Inhalt

21.04.2016

Presserecht – Ermittlungen im Zusammenhang mit BILD nicht skandalisieren

DIE GRÜNEN im Landtag rufen dazu auf, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der BILD-Zeitung nicht zu skandalisieren. „Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nach eigenen Angaben aufgrund der Anzeige einer Privatperson, die mit der Berichterstattung der BILD nicht einverstanden war, Ermittlungen eingeleitet“, erläutert Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Das ist ihre Pflicht und hat, wie die Staatsanwaltschaft  zu Recht mitgeteilt hat, ,nicht das Geringste mit dem Innenministerium zu tun‘. Ein Skandal wäre es, wenn die unabhängige Justiz aus politischer Rücksichtnahme NICHT ermitteln würde, wenn eine Privatperson sich in ihren Rechten beschnitten sieht. Dafür gibt es Gesetze, auch das Grundgesetz sieht das so vor. Ich bin daher auch den vielen Medien dankbar, die besonnen und sachlich über diesen Fall berichtet haben.“

„Ob, wann und wie die Staatsanwaltschaft ermittelt, liegt in ihrer eigener Verantwortung – Politiker sind gut beraten, sich nicht einzumischen, denn die Gewaltenteilung ist ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie“, so Frömmrich weiter. „Das gilt auch für die ebenfalls anhängigen Ermittlungen wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen. Wenn Unterlagen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, in der Zeitung landen, muss ein Polizeipräsident dem nachgehen, sonst macht er sich eines Dienstvergehens schuldig. Wollen wir denn, dass Informationen über Ermittlungen, Einsätze und  Verdächtige jeden Tag in der Zeitung zu lesen sind?“ Völlig unzulässig sei es, wenn in Stellungnahmen beide Ermittlungsvorgänge verknüpft würden. „Gegen einen Journalisten kann schlicht nicht wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen ermittelt werden, er ist kein Geheimnisträger. Das müsste auch die Kollegin Faeser von der SPD wissen.“

„Bei allem Verständnis und Respekt dafür, dass die Opposition selbstverständlich die Aufgabe hat, die Regierung anzugreifen – wer jetzt rechtsstaatliche Ermittlungen mit der Situation in Russland oder der Türkei vergleicht, wo Journalisten reihenweise im Gefängnis landen und sich sogar ihres Lebens nicht sicher sein können, macht sich nicht nur lächerlich, er verhöhnt auch die Pressefreiheit, die er zu schützen vorgibt. Wer jede Gelegenheit nutzt, die Institutionen unseres Rechtsstaats mit billigsten Mitteln zu diskreditieren, darf sich nicht darüber beklagen, wenn das Vertrauen der Menschen in diese Institutionen schwindet. Unsere Verfassung schützt Gewaltenteilung, Meinungs- und Pressefreiheit als hohe Güter. Wir sollten sie ernst nehmen und gemeinsam alles dafür tun, damit das auch zukünftig so bleibt.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt