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15.12.2011

Andreas Jürgens: Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf wurde von den Sachverständigen weniger darüber geredet, was in Ihrem eher unspektakulären Entwurf steht, als vielmehr darüber, was alles fehlt. Wir haben aktuell vom Hessischen Städte- und Gemeindebund – er hat uns angeschrieben – erhebliche Kritik an der vorgesehenen Regelung zur Kostenerstattung in § 28 gehört.

In der Praxis gibt es offensichtlich erhebliche Unterschiede. Wie es immer ist, geht es um die Kosten, die eine Gemeinde der anderen zu erstatten hat, z. B. wenn ein Kind in der einen Gemeinde wohnt und in der anderen den Kindergarten besucht. Wie es immer ist: Für den, der es bezahlen muss, ist es zu viel, und für den, der es bekommt, ist es zu wenig. Wir meinen, hier müssen die Kommunen selbst zu tragfähigen und möglichst einvernehmlichen Lösungen kommen.

Allerdings kann das aus unserer Sicht nicht bedeuten, dass der Herr Minister einfach zuschaut und nichts macht.

(Zuruf von Stefan Grüttner, Sozialminister)

Wieder einmal war es die Opposition, die durch eine Kleine Anfrage überhaupt erst eine gewisse Faktengrundlage geschaffen hat. Jetzt kommt es darauf an, dass der Herr Minister den Diskussionsprozess mit den Vertretern der Gemeinden fördert und nicht, wie bisher, in Untätigkeit verharrt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe schon gesagt, das Wichtigste an dem Gesetzentwurf ist eigentlich das, was nicht drinsteht. Aus unserer Sicht ist ein wesentliches Versäumnis die mangelnde Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Es war schon bemerkenswert: Am Vormittag des 1. Dezembers präsentierte Minister Grüttner in Bad Nauheim den Entwurf eines hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich habe ihn mitgebracht. Dort findet sich auf Seite 29 folgender bemerkenswerter Satz, den ich hier zitieren möchte:

Seit Geltung der UN-Behindertenrechtskonvention werden in Hessen, die in diesem Zeitraum erarbeiteten Gesetzentwürfe auch im Hinblick auf ihre Konformität mit der Konvention überprüft.

So weit, so gut. Nach der Konvention ist Hessen schließlich dazu verpflichtet. Es geht dann weiter:

Auch bei der Novellierung anderer Gesetze (Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches) wird geprüft, inwiefern Anpassungen oder Neufassungen von Landesnormen an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich sind.

Das verkündete der Minister am 1. Dezember 2011 vormittags. Am 1. Dezember 2011 nachmittags, also an dem gleichen Tag, wird genau dieser Gesetzentwurf, der hier zur Überprüfung angekündigt wurde, im Sozialpolitischen Ausschuss behandelt. Dabei stellten wir natürlich fest: Der Entwurf des Herrn Minister Grüttner enthält keinerlei Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention.

Das wollte meine Fraktion dann mit einem Änderungsantrag korrigieren. Wir haben mit dem Änderungsantrag vorgeschlagen, die Inklusion in die Zielsetzung des Gesetzes und in die Aufgaben der Einrichtungen aufzunehmen. Außerdem wollten wir die Förderung der Einrichtungen an die Einhaltung der Barrierefreiheit binden. Das ist in der Regel die Voraussetzung für eine Inklusion. Das sollte zumindest als Regelprinzip mit Ausnahmemöglichkeiten dann gelten, wenn die Einhaltung z. B. aus typografischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist.

Dieser Änderungsantrag meiner Fraktion wurde von der Mehrheit der Fraktionen der CDU und der FDP plötzlich abgelehnt. Das ist aus unserer Sicht völlig unverständlich. Denn in dem Entwurf des Aktionsplans heißt es in Bezug auf die Kindertagesstätten:

Alle Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippen, Kitas, Horte etc.) müssen grundsätzlich dazu ausgerüstet werden, um alle Kinder der jeweiligen Altersgruppe aufnehmen zu können.

Das können Sie auf Seite 53 des Entwurfs des Aktionsplans nachlesen.

Am Vormittag wurden also Versprechen abgegeben, die am Nachmittag bereits gebrochen wurden. Den schönen Worten folgen keine Taten. Ein Minister, der seine eigenen Worte noch an demselben Tag durch seine eigenen Taten Lügen straft, ist wohl auch in der wendungsreichen schwarz-gelben Landesregierung ziemlich einmalig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Willi van Ooyen und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP sind im Sozialpolitischen Ausschuss inzwischen ohnehin zum Prinzip der Fundamentalablehnung übergegangen. Was immer die Opposition vorschlägt, wird aus Prinzip abgelehnt, auch wenn es richtig ist. Dafür findet sich ein Beispiel in dem Entwurf des Aktionsplans.

Noch im September 2001 hat die Mehrheit einen Antrag meiner Fraktion zur Umsetzung umfassender Barrierefreiheit abgelehnt. Was schon damals völlig unverständlich war, wird inzwischen zur Farce. Denn der Minister schlägt jetzt im Aktionsplan das vor, was er noch vor einem Vierteljahr abgelehnt hat, nämlich z. B. die Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit und die Vergabe einer Plakette für Barrierefreiheit. Beides sind Vorschläge, die er dankenswerterweise aus unserem Konzept übernommen hat. Aber dann wäre es eigentlich logisch gewesen, im September 2011 dem Antrag, der genau das beinhaltete, zuzustimmen.

(Beifall der Abg. Mürvet Öztürk und Karin Müller (Kassel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich möchte zurückkommen auf den Bereich der Kinder und der Jugendlichen. Geradezu grotesk wird es hinsichtlich der Bildungspolitik. Der Entwurf des Aktionsplans behauptet – ich zitiere –:

Die Transformation der VN-BRK durch den Landesgesetzgeber erfolgt durch das Neue Hessische Schulgesetz, das am 1. August 2011 in Kraft getreten ist.

Wir alle in diesem Haus wissen, dass die Inklusion mit dem neuen Schulgesetz gerade nicht umgesetzt wird. Dass die Schulpolitik dieser Landesregierung von den Menschen als Grottenschlecht angesehen wird, hat seine Ursache sicherlich auch in diesem Punkt.

Herr Grüttner, Sie haben eine Frist bis Ende Januar 2012 gesetzt, um Änderungsvorschläge zum Entwurf des Aktionsplans zu machen. Sie sollten die Frist verlängern – –

(Zuruf des Ministers Stefan Grüttner)

– Bis Ende Januar 2012, das habe ich gesagt.

(Zuruf des Ministers Stefan Grüttner)

– Von mir aus auch bis Ende Februar 2012. Das ist egal.

Ich finde, Sie sollten die Frist bis Ende 2013 verlängern. Denn dann kann die neue Landesregierung, die Anfang 2014 gebildet werden wird, einen Aktionsplan vorlegen, der diesen Namen verdient. Denn Sie können es nicht, und Sie wollen es nicht. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)