„Damit Kinder Kinder bleiben können, wollen wir gesetzlich regeln, dass Kinderlachen und temperamentvolles Spielen in Zukunft nicht mehr rechtlich verboten werden können. Die große Mehrheit der Bevölkerung ist kinderfreundlich, und doch kommt es immer wieder zu Nachbarschaftsstreitigkeiten über angeblich zu ‚laute‘ Kinder. Da es bisher keine gesetzliche Regelung gibt, kann es zu Gerichtsurteilen kommen, durch die die Nutzung von Kindertagesstätten oder Kinderspielplätzen verboten oder eingeschränkt wird. Bisher kann Kinderlärm wie Gewerbelärm behandeltwerden. Das wollen wir ändern: Kinder sind keine Kreissägen. Es kann nicht sein, dass immer nur in Sonntagsreden mehr Kinderfreundlichkeit verlangt wird, wenn es darauf ankommt, aber nichts dafür getan wird“, unterstreicht der familienpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Marcus Bocklet, bei der heutigen Vorstellung des Gesetzentwurfs der Fraktion. „Wir wollen eine klare Vorfahrt für Kinderlachen.“
Aufsehen hatte jüngst ein Fall in Frankfurt erregt, bei dem ein Ehepaar sich durch das Spielen von Kindern so gestört fühlte, dass es Lärmschutzmaßnahmen oder gar die Schließung der Kindertagesstätte forderte. Durch den von den GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurf soll gelten: „Durch kindliches Spielen erzeugter Lärm in und im Bereich von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen, Schulhöfen und anderen Flächen, die überwiegend dem kindlichen Spiel dienen, ist eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung kindlichen Spielens, der in der Regel als natürlich und unvermeidbar hinzunehmen ist.“ „Selbstverständlich“, so Marcus Bocklet, „sind die Kinder so zu erziehen, dass sie Rücksicht auf Nachbarn nehmen. Geräte auf Spielplätzen sind so zu gestalten, dass sie möglichst leise sind und die Spielplätze sollen auch nicht rund um die Uhr genutzt werden dürfen. Klar ist aber, dass die Kinder im Mittelpunkt stehen sollen und ihre Bewegungsfreiheit nicht der Willkür anderer unterworfen werden soll.“
DIE GRÜNEN sehen ganz klar die Möglichkeit zu einer landesrechtlichen Regelung. Die CDU/FDP Landesregierung will aber lediglich eine Bundesratsinitiative einbringen. „Dieses mutlose Verhalten führt zu keiner raschen Lösung, die dringend nötig wäre. Das Land kann selbst handeln. Seit der Änderung des Grundgesetzes sind die Länder für die Regelung von verhaltensbezogenem Lärm zuständig und können deshalb die Äußerungen von Kindern privilegieren. Das Bundesland Berlin hat das bereits so gemacht. Wenn der Spruch ‚Kinderlärm ist Zukunftsmusik‘ tatsächlich in der Wirklichkeit Bestand haben soll, dann ist es an der Zeit, unseren Gesetzentwurf umzusetzen“, fordert Marcus Bocklet.
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