Für die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die heute erfolgte rechtliche Anpassung der Landesgesetze an das Tiergesundheitsgesetz ein wichtiger Schritt zu einer artgerechten Nutztierhaltung. Schwerpunkt des Gesetzes ist die Vorbeugung von Tierseuchen. „Der Prävention von Tierseuchen kommt angesichts der Globalisierung der Märkte eine immer größere Bedeutung zu“, erklärt dazu Ursula Hammann, tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN. Der Handel mit Tieren und tierischen Produkten sei innerhalb der EU in den letzten Jahren stetig gestiegen, so dass neue Vorkehrungen für den Schutz von Menschen und Tieren vor Seuchen notwendig seien.
Hammann erinnerte in ihrer Rede im Plenum daran, dass es in den vergangenen Jahren durch Tierseuchen wie BSE, Schweinepest oder Vogelgrippe zu massenhaften Tötungen von Tieren gekommen sei. Sie begrüßte, dass laut dem Gesetz eine Instanz geschaffen werden soll, die solche Maßnahmen auf ihre ethische Richtigkeit hin überprüft. „Es geht darum, dass Tiere im Seuchenfall nur dann getötet werden, wenn keinerlei Zweifel mehr an der Notwendigkeit bestehen.“
Allerdings sieht Hammann auch die Tierhalter in der Verantwortung. Zu einem Gesundheitsschutz gehöre auch „eine Tierhaltung, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert. Werden Tiere artgerecht gehalten, dient dies der Tiergesundheit. Das sind wir den Tieren schuldig.“ Der von der Landesregierung vorgesehene Runde Tisch Tierwohl werde dieser Frage nachgehen.
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