Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigt, dass der Schutz des Grund- und Trinkwassers bei der Entsorgung von Salzabwässern aus der Kaliindustrie den höchsten Stellenwert hat. „Der Vier-Phasen-Plan zur Lösung der Salzwasserproblematik setzt voraus, dass dieser Schutz garantiert ist. Bei Erfüllung dieser Voraussetzung kann der Plan ein wirksames Gesamtkonzept darstellen, das den Umweltschutz maßgeblich voranbringt, ohne Arbeitsplätze über Gebühr zu gefährden“, erläutert Sigrid Erfurth, Sprecherin für den Schutz der Werra in der GRÜNEN Landtagsfraktion. „Das Maßnahmenpaket ersetzt allerdings in keiner Weise die umweltrechtliche Prüfung der Genehmigungen für das Versenken von Salzabwasser in den Untergrund. Der Vier-Phasen-Plan ist kein Freifahrtschein.“ „Das Unternehmen K+S steht in der Pflicht, die entscheidenden Unterlagen vollständig bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen“, so Erfurth weiter. Bisher liege noch kein Antrag auf Verlängerung der Versenkerlaubnis beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) Kassel vor. „Wir sind zuversichtlich, dass das RP auf der Grundlage der dann vorliegenden Unterlagen gewissenhaft nach den verwaltungsrechtlich vorgegebenen Regeln über eine weitere Genehmigung entscheidet“, so Erfurth weiter. „Dazu muss K+S aber erst einmal lückenlos und vollständig beweisen, dass eine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers ausgeschlossen werden kann. Hier greift das Verursacherprinzip. Auch darüber, ob und in welchem Umfang die derzeit gültige Versenkerlaubnis widerrufen werden muss, entscheidet das RP nach Abwägung aller relevanten Umstände“ DIE GRÜNEN finden es abenteuerlich, dass die Linke im Landtag erneut wider besseres Wissen versucht, den Eindruck zu erwecken, Umweltministerin Priska Hinz habe Unterlagen zurückgehalten. Richtig ist, dass die Ministerin und auch das Regierungspräsidium keine Einwände gegen die Freigabe des betreffenden Gutachtens hatten, K+S aber gegen die Herausgabe der Unterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz klagte. Daher musste ein Gericht über die Freigabe der Unterlagen entscheiden, das Ministerium durfte sie schlicht nicht herausgeben.
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