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02.12.2021
Landesmitgliederversammlung

TNT bei einer Messung im Fließgewässer festgestellt. Problematik der wasserrechtlichen Genehmigung beim Bau der A49

1. Die LMV ersucht die Hessischen Ministerien für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (planfeststellende Behörde), im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weiterhin vertiefend die Einhaltung der wasserrechtlichen Genehmgung bezüglich der Bauarbeiten auf der A49 (VKE40) Trasse zu prüfen. Dies gilt insbesondere mit Blick darauf, dass alle Auflagen zum Wasserrecht (Verschlechterungsverbot, Altlastensanierung, Nichteinhaltung von Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, Besorgnisgrundsatz) vollumfänglich erfüllt, Widersprüchlichkeiten bei der Sanierung und zum Grundwassermonitoring geklärt und bereits entstandene Probleme aufgearbeitet wurden. Je nach Ergebnis der Prüfungen können daraus auch Handlungsmöglichkeiten entstehen.
2. Die bisher stattgefundenden Gespräche werden von den Beteiligten positiv gesehen und werden deshalb intensiviert und erweitert fortgeführt.