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08.03.2019

Flüchtlingspaten: Endlich Rechtssicherheit für ehrenamtliche Helfer

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag hat der Einsatz von Hessen und Niedersachsen beim Bund eine gute Lösung für Flüchtlingspaten ergeben. „Die Landesregierung hat die kommunalen Jobcenter aufgefordert, die Verpflichtungsgeber nicht mehr zur Erstattung von Sozialleistungen nach dem SGB II heranzuziehen, die nach der Anerkennung als Flüchtling erbracht wurden“, erklärt Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Damit bekommen die ehrenamtlich engagierten Menschen, die eine Verpflichtung für Geflüchtete aus Syrien eingegangen sind, endlich Rechtssicherheit. Sie hatten die Patenschaften damals in der Annahme übernommen, nur für die begrenzte Zeit bis zu einer Anerkennung als Flüchtling zu haften. Dass ihnen für dieses wichtige humanitäre Engagement für Menschen, die vor dem Bürgerkrieg in Deutschland Schutz suchten, nun keine Zahlungen mehr drohen, mit denen sie nicht gerechnet haben, halten wir für eine wichtige und richtige Entscheidung. Die langen und intensiven Beratungen mit dem Bundesarbeitsministerium haben sich gelohnt.“

Die Verfahren waren zurückgestellt worden, während Bund und Länder verhandelten. Nun sollen die Jobcenter die Verfahren nach Möglichkeit in den kommenden Monaten abschließen. Auf Antrag können auch bereits abgeschlossene Fälle erneut überprüft werden. Der Bund und die jeweiligen Länder übernehmen die Kosten, die durch den Verzicht auf die Durchsetzung der Forderungen entstehen, jeweils zur Hälfte. Die Regelung gilt für Verpflichtungen, die abgeschlossen wurden, bevor eine Gesetzesänderung auf Bundesebene im August 2016 klarstellte, dass künftige Verpflichtungserklärungen auch nach der Asylanerkennung gelten.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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