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23.11.2013
Landesarbeitsgemeinschaften, Parteirat

Kein neues „Wietze“ in Nordhessen – Erweiterung Geflügelschlachthof in Gudensberg begrenzen und Entwicklung zur industriellen Tierhaltung in Hessen stoppen!

Der Geflügelschlachtbetrieb im Gewerbegebiet am Odenberg in Gudensberg hat einen neuen Eigentümer. Die Plukon Food Groop will aktuell erheblich investieren, ihren Betrieb modernisieren und erweitern. Deshalb wird die Stadt Flächennutzungspläne verändern und einen neuen Bebauungsplan aufstellen. Diesen Plänen stimmten die Stadtverordneten kürzlich mehrheitlich bei Gegenstimmen der GRÜNEN zu.

Die Plukon Food Group hat 14 Niederlassungen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien. Laut HNA-Berichterstattung werden 6,8 Millionen Hähnchen pro Woche dort geschlachtet.

Der Parteirat hat beschlossen:

Die Erweiterung der Schlachtkapazitäten in Gudensberg um ca. 90.000 Tiere auf 180.000 Tiere pro Tag wird weitreichende Folgen für Nordhessen haben. Schon in den vergangenen Jahren war eine Zunahme der Massentierhaltung zu verzeichnen. Im Schwalm-Eder-Kreis und im Landkreis Kassel wurden zahlreiche neue Ställe gebaut und die Zahl der Mastplätze ist um 239 % angestiegen. Die negativen Folgen wie Geruchs- und Gesundheitsbelästigungen, qualvolle Haltungsbedingungen und hoher Antibiotika-Einsatz sowie ein  Anstieg der Gülle und Mistmengen bergen auch ein hohes Konfliktpotenzial innerhalb der Bürgerschaft.

Wir erwarten, dass sich der Verdrängungswettbewerb aus den Niederlanden über Niedersachsen nach Nordhessen fortsetzt und damit auch die erheblichen gesundheitlichen Belastungen von Mensch und Tier sowie dramatische ökologische Schäden an Boden, Wasser und Luft Nordhessen erreichen. Die erkannten Fehler dürfen nicht wiederholt werden. Es gilt rechtzeitig gegenzusteuern. Daher sprechen wir uns für eine Begrenzung des Schlachthofausbaus aus und fordern die Stadt Gudensberg auf, ihre Entscheidung zu überdenken und zu korrigieren.

Weiterhin fordern wir, dass der Bau von Mastställen dieser Größenordnung vom Land nicht mehr finanziell gefördert wird und schärfere Auflagen für Tierhaltung und Transport umgesetzt werden. Zukünftig dürfen nur noch Projekte gefördert werden, die zu einer Verbesserung im Bereich Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz beitragen. Der Ökolandbau ist die nachhaltigste Form der Landwirtschaft. Deshalb ist er bei der Investitionsförderung deutlich zu bevorzugen.

Wir fordern zudem die Aufhebung der Privilegierung im Baurecht für landwirtschaftliche Bauten im Außenbereich in der bisherigen Form. Die öffentlichen Belange sind im Rahmen der Abwägung zu stärken. Das Land Hessen soll sich für eine Gesetzesänderung auf Bundesebene einsetzen.