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11.03.2019
Parteirat

Europäisches Umweltrecht – Wert und Verantwortung

Die europäische Gemeinschaft ist eine Werte-Union. Das zeigt sich besonders deutlich am Umweltrecht. Hier sind schon früh wichtige Weichen gestellt worden mit der Verankerung des Vorsorgeprinzips und des Verursacherprinzips. Vorausschauender und verantwortlicher Umgang mit unseren Lebensgrundlagen Wasser, Luft, Boden, Arten- und Lebensraumvielfalt in einem vielfältig strukturierten Europa bilden die Klammer für politische Rahmenbedingungen und Gesetze. Auch der Eigenwert der Natur verlangt ein hohes Maß an Verantwortung besonders mit Blick auf kommende Generationen.

Die Herausforderungen sind sehr groß und die Ziele sind nur mit noch stärkeren Anstrengungen zu erreichen. Dabei ist es wichtig, die Ansprüche nicht zu senken.

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die alle Gewässer europaweit in einen guten ökologischen und strukturellen Zustand bringen soll und die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH), die Lebensräume und Arten schützen soll, gelten seit Jahrzehnten. Ohne sie wäre der Zustand der Gewässer und Lebensräume heute deutlich schlechter. Ihre Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen und es geht noch mehr.

Die aktuelle Debatte um Grenzwerte für Luftschadstoffe zeigt, wie schnell manche Personen und Parteien die Ziele aufweichen würden, wenn allein wirtschaftliche Interessen gelten würden.

Die Landwirtschaft, in der hohe finanzielle Mittel Fehlanreize setzen, entzieht sich bisher einer Agrar- und Ernährungswende. Sie braucht Einschränkung, wenn es um Zulassung und Verwendung von Pestiziden geht oder wenn Trinkwasser durch Nitrat aus Überdüngung belastet ist. Oftmals geht es hier um Vollzug bestehender Gesetze. Auch ihre Steuerung über Finanzmittel muss grundsätzlich überdacht werden.

Mit zunehmender Vehemenz wird derzeit auch die Debatte um Planungsbeschleunigung für Großprojekte geführt. Unser gestuftes deutsches und europäisches Planungsrecht gewährleistet die Berücksichtigung öffentlicher Belange. Immer wieder wird zu Unrecht behauptet, dass Klagen der Umweltverbände das größte Hindernis für zügige Umsetzungen darstellten.

Wachsende Probleme, zum Beispiel die zunehmende Vermüllung der Umwelt durch Plastik, sind nur gemeinschaftlich lösbar. Eine umfassende Kreislaufwirtschaft in Europa mit definierten Zielen zu Abfallvermeidung, Mehrwegverfahren und Recyclingquoten gehören dazu.

Umweltschutz ist Gesundheitsschutz für alle Menschen. Gerade die Schwächsten wie Kinder, kranke und alte Menschen haben ihn am nötigsten. Sie brauchen unsere Fürsorge.

Nachhaltiges Handeln, das Ökologie, Soziales und Wirtschaft gleichrangig berücksichtigt, ist unerlässlich, um Europa zukunftsfähig und enkeltauglich zu machen. Das Umweltrecht mit seinen Gesetzen soll auch dazu dienen, den Stellenwert der Umwelt in diesem Balanceakt zu gewährleisten. Die Vereinten Nationen, also die Weltgemeinschaft, hat sich auf 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG) verständigt und damit verpflichtet, gemeinsam die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung weltweit zu schaffen. Diese Ziele müssen viel bewußter und engagierter international, in Europa, Deutschland und in Hessen umgesetzt werden.

Nur hohe und in Europa allgemein gültige Standards der Umweltgesetzgebung sichern den Bürgerinnen und Bürgern auf Dauer ein gesundes Leben mit guten und gleichwertigen Lebensbedingungen. Auf Basis des Vorsorgeprinzips können sie die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft fördern. Hohe Standards sind der Treiber für Innovationen.

 

Der Parteirat von Bündnis 90 /Die Grünen Hessen stellt fest:

Hohe Umweltstandards, definiert über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen, in der Europäischen Union sind ein wichtiges Gut und dürfen nicht leichtfertig in Frage gestellt werden. Wir GRÜNE arbeiten auf allen Ebenen an ihrer Umsetzung und Einhaltung.

Vorsorge- und Verursacherprinzip sind die Säulen der Umweltpolitik und sollen es bleiben. Bestrebungen von Teilen der Wirtschaft und FDP das Vorsorgeprinzip durch ein Innovationsprinzip zu ersetzen oder einschränkend zu ergänzen, lehnen wir ab.

Wissenschaft und Technik entwickeln sich und können selbstverständlich kritisch hinterfragt werden. Stimmungsmache, Fake-News, Diskreditierung von wissenschaftlichen Grundlagen und Verfahren lehnen wir ab.

Geltende europäische Gesetze z.B. zur Reinhaltung unserer Luft und unserer Gewässer sowie zum Arten- und Lebensraumschutz müssen eingehalten werden. Diejenigen, die Verstöße einklagen und Gerichtsentscheide herbeiführen, wie die Deutsche Umwelthilfe, sind ein wichtiger Teil unserer Demokratie und zu respektieren.

Planungsbeschleunigung darf nicht auf Kosten von Bürgerbeteiligung und der Umwelt erfolgen.

Europa, Deutschland und Hessen haben sich auf Nachhaltigkeitsstrategien verständigt. Diese sollen engagiert umgesetzt werden.

Wir begrüßen ausdrücklich das Engagement von Schülerinnen und Schülern, von Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden für Klima- und Umweltschutz lokal und europaweit.

Umwelt- und Klimaschutz sind globale Aufgaben und Europa muss dabei gemeinsam und vorbildlich voran gehen.