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10.12.2011
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Verantwortung bei öffentlichen Vergaben wahrnehmen: Für fairen Wettbewerb, gute Arbeitsbedingungen und Umweltschutz sorgen – CDU-Filz unterbinden!

1. Die Landesmitgliederversammlung stellt fest, dass öffentliche Auftraggeber in Deutschland jährlich Aufträge im Volumen von 360 Milliarden Euro vergeben und damit über eine erhebliche Marktmacht verfügen. Es ist erste Pflicht der vergaberechtlichen Vorschriften auf allen politischen Ebenen, für Transparenz und fairen Wettbewerb zu sorgen und durch klare soziale und ökologische Kriterien einen Beitrag zu guten Arbeitsbedingungen sowie Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

2. Die Landesmitgliederversammlung spricht sich für ein Vergabegesetz aus, das ökologische und soziale Kriterien im Vergaberecht verankert. Um für die ausschreibenden Behörden, für die Unter-nehmen und für die Beschäftigten einheitliche und verlässliche Regelungen zu schaffen, ist ein bundesweites Tariftreuegesetz nötig. Es ist außerdem notwendig, das Tariftreuegesetz durch ein bundesweites Korruptionsregister zu ergänzen. So können Unternehmen, die gegen die Grundsätze des fairen Wettbewerbs verstoßen haben, wirksam von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

3. Die Landesmitgliederversammlung fordert die Landtagsfraktion auf, sich auf Landesebene für die Ergänzung des Vergaberechts um ökologische und soziale Kriterien einzusetzen; dies ist insbesondere nötig, solange es keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt. Wir wollen einen Aktionsplan für umweltfreundliche Beschaffung mit klaren Zielvorgaben, einheitlichen und aktuellen Arbeitshilfen, besseren Fortbildungs- und Vernetzungsmöglichkeiten sowie einer zentralen Service- und Beratungsstelle, um soziale und ökologische Vergabe rechtssicher und praxistauglich zu gestalten.

4. Für Kommunen, die Aufgaben in Eigenregie erledigen oder anderen Kommunen, kommunalen Betrieben oder Zweckverbänden übertragen, soll es keine Ausschreibungspflicht geben. Die inter-kommunale Zusammenarbeit ohne Beteiligung Privater soll vom Vergaberechtsregime der EU ausgenommen bleiben.

5. Neben klaren Kriterien für die umweltfreundliche Beschaffung sollen öffentliche Bau- und Dienst-leistungsaufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die die in Deutschland geltenden allge-meinverbindlichen Tarifverträge und die gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz einhalten. Die Landesmitgliederversammlung fordert die Landtagsfraktion auf zu prüfen, wie die o.g. Ziele durch Vorlage einer gesetzlichen Regelung am besten erreicht werden können.

6. Die Landesmitgliederversammlung kritisiert scharf, dass im Verantwortungsbereich der Landes-regierung zahlreiche Aufträge im zweistelligen Millionenbereich, insbesondere in den Sektoren IT und Polizei, rechtswidrig vergeben worden sind und in zahlreichen Fällen davon Personen oder Firmen profitierten, die in einem Zusammenhang zu maßgeblichen Persönlichkeiten der hessischen CDU stehen.

7. Die Landesmitgliederversammlung begrüßt, dass die GRÜNE Landtagsfraktion die Aufklärung dieser rechtswidrigen Auftragsvergaben im IT-Bereich gegen den erheblichen Widerstand der Landesregierung durchgesetzt hat. Aufgrund des GRÜNEN Drucks hat die Landesregierung die Rechtswidrigkeit dieser Vergaben nach anfänglichem Leugnen eingeräumt und die im Fünf-Punkte-Plan von Finanzminister Dr. Schäfer (CDU) dargelegten Maßnahmen ergriffen.

8. Die Landesmitgliederversammlung fordert die Landtagsfraktion auf, die Auftragsvergaben der Landesregierung auch in anderen Bereichen zu überprüfen. Der Rechtsrahmen für Auftragsvergaben beim Land und bei den Kommunen ist so zu gestalten, dass öffentliche Aufträge transparent und fair vergeben werden. Gerade weil es sich um das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler handelt, muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein, dass der Wettbewerb nicht durch Umgehung der Vergaberichtlinien und Aushöhlung der Transparenzvorschriften ausgehöhlt werden kann. Freihändige Auftragsvergaben sind die Ausnahme und dürfen nicht zur Regel werden, wenn der Korruption wirksam vorgebeugt werden soll.