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02.04.2019

Ladenöffnung am Sonntag: FDP-Vorschlag für Ladenöffnungsgesetz bringt weniger Rechtssicherheit

Die GRÜNEN im Landtag halten den Gesetzentwurf der FDP zum Hessischen Ladenöffnungsgesetz für ungeeignet, eine rechtssichere Lösung für verkaufsoffene Sonntage zu schaffen. „Uns GRÜNEN ist der Schutz des Sonntages wichtig, weil es in unserer beschleunigten Gesellschaft Gelegenheit braucht, zur Ruhe zu kommen, Zeit mit der Familie zu verbringen und richtig abzuschalten. Zugleich ist die Sonntagsöffnung für den Handel in den hessischen Städten und für die Attraktivität von Märkten von großer Bedeutung, gerade in Konkurrenz zum Online-Handel“, erklärt Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Alle einschlägigen Gerichtsurteile bestätigen aber, dass der Verkauf an einem Sonntag einen Anlass über das reine Einkaufsinteresse hinaus haben muss – und das ist auch gut so.“

„Die FDP will nun den Kommunen per Landesgesetz pauschal erlauben, eine Sonntagsöffnung dann zu erlauben, wenn sie , im öffentlichen Interesse‘ liege“, erläutert Bocklet. „In Nordrhein-Westfalen ist es mit der gleichen Regelung für die Kommunen viel schwieriger geworden, eine Sonntagsöffnung vor Gericht zu rechtfertigen, weil es – anders als für den Anlassbezug – keine gefestigte Rechtsprechung gibt. Und im seinem Urteil zum Berliner Ladenöffnungszeitengesetz hat das Bundesverfassungsgericht verkaufsoffene Sonntage gebilligt zu ,besonderen Ereignissen im Interesse der Berliner und Touristen‘ – das entspricht dem Anlassbezug im hessischen Gesetz. Es hat auch ausgeführt, dass der Schutz des Sonntages ein hohes, grundgesetzlich garantiertes Gut ist. Diesen Schutz will die FDP mit einer Regel aushebeln, die zu mehr Unsicherheit für alle Beteiligten führt.“

„Wenn geplante Öffnungen kurzfristig von Gerichten unterbunden werden, wie es in jüngster Zeit immer wieder vorgekommen ist, ist das ärgerlich für alle Beteiligten. Wir haben uns deshalb im Koalitionsvertrag vorgenommen, für Ausnahmeregelungen von bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen an den bisher zulässigen Wochenenden praktikable Regelungen zu schaffen, die mehr Klarheit bringen und den Kommunen rechtssichere Entscheidungen ermöglichen. Was die FDP hier vorlegt, ist genau das Gegenteil. Weder den Kommunen noch dem Handel noch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder den Menschen, die am Sonntag einkaufen möchten, wäre mit einer solchen Regelung in Hessen geholfen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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