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12.04.2018

Wohnungspolitik: Mietpreisbremse gilt nach wie vor in Hessen und wird aktualisiert

Die GRÜNEN im Landtag finden es richtig, dass die Verordnung zur Mietpreisbremse in Hessen aktualisiert wird, um Unklarheiten auszuräumen. Das kündigte die hessische Wohnungsbauministerin Priska Hinz (GRÜNE) heute im Umweltausschuss an. „Es ist gut, dass die Landesregierung hier schnell und umsichtig handelt“, erklärt Angela Dorn, Obfrau der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Umweltausschuss. „Auf Grundlage neuer Daten können wir genauer sagen, in welchen Kommunen großer Preisdruck bei den Mieten herrscht und wo eine Deckelung der Mieterhöhung benötigt wird. Denn es kann nicht sein, dass sich nur noch gut oder sehr gut Verdienende eine Wohnung in bestimmten Stadtteilen von Frankfurt, Wiesbaden oder Darmstadt leisten können und alle anderen in die Außenbezirke verdrängt werden.“

Weiterhin weisen die GRÜNEN darauf hin, dass die Mietpreisbremse in Hessen weiterhin Gültigkeit habe. „Es gibt überhaupt keinen Grund, hier einen solchen Sturm im Wasserglas zu veranstalten, wie die SPD es tut. Die Landesregierung hat umgesetzt, was das Bundesgesetz vorgibt. Es wurde ausführlich begründet und differenziert, wo die Mietpreisbremse gilt. Auch unter SPD-geführten Regierungen in Hessen wurden immer Verordnungen ohne Begründung veröffentlicht, und auch andere Bundesländer haben im aktuellen Fall keine Begründung veröffentlicht. Die SPD sollte sich endlich wieder auf die Sache konzentrieren und in der Großen Koalition dafür sorgen, dass die Mietpreisbremse auch in Wahrheit bremst, ohne die zahlreichen bisherigen Ausnahmen.“

Nach Auffassung der GRÜNEN müssten die Vorgaben des Bundes für Mietpreisbremse verschärft werden. „Das Gesetz muss dafür sorgen, dass der Vermieter dem Mieter von Anfang an überhöhte Mietforderungen erstatten muss. Und es muss klar sein, dass der Vermieter dem Neumieter die bisherige Miete transparent darlegt und Verstöße gegen die Mietpreisbremse mit Bußgeldern geahndet werden.“

Hintergrund: Das Landgericht Frankfurt hatte in einem Rechtsstreit geurteilt, dass die Mietpreisbremse in einem individuellen Fall keine Anwendung fände. Begründet hatte das Landgericht dies damit, dass die hessische Mietenbegrenzungsverordnung nicht ausreichend begründet sei. Aus Sicht des zuständigen Hessischen Umweltministeriums ist das falsch: Die Verordnung wurde entsprechend der Vorgaben in § 556d Abs. 2 BGB ordnungsgemäß begründet. Die Begründung beruht unter anderem auf einer wissenschaftlichen Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hessische Mietenbegrenzungsverordnung in Kraft trat, lag die gesetzliche geforderte finale Begründung auch vor. In Hessen werden Verordnungen und Gesetze grundsätzlich in ihrem Wortlaut, aber ohne explizite Begründung im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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