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09.05.2015
Landesarbeitsgemeinschaften, Parteirat

Fluglärmschutz engagiert voranbringen – Flughafenbetreiber in die Pflicht nehmen

Seit der Übernahme von Regierungsverantwortung im vergangenen Jahr werden unter Federführung des Wirtschafts- und Verkehrsministers Tarek Al-Wazir die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zu Flughafen und Lärmschutz Schritt für Schritt Wirklichkeit:

  • die neu eingerichtete Stabsstelle Fluglärmreduzierung hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen;
  • die lärmabhängigen Flughafenentgelte wurden bereits für das laufende Jahr weiter gespreizt;
  • die sehr aufwändige Erarbeitung der Verfahren zur Einrichtung von Lärmpausen wurde erfolgreich abgeschlossen und die Lärmpausen sind seit dem 24. April 2015 im alltäglichen Probebetrieb.
  • Der Konsortialvertrag wurde im Einvernehmen mit der Stadt Frankfurt geändert.
  • Die neuen An- und Abflugverfahren mit einem Anflugwinkel von 3,2 Grad sind im Probebetrieb.

Durch diese Maßnahmen werden spürbare Verbesserungen im Alltag der Menschen im Rhein-Main-Gebiet erzielt, was durch ein umfangreiches Monitoring überprüft und dokumentiert wird. Sie sind wichtige erste Schritte, um den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm voranzubringen. Weitere Maßnahmen sind – wie auch im Koalitionsvertrag festgehalten – erforderlich und befinden sich in der Erarbeitung. Ganz oben auf der Agenda steht dabei die Konzeption und Einführung einer Lärmobergrenze. Diese soll die Lärmbelastung klar begrenzen mit dem Ziel, eine deutliche Lärmreduzierung gegenüber den im von CDU, SPD und FDP durchgesetzten Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten zu erreichen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen bewerten die Einführung einer solchen Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt als eine sehr wichtige Maßnahme, um das stete Anwachsen der Fluglärmbelastung endlich zu begrenzen. Wir begrüßen, dass diese Maßnahme der Regierungsmehrheit jetzt auch durch die SPD-Opposition im Landtag unterstützt wird. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN arbeiten hartnäckig und von polemischer Kritik auch weiterhin unbeirrt an allen praktisch wirksamen Schritten zur Verringerung der Fluglärmbelastung für die Menschen im Rhein-Main-Gebiet, dabei ist jede Unterstützung hilfreich.

Die Luftverkehrswirtschaft ist besonders gefordert, ihre Geschäftspolitik zu ändern, da ein weiteres rücksichtsloses Durchsetzen ausschließlich ihrer Verkehrsinteressen zunehmend – außer bei der FDP – keine Akzeptanz in der Gesellschaft mehr findet. Wie bereits im Anti-Lärm-Pakt der Mediation vorgegeben fordern wir die Fraport AG ebenso wie die Airlines auf, die dort eingegangene Selbstverpflichtung einzulösen und an der kontinuierlichen Verminderung der Lärmbelastung verstärkt zu arbeiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen unterstreichen, dass auf Grund der Vereinbarung des Koalitionsvertrages mit der CDU das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main – als die gemeinsamen Mehrheitseigner der Fraport AG – als vorrangiges Ziel ihrer beider Geschäftspolitik festgehalten haben, „die mit dem Betrieb des Flughafens einhergehenden Belastungen für Mensch und Umwelt in einem höchstmöglichen Maß rasch wirksam zu verringern“. Dieser Vorgabe muss die Geschäftspolitik des Flughafenbetreibers ergebnisorientiert folgen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen kritisieren die Entscheidung der Fraport AG, mit dem Bau des Terminals 3 am Flughafen Frankfurt noch in diesem Jahr zu beginnen. Wir stellen fest, dass durch die vom Wirtschaftsministerium auf Grundlage des Koalitionsvertrages in Auftrag gegebenen Gutachten mögliche Alternativen zu dieser Maßnahme benannt wurden. Die getroffene Entscheidung halten wir gerade auch im wohlverstandenen Interesse des Unternehmens Fraport für falsch, selbst wenn sie rechtlich zulässig war. Bereits mit dem Planfeststellungsbeschluss der Regierung Koch aus dem Jahr 2007 und spätestens nachdem dieser Teil vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand hatte, war formal Baurecht für das Terminal 3 vorhanden.

Durch die ebenfalls vom Wirtschaftsministerium beauftragte gutachterliche Überprüfung der Bedarfsprognosen der Fraport AG wurde deutlich, dass nur sehr optimistische Annahmen der Wirtschaftsentwicklung der nächsten Jahre die von Fraport unterstellten Wachstumsraten begründen können. Damit steht fest, dass durch die Entscheidung für den Baubeginn auch das ökonomische Risiko nicht minimiert, sondern vielmehr erhöht wird, so dass in Folge dessen womöglich auch der Zwang wächst, aus wirtschaftlichen Gründen die Lärmbelastung der Bevölkerung zunehmend zu ignorieren.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität – gerade auch im Ballungsraum Rhein-Main, wo die alltäglichen Umweltbelastungen von Mensch und Natur die Grenzen des Erträglichen vielerorts bereits überschritten haben. Umso mehr muss sich der Flughafenbetreiber Fraport AG an die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen mahnen lassen. Nicht nur wir GRÜNE fordern für die Menschen im Rhein-Main-Gebiet einen dauerhaft wirksamen Schutz vor schädlichen Folgen des Flughafenbetriebs sowie eine nachhaltige, spürbare Verringerung der Fluglärmbelastung vor allem während der Nachtstunden von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.