„Die Landesregierung will 19 Gesetze, die zum 31.12. auslaufen, verlängern. Sehr problematisch ist aus Sicht meiner Fraktion die Zusammenfassung von unterschiedlichen Gesetzen, die im Landtag auch völlig unterschiedlichen Ausschüssen zugeordnet sind, in einem Artikelgesetz. Damit wird den an sich zuständigen Fachausschüssen die Möglichkeit verwehrt, sich jeweils mit den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Gesetzen zu beschäftigen“, so der rechtspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens in der heutigen Plenardebatte.
„In einigen Fällen sieht die Landesregierung durchaus größeren Veränderungsbedarf an einzelnen Gesetzen und verlängert sie daher für weniger als die üblichen fünf Jahre. Das ÖPNV-Gesetz soll umfassend novelliert werden und wird deshalb nur für ein Jahr bis 31.12.2012 verlängert. Wir halten das für richtig und sehen der ÖPNV-Novelle mit Interesse entgegen. Interessant ist die begrenzte Verlängerung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und vor allem des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes bis jeweils Ende 2013. Diese begrenzte Verlängerung fällt praktisch mit dem Ende der Wahlperiode zusammen. Dies signalisiert, dass die Landesregierung noch während ihrer Amtszeit hier zu Neuregelungen kommen will.“
„Deshalb ist aber auch bemerkenswert, wo die Landesregierung zwar Änderungsbedarf sieht, gleichwohl das Gesetz aber um volle fünf Jahre verlängern will. Das bedeutet im Klartext, dass diese Landesregierung während ihrer eigenen Amtszeit, die im Januar 2014 endet, nichts mehr tun wird, sondern dies der nächsten Landesregierung überlassen will. Das gilt für das Transplantationsgesetz. Erst kürzlich hat der Sozialminister gefordert, die geltende erweiterte Zustimmungslösung bei der Transplantation durch eine Widerspruchslösung zu ersetzen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf wissen wir: Der Minister glaubt selbst nicht, dass er sich noch während seiner Amtszeit durchsetzen wird. Die für notwendig erachtete Änderung wird auf die lange Bank nach der Wahlperiode verschoben. Das andere ist das Ersatzschulfinanzierungsgesetz. Auch hier ist erheblicher Änderungsbedarf völlig unstreitig. Den Ersatzschulen war in Aussicht gestellt worden, das Gesetz nur um ein Jahr zu verlängern. Auch hier bedeutet die vorgesehene Verlängerung über die Wahlperiode hinaus, dass die Kultusministerin eine Lösung in ihrer Amtszeit nicht mehr herbeiführen will. Ein überforderte Kultusministerin, die ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen will, und ein Sozialminister, der die Backen aufbläst aber nicht pfeifen mag. Ich verstehe gut, dass diese Bankrotterklärung zweier Minister in einem unübersichtlichen Sammelgesetz verstecken werden sollte“ so Jürgens.
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