Inhalt

12.06.2025

Rechnungshofpräsident: Auch Finanzminister hält Pläne für rechtlich nicht möglich

In der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses hat sich Finanzminister Lorz zu den rechtlichen Zweifeln in Bezug auf den Vorschlag geäußert, Uwe Becker zum neuen Präsidenten des Rechnungshofs zu machen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Mathias Wagner:

„Der Finanzminister hat alle unsere rechtlichen Zweifel bestätigt. Weder ist das Amt des Antisemitismus-Beauftragten nach geltender Rechtslage mit dem Amt des Rechnungshofpräsidenten vereinbar noch wird Uwe Becker Vorgänge prüfen können, an denen er als langjähriges Mitglied der Landesregierung selbst mitgewirkt hat. Auch die im Gesetz geforderte formale Qualifikation für das Amt erfüllt er nicht ohne Weiteres.

Bis zur geplanten Wahl des neuen Rechnungshofpräsidenten in der Juni-Sitzung des Landtags sind es gerade einmal noch 14 Tage. Die Landesregierung muss dringend erklären, wie sie mit der Situation umgehen will. Denn gegen geltendes Recht kann der Landtag selbstverständlich keine Person wählen. Und im Hauruck-Verfahren das Rechnungshofgesetz für eine einzelne Person zu ändern, würde dem Ansehen und dem Vertrauen in die Unabhängigkeit des Rechnungshofs schweren Schaden zufügen.

Es ist völlig unverständlich, warum die Landesregierung eine solche Situation herbeigeführt hat. Dass die Neuwahl des Präsidenten ansteht, ist lange bekannt. Offenkundig hat sich die Landesregierung auch um dieses Thema nicht mit der notwendigen Sorgfalt gekümmert.

Wir betonen, dass wir die Person von Uwe Becker kennen und schätzen. Gleichwohl stehen selbstverständlich weder er noch die Landesregierung über den Gesetzen. Dass man das betonen muss, zeigt welche absurde Situation die Landesregierung herbeigeführt hat.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt