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06.11.2004
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Einrichtung einer Härtefallkommission

Die Landesmitgliederversammlung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Hessen fordert die Einrichtung einer Härtefallkommission in Hessen, die den Intentionen des neuen Zuwanderungsrechts entspricht. Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Dabei sollen die Kriterien des Gesetzesentwurfs von Bündnis 90/DIE GRÜNEN einfließen:
• Einrichtung der Härtefallkommission als politikfernes unabhängiges Gremium,
• Besetzung mit VertreterInnen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, des Flüchtlingsrates, von Amnesty International, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen, von Beratungseinrichtungen für Frauen, von Beratungseinrichtungen für Opfer von Menschenhandel, der Kommunen und mit medizinischem Sachverstand;
• Ernennung der Mitglieder auf Vorschlag der entsendenden Gruppen durch den Innenminister;
• Vorsitz durch eine/n VertreterIn des Innenministeriums;
• Einrichtung einer funktionierenden Geschäftsstelle

Der von CDU und FDP im Landtag durchgesetzte Beschluss, wonach der Landtag aufgrund einer 2/3-Empfehlung des Petitionsausschusses über Härtefälle entscheidet, ist dagegen der falsche Weg und verstößt gegen den Kompromiss aller demokratischen Parteien um das Zuwanderungsgesetz. Diesem Kompromiss hat auch Roland Koch im Bundesrat zugestimmt. Das Petitionsrecht ist in der Hessischen Verfassung verankert und darf nicht mit anderen Verfahren „vermischt“ werden. Die Härtefallkommission bereitet eine Entscheidung der Exekutive vor. Hierfür ein Organ der Legislative heranzuziehen, ist ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung. Außerdem sind der Landtag und der Petitionsausschuss ungeeignet, weil sie nicht unabhängig über einzelne Härtefälle entscheiden können, sondern den ideologischen Überzeugungen der jeweiligen Mehrheiten verpflichtet sind und tagespolitischen Erwägungen unterliegen. Ausgewogene Entscheidungen können daher nur von einer Gruppe Fachleute aus den unterschiedlichen Sachgebieten des Migrationsthemas getroffen werden. Auf Wunsch der Union hat das Zuwanderungsgesetz die Einrichtung von Härtefallkommissionen auf Landesebene auf 5 Jahre befristet. Dies ermöglicht eine kritische Bewertung der Arbeit der Härtefallkommissionen. Damit ist die Weigerung der Hessen-CDU, eine Härtefallkommission einzurichten, nicht mehr haltbar.