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03.03.2017

NSU-Untersuchungsausschuss: Fragen zum Disziplinarverfahren und zur Frage der Vernehmung

Die GRÜNEN im Landtag erwarten von der Sitzung des Untersuchungsausschusses des Landtages zum Kasseler NSU-Mord am Montag weitere Erkenntnisse über den Umgang des Landes mit dem damaligen hessischen Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas T., der 2006 am Tattag am Tatort gewesen war, sich aber nicht als Zeuge gemeldet hatte. „Zwei der drei vom Untersuchungsausschuss geladenen Zeugen waren im Innenministerium mit der Frage der Weiterbeschäftigung T.s und dem gegen ihn geführten Disziplinarverfahren befasst“, erläutert Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Oda Scheibelhuber war seinerzeit Staatssekretärin im Innenministerium, der heutige Innen-Staatssekretär Werner Koch leitete die Zentralabteilung und war in dieser Position auch für Personalfragen zuständig.“

Dienstherr T.s war das Landesamt für Verfassungsschutz. Nach den bisherigen Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses war es das Innenministerium als oberste Dienstaufsichtsbehörde, das sich mit Nachdruck für die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens einsetzte und verhinderte, dass T. in den Dienst des Landesamtes hätte zurückkehren dürfen. „Auch mit der Frage der Vernehmung der von T. geführten V-Leute durch die Polizei hat sich unter anderem Scheibelhuber befasst“, so Frömmrich weiter. Ergebnis der Gespräche zwischen Innenministerium, Verfassungsschutz und Ermittlungsbehörden war, dass die V-Leute nicht förmlich vernommen, sondern nur vom Verfassungsschutz selbst befragt werden durften.

Der dritte Zeuge, der heutige Wissenschaftsminister Boris Rhein, war zum Zeitpunkt des Mordes noch nicht im Innenministerium. „Für die Zeit nach dem Auffliegen der NSU-Mörder im November 2011 kann Rhein als damaliger Innenminister über die Zusammenarbeit der hessischen Behörden mit dem Generalbundesanwalt bei den Ermittlungen berichten. Er war auch maßgeblich dafür verantwortlich, dass Hessen aufgrund der Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Mordserie eine Neuausrichtung des Verfassungsschutzes einleitete. Die bisherige Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss hat bestätigt, dass der Verfassungsschutz zum Mordzeitpunkt organisatorisch nicht optimal aufgestellt war. Die spätere Vizepräsidentin des Amtes, Frau Rieband, beschrieb das als Zeugin im Ausschuss als ,verkrustet‘.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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