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04.03.2015

Versorgungsstärkungsgesetz - GRÜNE: Gesundheitsversorgung stärken, Gesetzentwurf nachbessern

Krankenhaus, GesundheitspolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht beim „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, der am 5. März 2015 in erster Lesung im Bundestag eingebracht wird, positive Ansätze, allerdings auch umfangreichen Nachbesserungsbedarf. „Es ist richtig und wichtig, sich genauer mit Fragen von möglicher Über- und Unterversorgung auseinanderzusetzen. Allerdings müssen die Bedarfsplanung und die Definition von Über- und Unterversorgung nach wissenschaftlichen Kriterien sowie anhand regionaler Gegebenheiten erfolgen“, erklärt Marcus Bocklet, gesundheitspolitischer Sprecher der GRÜNEN. „Insbesondere im Bereich der Psychotherapeutinnen und -therapeuten wäre ein Abbau von Praxen aber falsch. Hier spiegeln die der Versorgungsplanung zugrunde liegenden Zahlen nicht den wirklichen Bedarf wider. Daher sind in diesem Bereich eine Ausnahmeregelung sowie eine Erneuerung der Planungsgrundlage nötig.“

Eine verlässliche Gesundheitsversorgung und der Zugang aller zu guten Gesundheitsleistungen müssen zentrale Ziele einer guten Gesundheitspolitik sein. „Insgesamt wäre für eine Verbesserung unserer Gesundheitsversorgung eine stärkere Vernetzung der verschiedenen ambulanten Gesundheitsangebote und der Krankenhäuser dringend notwendig. Dies wird im vorliegenden Gesetzentwurf leider nicht angegangen“, konstatiert Bocklet.

„Mit der geplanten Einrichtung von Terminservicestellen, die Patientinnen und Patienten kontaktieren können, wenn sie nicht zeitnah einen Facharzttermin bekommen, gesteht die Bundesregierung endlich ein, dass gesetzlich Versicherte häufig Schwierigkeiten und lange Wartezeiten bei der Vereinbarung eines Facharzttermins haben. Dies wurde lange bestritten. Allerdings müssten insgesamt mehr Anreize geschaffen werden, um eine wirkliche Gleichbehandlung von Kassen- und Privatpatienten zu erreichen. Eine gerechte Antwort auf diese und andere soziale Fragen ist die GRÜNE Bürgerversicherung“, stellt Bocklet fest.

Der Bundesrat hat bereits Anfang Februar umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf gefordert. Im Gegensatz zu den Ländern vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig sei. Dazu Bocklet: „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung so wichtige Entscheidungen ohne Beteiligung der Länder treffen will. Schon gar nicht dann, wenn sie diese möglicherweise zu zusätzlichen Zahlungen verpflichtet.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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