Als „dauerhafte, bewusste Ignoranz“ vorhandener Gerichtsurteile hat die GRÜNE Landtagsfraktion die erneute Kritik der SPD-Fraktion an den Rückkehrmöglichkeiten der laufenden 5.bis 7. Klassen an Gymnasien bezeichnet. „Auch die SPD weiß, dass Eltern von Kindern, die mit G8 begonnen haben, Vertrauensschutz genießen. Gegen ihren Willen ist eine Rückkehr zu G9 nicht möglich. So haben das hessische Gerichte entschieden – und diese Urteile sind auch für die SPD bindend, auch wenn dadurch die fröhliche Oppositionsrhetorik gestört wird“, so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner.
Richtig sei, dass durch die Gerichtsurteile das Verfahren zur Rückkehr mit Aufwand verbunden sei. „Bis heute gibt es aber von niemandem – auch nicht von der SPD – einen Vorschlag, wie man es anders hätte machen können.“ Selbst wenn man, wie es die SPD will, alle Schulen zur Rückkehr zu G9 verpflichtet hätte, wäre diese Zwangsbeglückung an die Grenzen des Vertrauensschutzes der Eltern gestoßen, deren Kinder bereits eine G8-Schule besuchen. „Das verschweigt die SPD geflissentlich.“
Mit der von CDU und GRÜNEN vorgelegten Gesetzesänderung werde ein Maximum an Rückkehrmöglichkeiten zu G9 eröffnet. „Was rechtlich machbar ist, wird gemacht.“ Nach vorläufigen Zahlen wollten laut Kultusministerium etwa die Hälfte der Schulen, die zu G9 zurückgekehrt sind, auch laufende Klassen einbeziehen. „Das zeigt, dass unser Gesetz wirkt. Ohne die von der schwarz-grünen Koalition auf den Weg gebrachte Änderungen hätte es für diese Kinder keine Chance auf G9 gegeben.“
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