Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass Innenminister Peter Beuth heute im Innenaus-schuss des Landtages ausführlich zum Berichtsantrag der Linken zum früheren V-Mann des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Benjamin G., Stellung bezogen hat. Dabei hat er aus Sicht der GRÜ-NEN die Vorwürfe ausgeräumt, V-Mann Benjamin G. habe einen besonderen Schutz durch die hessische Polizei genossen. „Herr Beuth hat erläutert, dass in einem Zeitungsartikel vom 28. Juni 2012 der vollstän-dige Name des V-Mannes Benjamin G. veröffentlicht worden war. Damit bestand die Gefahr, dass sich Rechtextremisten, über die G. dem Verfassungsschutz Informationen geliefert hatte, an diesem würden rächen wollen. Daher nahm das Landeskriminalamt eine Gefährdungseinstufung vor und wies Benjamin G. ein Notfallcodewort zu, das G. angeben kann, wenn er bei der Polizei anruft. Dies ermöglicht eine sofortige Zuordnung, weitergehende Rechte sind damit nicht verbunden“, erläutert innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.
Dass von „Polizeischutz“ nicht die Rede sein kann, zeigt sich auch daran, dass entgegen anderer Behaup-tungen die seitens Benjamin G. im Februar herbeigerufene Polizeistreife nach Polizeiangaben nicht bereits nach zwei Minuten, sondern nach einer normalen Einsätzen entsprechenden Zeit eingetroffen ist.
Dass dem V-Mann im Zusammenhang mit dem Münchener NSU-Prozess eine umfassende Aussagege-nehmigung erteilt worden sei, ergibt sich aus Sicht der GRÜNEN aus der den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellten Aussagegenehmigung. Diesbezüglich standen die hessischen Behörden mit dem Oberlandesgericht München in engem Kontakt. Das Gericht zeigte sich sehr zufrieden mit der Zusam-menarbeit.
Frömmrich appellierte: „Es gilt eine sachliche Debatte zu führen. Unser Rechtsstaat hat eine Schutzpflicht – für jeden. Zudem ist es für den Staat wichtig, auch weiterhin Personen als Quellen zu haben, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erkennen und dagegen vorgehen zu können. Würden wir V-Leute schutzlos der Gefahr überlassen, der sie sich mit ihrer Kooperation mit dem Verfassungsschutz aussetzen, hätte dies unter Umständen negative Konsequenzen für die Sicherheit unseres Landes.“
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