungsangebote für Kommunen über Förder- und Darlehensprogramme in Hessen sowie auf nationaler und europäischer Ebene erweitern.

Wir werden einen „Zukunftsplan 2030“ für Strategien zur Infrastruktur und Daseinsvorsorge als unabhängiges planerisches Gutachten mit pragmatischen und umsetzbaren Ideen gemeinsam, u.a. mit den Kommunalen Spitzenverbänden, erarbeiten.

Die Praktikabilität des Landesplanungsgesetzes für die Erstellung des Landesentwicklungsplanes wird unter den Aspekten besserer Transparenz und Bürgerbeteiligung überprüft.

Das Gesetz zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere (INGE) wird im Hinblick auf die Erreichung seiner Zielsetzungen evaluiert und ggf. weiterentwickelt; dabei ist insbesondere auch der Denkmalschutz angemessen zu berücksichtigen. Es wird ein INGE-Programm zur Anschubfinanzierung von zehn innerstädtischen Projekten aufgelegt.

Zur Mitte der Legislaturperiode werden wir die Erfahrungen der letzten Novelle der Hessischen Gemeindeordnung, die Erleichterungen bezüglich der Einleitungsquoren im Bereich von Bürgerbegehren gebracht hat, evaluieren. Im Hinblick auf die Zustimmungsquoren wollen wir möglichen Änderungsbedarf für weitergehende Regelungen prüfen. Dabei können wir uns eine Differenzierung nach Ortsgrößen gemäß Einwohnerzahlen dergestalt vorstellen, dass das bisherige Zustimmungsquorum von 25 Prozent für Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnern beibehalten wird, für Kommunen zwischen 50.000 und bis zu 100.000 Einwohnern auf 20 Prozent und für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern auf 15 Prozent abgesenkt wird. Dabei sollen auch weitere Elemente der direkten Demokratie in die Prüfung einbezogen werden, wie Einwohnerantrag und die Ermöglichung von Bürgerbegehren auf Kreisebene.

Darüber hinaus wollen wir – im Zusammenhang mit einer möglichen Änderung der Vorschriften zur Bürgerbeteiligung in der Hessischen Gemeindeordnung – auch die Möglichkeit dafür schaffen, dass Bürgerentscheide durch die Gemeindevertretungen initiiert werden können.

Wir streben eine Verknüpfung des passiven Wahlrechts mit der Volljährigkeit auf allen staatlichen
Ebenen an. Die Kinder- und Jugendparlamente werden wir auf freiwilliger Basis stärken.

Darüber hinaus wollen wir das Höchstalter für Wahlämter abschaffen und die rechtlichen Vorgaben zur Versorgung kommunaler Wahlbeamter anhand der Regelungen in anderen Ländern abgleichen und überprüfen.


II. Kommunalen Finanzausgleich zeitgemäß ausgestalten

Den Koalitionspartnern ist die teilweise schwierige finanzielle Situation der Kommunen bewusst. Wir werden die Rahmenbedingungen für starke Kommunen in Hessen durch eine partnerschaftliche Politik zwischen Land und kommunaler Familie weiter verbessern. Viele Kommunen haben sich seit langem auf den Weg der Konsolidierung begeben. Der Kommunale Schutzschirm unterstützt dieses Ziel. Den mit dem Kommunalen Schutzschirm eingeleiteten Paradigmenwechsel hinsichtlich des Umgangs mit der kommunalen Verschuldung werden wir fördern; unser Ziel ist es, ihn in der Kommunalen Familie zu verbreitern und zu verstetigen. Der Kommunalaufsicht kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Die Aufsicht über die Schutzschirmkommunen durch die drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel hat sich bewährt. Wir streben an, die Kommunalaufsicht auch für die übrigen kreisangehörigen Kommunen bei den Regierungspräsidien zu konzentrieren. Doppelstrukturen gilt es dabei zu vermeiden.

Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) ist in seiner Ausgestaltung nicht mehr zeitgemäß. Mit der Stärkung des ländlichen Raums und der stärkeren Berücksichtigung der Demografie durch das zum 1. Januar 2014 in Kraft tretende erste Maßnahmenpaket zur KFA-Strukturreform sind erste Reformschritte gegangen worden. Die unterschiedliche demografische Entwicklung in Hessen wird bei der weiteren Reform des KFA zu beachten sein. Wir werden auf der Grundlage des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 21. Mai 2013 den Bedarf der Kommunen ermitteln und diesen zur Grundlage der Finanzausstattung machen. Es gilt, eine faire horizontale und aufgabenangemessene vertikale Finanzverteilung zu erreichen. Dabei muss auch ein ausgewogenes Verhältnis aus interkommunaler Solidarität und Stärkung von Anreizfunktionen für die Kommunen zur Gewinnung eigener Einnahmen entstehen. Die Ergebnisse der Mediatorengruppe zur KFA-Strukturreform und der sich anschließenden Facharbeitsgruppe fließen mit ein. Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Land und Kommunaler Familie hat ihre Arbeit zur Umsetzung des Urteils bereits aufgenommen. Ziel ist es,

schnellstmöglich die Vorgaben des Staatsgerichtshofs umzusetzen und die kommunale Selbstverwaltung dauerhaft auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. In diesem Zusammenhang werden wir auch die Diskussion über frühere Eingriffe in den KFA zugunsten einer neuen, systematischen Finanzausstattung der Kommunen auflösen. Die Arbeitsgruppe soll Ende 2014 ihre Arbeit abschließen, so dass bereits Anfang 2015 das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden kann. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Kommunen in 2015 frühzeitig verlässliche Daten für die Haushaltsaufstellung 2016 bekommen. Wir sind dabei auf die konstruktive Mitarbeit der Kommunalen Spitzenverbände angewiesen, um die Entscheidung des Landtags vorzubereiten.


