Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben darum gebeten, dass wir zu diesem Tagesordnungspunkt doch noch eine kurze Aussprache durchführen, weil wir glauben, man muss schon begründen, warum man sich bei einem Gesetzgebungsverfahren der Stimme enthält.
Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf, der von CDU und FDP hier vorgelegt worden ist, zu kurz springt. Er reagiert nicht auf die zukünftige Entwicklung im Beamtenrecht und hat von daher dringenden Nachregelungsbedarf. Gleichwohl sehe ich – deswegen auch nur die Enthaltung –, dass das Gesetz zum Ende des Jahres ausläuft und dass die Regierungsfraktionen natürlich für ein Gesetz sorgen müssen, das Gültigkeit hat.
Wir haben im Bereich der Verwaltungsfachhochschulen dringenden Diskussionsbedarf. Wir haben als Fraktion schon in der 16. Wahlperiode den Versuch gemacht, diesen Bereich neu zu regeln, und haben einen Gesetzentwurf ins Verfahren eingebracht, der die Verwaltungsfachhochschulen dem Hochschulgesetz unterwirft. Diesen Pfad müssen wir im nächsten Jahr weiter diskutieren, weil wir dann auch über die Reformen im Beamtenrecht reden werden. Das erste Dienstrechtsmodernisierungsgesetz haben Sie schon vorgelegt, ein zweites und ein drittes drohen – oder haben die Regierungsfraktionen angekündigt; ich weiß nicht, wie man es nennen soll.
Herr Minister, wenn wir die Debatte ernst nehmen, die auch die Mediatoren im Bereich des Beamtenrechts angestoßen haben, die Frage moderner Elemente im Beamtenrecht, die Frage, die uns allen wichtig war, dass wir die Möglichkeit schaffen, von privat zu öffentlich zu wechseln, aber auch von öffentlich zu privat zu wechseln, dann müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir den Menschen, die wir an den Verwaltungsfachhochschulen ausbilden, die Möglichkeit geben, so ausgebildet zu werden, dass sie nachher auch in der Privatwirtschaft anschlussfähig sind, oder diejenigen, die aus der Privatwirtschaft kommen, so ausbilden, dass wir sie auch im öffentlichen Dienst verwenden können. Von daher ist es aller Ehren wert, wenn wir diesen Bereich noch einmal aufrufen und diskutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe in der Anhörung gut zugehört. Es gab eine große Schar von Anzuhörenden, die gesagt hat: Genau so, wie ihr das regelt, ist es richtig. – Dem muss man nicht immer folgen, wenn es viele gibt, die das sagen. Man muss natürlich auch immer schauen, wer dort argumentiert hat. Es waren die Kommunalen Spitzenverbände, die Interessenvertreter der Hochschulen, der Fachhochschulen. Aber ich glaube, dem muss man nicht folgen. Denn das Argument, das man vorträgt – man will so bleiben, wie man ist –, zieht letztendlich nicht, wenn man die Verwaltungsfachhochschulen auf die Zukunft eichen will und sie so aufstellen will, dass wir zukünftig an den Verwaltungsfachhochschulen Menschen ausbilden, die dann auch den neuen Gegebenheiten im Beamtenrecht Rechnung tragen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist also nicht richtig, wenn sich die Kollegen der großen Fraktionen des Hauses, von Dr. Wagner von der CDU bis Walter Spieß, aber auch die Linkspartei unterhaken und sozusagen im Gleichschritt das Lied singen: „Ich will so bleiben, wie ich bin“. Da muss man hellhörig werden.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Günter Rudolph (SPD) und Janine Wissler (DIE LINKE))
Wenn man Systeme auf Zukunft eichen will, wenn man unsere Ausbildung für die Zukunft fit machen will, dann muss man weiterdenken, dann muss man die Anschlussfähigkeit im Blick haben, dann muss man schauen, dass wir auch die Übergänge von privat zu öffentlich, von öffentlich zu privat organisieren. Ich nenne einmal die Stichworte Bachelor, Master, also Bologna-Prozess, und anderes. Da müssen wir weiter diskutieren.
Deswegen werden wir uns bei dem Gesetzentwurf nur enthalten. Wir kündigen aber schon an, dass wir den Gesetzentwurf aus der 16. Wahlperiode überarbeiten und dem Hause vorlegen werden – dann, wenn wir auch über die Modernisierung des Beamtenrechts insgesamt reden werden. Da passt er hin, und da kann man ihn auch inhaltlich richtig diskutieren. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Frank Lortz:
Herr Kollege Frömmrich, herzlichen Dank.