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11.10.2014
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Bundesregierung muss mehr Mittel für Busse und Bahnen bereitstellen

Ohne Busse und Bahnen ist Mobilität im Ballungsraum und im ländlichen Raum schlicht nicht denkbar. Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist nicht nur ein wichtiger Standortfaktor für die Attraktivität von Städten und Regionen, er ist auch ein elementarer Teil der Daseinsfürsorge. Mit seinem Angebot ermöglicht er hundertausenden Menschen, insbesondere Berufspendlern und -pendlerinnen, Studierenden, Schülern und Schülerinnen ihren Aufgaben nach zugehen. Darüber hinaus ist er eine klimafreundliche und ökonomisch effiziente Alternative zum Individualverkehr.

Allerding stehen für den Erhalt und den Ausbau dieses Verkehrsmittels nicht genug Mittel zur Verfügung: Seit 2002 sind die sogenannten Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, insgesamt um 6,56 Prozent, die Trassenkosten pro Zugkilometer, die die Bahn erhebt, jedoch um 28,8  Prozent gestiegen (Stand 2013).

Damit der ÖPNV eine attraktive Alternative zum Pkw bleibt und so sein Potenzial als effizienter und klimaneutraler Verkehrsträger weiter entwickeln und seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann, soll Hessen das vorhandene Angebot nicht nur weiter fördern, sondern auch neue Investitionen tätigen. Eine für das Jahr 2015 geplante Aussetzung der Anpassung der Regionalisierungsmittel, wie vom Bund vorgesehen, ist daher nicht tragbar.

Um das vorhandene Angebot nicht nur beizubehalten, sondern qualitativ und quantitativ auch auszubauen fordern wir eine bessere Finanzierung durch den Bund. Die anstehende Revision der Regionalisierungsmittel bietet hierfür eine Chance.

Bündnis 90/ Die Grünen in Hessen fordern:

  • Dass der Bund die Einigung der Verkehrsminister der 16 Bundesländer auf einen neuen Verteilungsschlüssel für die Regionalisierungsmittel als ein starkes Signal für die Einigkeit der Länder in dieser Frage bewertet und jetzt seinerseits für eine verlässliche Finanzierung sorgt.
  • Dass die Revision des Regionalisierungsgesetzes nicht Bestandteil der Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird. Die Revision des Regionalisierungsgesetzes soll unabhängig von den anstehenden Bund-Länder-Finanzverhandlungen abgeschlossen werden.
  • Dass der finanzielle Bedarf der Länder nach einer Studie der Länder  bei 8,5 Milliarden Euro pro Jahr liegt gegenüber heute 7,3 Milliarden Euro. Dieser Betrag muss jährlich vom Bund bereitgestellt werden, damit das vorhandene Angebot aufrechterhalten und ausgebaut werden kann.
  • Dass der Bund, um Verwerfungen zwischen den Ländern bei Änderungen der Preissysteme zu vermeiden, das Risiko der Trassen- und Stationspreisentwicklung trägt und die übrigen Regionalisierungsmittel mit 2 Prozent statt bisher 1,5 Prozent pro Jahr bis 2030 dynamisiert. Der ÖPNV benötigt schon aufgrund der lang laufenden Verträge Planungssicherheit. Daher sollte das neue Regionalisierungsgesetz eine Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2029 haben.

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