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23.11.2017

Verkaufsoffene Sonntage: Soziales Zusammenleben sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen

Die GRÜNEN im Landtag wollen Sonn-und Feiertage weiterhin für die persönliche Erholung und das soziale Zusammenleben schützen. „In unserer beschleunigten Gesellschaft ist es immer schwieriger zur Ruhe kommen, Zeit mit der Familie verbringen und richtig abzuschalten. Dazu tragen natürlich auch immer flexiblere Arbeitszeitregelungen, eine ständige Erreichbarkeit und ein steigender Druck in der Arbeitswelt zu bei. Deshalb finden wir GRÜNE es wichtig, Sonn- und Feiertage weiterhin zu schützen– insbesondere auch um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht weiter zu belasten“, erklärt Kaya Kinkel, wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Fest steht, dass wir hier auf Landesebene nicht im luftleeren Raum entscheiden können. Dass der Schutz des Sonntags und des anerkannten Feiertags nach wie vor gilt, hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Berliner Ladenöffnungszeitengesetz bestätigt. Und zwar nicht nur aus Gründen der Religionsausübung, sondern zur Arbeitsruhe und um das soziale Zusammenleben zu ermöglichen und zu sichern.“

„Das Urteil zu Berlin besagt ganz deutlich, eine Öffnung an einem Sonntag darf nicht dazu führen, dass dieser ein Werktag wie jeder andere wird. Der Verkauf an einem Sonntag muss einen Anlass über das reine Einkaufsinteresse hinaus haben. In einigen hessischen Kommunen ist die Sonntagsöffnung an Klagen der Gewerkschaften und Kirchen gescheitert, da der enge Zusammenhang zu einem besonderen Anlass nicht immer klar zu erkennen war. Wenn geplante Öffnungen kurzfristig abgesagt werden müssen, weil sie gerichtlich untersagt werden, ist das eine ärgerliche Situation für alle Beteiligten“, betont Kinkel. „Wir Grünen sind der Meinung, dass sich solche Probleme am besten vor Ort lösen lassen – mit den Gewerkschaften vor Ort, dem Einzelhandel, den beteiligten Firmen und Betriebsräten sowie den Kirchen. Um den Kommunen hier Planungssicherheit zu geben, regen wir in unserem Antrag an, sich auf kommunaler Ebene mit allen Gruppen frühzeitig auf die maximal vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr zu verständigen. Rheinland-Pfalz, wo diese Regelung praktiziert wird, hat damit das Klagerisiko stark verringert. Es gibt Planungssicherheit und es spart Gerichtskosten.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

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