„Wir alle wollen selbstverständlich vollständige Aufklärung. Alle noch offenen Fragen müssen beantwortet werden. Dies gilt insbesondere für die Frage, welche konkreten Erkenntnisse das Landesamt für Verfassungsschutz zu welchem Zeitpunkt über Stephan E. hatte und wie diese Erkenntnisse bewertet wurden.“
Dass die über Stephan E. beim Landesamt für Verfassungsschutz geführte Personenakte im Jahr 2015 gesperrt wurde, wirft in der Öffentlichkeit Fragen auf. Es ist deshalb wichtig, dass der Vorgang in den zuständigen parlamentarischen Gremien transparent gemacht wird. Um diese und weitere Fragen beantworten zu können, bedarf es weiterer Erläuterungen. Für eine sachorientierte Aufklärungsarbeit sind drei Punkte wesentlich:
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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