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13.05.2019
Landesmitgliederversammlung

Seenotrettung als humanitäre Verpflichtung und Geflüchteten aus Kriegs- und Krisengebieten Schutz gewähren

Das Recht auf Leben und Sicherheit ist ein fundamentales Recht – auch auf dem Meer. Die NGOs
vor Ort helfen Menschen in Not, wo Staaten es nicht tun.

Solange sich auf EU-Ebene kein Fortschritt in den Verhandlungen abzeichnet, müssen die nicht-
staatlichen Seenotrettungs-Organisationen unterstützt werden, statt sie mit haltlosen
Anschuldigungen zu überziehen und ihre Rettungsmissionen zu behindern.

Es ist eine unerträgliche Schande, dass tausende Menschen auf der Flucht nach Europa im Mittelmeer ertrinken und es bislang keine europäische Lösung für das Thema Seenotrettung gibt. Im Mittelmeer sind seit 2014 mehr als 18.000 Geflüchtete ertrunken. Die Route wird immer gefährlicher seitdem Nichtregierungsorganisationen (NGOs) daran gehindert werden, Menschen zu retten.

Wir fordern, folgende Initiativen zu ergreifen:

  1. Die Bundesregierung muss sich in der EU und bei den Mitgliedstaaten für den Aufbau eines europäisch organisierten und finanzierten zivilen Seenotrettungssystems einsetzen.
  2. Die Bundesregierung muss sich für einen an humanitären und rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Verteilmechanismus von allen aus Seenot geretteten Menschen einsetzen. Die Geflüchteten müssen nach einem fairen System auf alle Länder der EU verteilt werden. Die Staaten, in denen die Geflüchteten ankommen, dürfen mit der Aufnahme und Unterbringung nicht alleine gelassen werden.
  3. Bis es zu einer solchen Lösung kommt, sollte auf europäischer Ebene eine „Koalition der Willigen“ angestrebt werden, in der sich Staaten zur Aufnahme von Kontingenten verpflichten, um die aufnehmenden Länder zu unterstützen und somit Flüchtlingen einen sicheren Hafen zu gewähren.
  4. Die Bundesregierung sollte Teil dieser Koalition der Willigen sein. Mindestens sollte es die Bundesregierung im Rahmen des § 23 Aufenthaltsgesetz aber ermöglichen, dass Bundesländer oder Kommunen, die dazu bereit sind, Geflüchtete aufnehmen und ihnen ein Asylverfahren zu ermöglichen, dies machen dürfen.
  5. Sollte diese zwingende rechtliche Voraussetzung vorliegen, sprechen wir uns dafür aus, dass sich das Land Hessen daran beteiligt und sich die Landtagsfraktion innerhalb der hessischen Koalition dafür einsetzt.

Hierzu soll von der Landtagsfraktion geprüft werden, ob das im Koalitionsvertrag vorgesehene Landesaufnahmeprogramm dafür genutzt werden kann, im Resettlement-Verfahren in Zusammenarbeit mit dem UNHCR Menschen aus den im Krieg in Libyen äußerst gefährdeten Lagern herauszuholen, um so die Seenotrettung erst gar nicht notwendig zu machen oder ob es – wie ursprünglich geplant – für andere vulnerable Gruppen genutzt werden sollte.