„Obwohl die FDP-Fraktion zum größten Teil aus Juristen besteht, hat sich dies nicht im rechtspolitischen Teil des Koalitionsvertrages niedergeschlagen“, stellt der rechtspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Andreas Jürgens, fest. Mehr als ein „Weiter So“ sei dem Koalitionsvertrag nicht zu entnehmen, „man versteht eigentlich gar nicht, warum die FDP mitregieren will“, so Jürgens.
„So sind beispielsweise entgegen anderweitiger Ankündigungen keine zusätzlichen Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität vorgesehen. Angekündigt werden Selbstverständlichkeiten wie ein U-Haftgesetz und ein Erwachsenenstrafvollzugsgesetz, zu deren Erstellung die Landesregierung nach der Föderalismusreform ohnehin verpflichtet ist. Ansonsten viel Allgemeinplätze und nichts Konkretes“, kritisiert Jürgens. Selbst bei der Ankündigung der Schaffung eines Lebenspartnerschaftsgesetzes sei lediglich eine Anpassung an das Bundesrecht vorgesehen und damit werde es sich nur um eine abgespeckte Version des GRÜNEN Gesetzentwurfs aus der letzten Wahlperiode handeln. Zur dringend notwendigen Verbesserung plebiszitärer Elemente wie Volksbegehren und Volksentscheid schweige sich die Koalitionsvereinbarung völlig aus. „Viel heiße Luft, Rechtspolitik ohne Saft und Kraft“ so das Fazit des Abgeordneten.
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