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05.09.2014

GRÜNE: Opposition hat für taktische Spielchen Ungültigkeit der Wahlen zum hessischen Staatsgerichtshof in Kauf genommen

Es ist nach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauerlich, dass die Opposition mit ihrem Festhalten an Prof. Christoph Safferling sehenden Auges eine Ungültigkeit der Wahlen zum Staatsgerichtshof in Kauf genommen hat. „Die Opposition hat das Ergebnis der Wahl für taktische Spielchen in Kauf genommen. Sie hat damit das Ansehen des Staatsgerichtshofs sowie das Ansehen des Landtags gefährdet“, erklärt Angela Dorn, parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN.

Aufgrund des angegebenen Wohnorts in Bayern waren die Zweifel an der Wählbarkeit offensichtlich und die Fraktionen von CDU und GRÜNE haben eine Verschiebung der Wahl zur Möglichkeit der Korrektur beantragt. Dazu Dorn: „Leider hat die SPD den strittigen Namen auf der Liste nicht gestrichen, damit wären die Wahlen gültig gewesen und das Ansehen des Staatsgerichtshof und des Landtages wären nicht gefährdet worden.“

Die Grünen erinnern daran, dass die Verschiebung von der SPD in einer Pressemitteilung vom 12. März als „schwarz-grüne Politik nach Gutsherrenart“ kritisiert wurde. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günther Rudolph sprach von einem „nie dagewesenen Vorgang“ und einem „machtpolitischen Winkelzug“. Dazu Dorn:  „Der Beschluss des Staatsgerichtshofs zeigt, dass unsere Bedenken zutreffend waren und die erhobenen Vorwürfe keinerlei Berechtigung haben.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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