III. Herausforderungen des Wandels als Chance begreifen

Wir begreifen den demografischen Wandel als positive Herausforderung, bei der nicht nur die Risiken, sondern vor allem die Gestaltungspotenziale im Vordergrund stehen. Wir wollen durch eine aktive Demografie-Politik die damit verbundenen Chancen nutzen und negative Folgen vermeiden bzw. abfedern. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass unser Land im Ballungsraum einerseits noch auf mittlere Sicht Bevölkerungswachstum verzeichnen wird, während andererseits die ländlichen Räume bereits heute zum Teil erhebliche Bevölkerungsrückgänge aufweisen. Dabei verkennen wir nicht, dass der demografische Wandel durchaus mit erheblichen Veränderungsnotwendigkeiten in allen Politikbereichen mit dem Bedarf an differenzierten Antworten verbunden ist.

Im Land gibt es bereits zahlreiche gute Ansätze und Aktivitäten. Diese wollen wir verstärkt bündeln und koordinieren. Dazu gehört auch der Dialog mit den gesellschaftlichen Akteuren auf allen Ebenen. Den strategischen Ansatz der Landesregierung für eine erfolgreiche Gestaltung des demografischen Wandels werden wir unter Führung der oder des Demografiebeauftragten der Landesregierung ausbauen. Die Abstimmung der demografierelevanten Aktivitäten und Maßnahmen werden wir verstärken und ressortübergreifende Handlungskonzepte entwickeln.

Dazu werden wir in folgenden Handlungsfeldern die ressortübergreifende Zusammenarbeit intensivieren:

  • Regionale Daseinsvorsorge, Regionalentwicklung: Wir setzen uns für die an unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen ausgerichtete Entwicklung von Strategien zur Sicherung der Daseinsvorsorge ein. Wir unterstützen Modellregionen und innovative Projekte, die passgenaue Lösungen entwickeln. Hilfe zur Selbsthilfe, Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement sind dabei wesentliche Leitlinien.
  •   Familien, Kinder, älter werdende Gesellschaft: Wir werden die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben im Alter verbessern und die Kinder- und Familienfreundlichkeit in Hessen erhöhen.
  •   Arbeitsmarkt: Wir werden Anpassungsstrategien für den Arbeitsmarkt weiterentwickeln und die Landesverwaltung als Arbeitgeber demografiefest machen.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung zum Thema Demografie werden wir verstetigen und den Austausch mit den Akteuren auf allen Ebenen fortsetzen. So werden wir beispielsweise die Verleihung des Hessischen Demografie-Preises fortführen, um gute Beispiele für die Zukunft unseres Landes öffentlich zu machen und auszuzeichnen.


IV. Miteinander der Generationen: Erfahrungen nutzen

Die älter werdende Gesellschaft wollen wir als Chance begreifen. Viele Menschen, die heute aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden, bringen ein hohes Maß an Engagement und Erfahrungswerten mit und wollen sich einbringen. Diesen Erfahrungsschatz der „jungen Alten“ wollen wir nutzen. Durch neue Modelle wollen wir gewährleisten, dass diese Erfahrungen praktisch nutzbar gemacht werden. Gleichzeitig streben wir einen würdevollen Umgang und Respekt gegenüber älteren Mitmenschen sowie eine zeitgemäße Kultur des Alterns an, um die Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben zu stärken.

Dazu werden wir die Seniorenpolitische Initiative unter dem Motto „Alter neu denken – Zukunft gewinnen“ weiterführen, um auf die Bedingungen und die Lebenskonzepte älterer Menschen angemessen reagieren zu können. Durch die Seniorenpolitische Initiative werden die Vielzahl der Informations- und Beratungsmöglichkeiten sowie Maßnahmen für Seniorenfreundlichkeit im Land Hessen aufgezeigt und gebündelt.

Wir wollen eine landesweite Marke „Aktion Generation“ schaffen, um in Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Institutionen älteren Menschen Hilfsangebote im täglichen Leben zu machen (z.B. Sitzmöglichkeiten in Supermärkten, verständliche Sprache, Orientierung in Bussen und Bahnen).

Wir streben die Förderung und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Berufstätiger mit Unternehmen und Kostenträgern an. Dazu zählen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ebenso wie altersgerechte Arbeitsplätze.

Zur Nutzung von Erfahrungen und Fähigkeiten im sozialen und wirtschaftlichen Bereich werden wir eine Vermittlungsbörse „Durchstarten mit 60“ einrichten. Dabei sollen ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger durch ehrenamtliches Engagement Punkte sammeln können, die sie im höheren Alter für von ihnen in Anspruch genommene ehrenamtliche Leistungen einlösen können.

Außerdem werden wir auch weiterhin die Mitsprache von Seniorinnen und Senioren auf allen politischen Ebenen fördern.


Dies ist ein Auszug aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Den kompletten Vertrag gibt es hier: Koalitionsvertrag(pdf ca. 2MB)

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